Auftragsvergabe hat Bestand
Illegale Ausschreibung hat keine Folgen für Flughafengesellschaft
Von Marc Springer, Windhoek
Der Triumpf NAC ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts vom Freitag und geht auf eine Ausschreibung vom Januar 2014 zurück. Damals hatte die NAC Kostenvoranschläge für die Beschaffung, Lieferung und Installation von Gepäckscannern und Metalldetektoren angefordert. Ferner sah die Ausschreibung vor, dass der erfolgreiche Bewerber für einen Zeitraum von zwei Jahren die Wartung der an diversen Flugplätzen eingesetzten Geräte übernehmen sollte.
Nachdem die NAC am 24. Februar den Auftrag im Werte von 63,1 Millionen N$ an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergeben hatte, reichte das bei der Ausschreibung leer ausgegangene Unternehmen Fire Tech Systems im November Klage gegen diese vermeintlich illegale Entscheidung ein. In einem daraus resultierenden Urteil kam Richter Shafimana Ueitele im Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der 19 Auftragsbewerbungen in der Tat irregulär gewesen sei. Gleichzeitig jedoch gelangte er zu der Schluss, dass sich der „unfaire und irrationale“ Zuschlag an IBB nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die aus den USA stammenden Geräte zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits angeliefert, installiert, bezahlt und über einen Zeitraum von sechs Monaten benutzt worden seien.
Demnach hatte Ueitele eine von Fire Tech Systems geforderte Annullierung der Auftragsvergabe zwar abgelehnt, den Klägern jedoch die Erlaubnis dafür erteilt, die NAC auf Entschädigung zu verklagen. Das hat die Firma anschließend auch getan und die NAC sowie das als Nebenbeklagte geführten Unternehmen IBB auf Zahlung von 27,4 Mio. N$ verklagt. Zur Begründung führte das Unternehmen an, das eigene Angebot sei nachweislich das preiswerteste gewesen und hätte als solches von der NAC angenommen werden müssen. Dennoch sei die eigene Bewerbung zusammen mit der von 13 anderen Teilnehmern der Ausschreibung ohne Angabe von Gründen gleich zu Beginn der Auswertung disqualifiziert und Fire Tech Systems damit um einen Profit in Höhe von 27,4 Mio. N$ gebracht worden.
Weil jedoch sowohl die NAC als auch Fire Tech gegen das Urteil von Ueitele Berufung eingelegt hatten, wurde die Entschädigungsklage solange ausgesetzt, bis sich das Oberste Gericht in dem Fall positioniert hat. Dies ist nun am Freitag in Form eines von Richter Elton Hoff verfassten und dessen Kollegen Sylvester Mainga und Dave Smuts bestätigten Urteil geschehen.
Darin stellt Richter Hoff klar, dass Fire Tech jeglichen Anspruch auf Entschädigung verwirkt habe, weil diese Forderung nicht Teil ihrer ursprünglichen Klage gewesen sei. Schließlich habe die Firma in dem zuvor von Richter Ueitele entschiedenen Verfahren lediglich auf Annullierung der umstrittenen Auftragsvergabe geklagt und könne diesem Gesuch nun nicht nachträglich die Forderung nach Entschädigung hinzufügen.
Ein Anspruch auf Entschädigung könne generell nur dann Erfolg haben, wenn den jeweiligen Antragsgegnern eine mutwillige Absicht nachgewiesen worden sei. Die Firma Fire Tech habe in dem ursprünglichen Prozess jedoch nie argumentiert, dass die NAC ihr den Auftrag aus böser Absicht verweigert habe und könne deshalb nicht anschließend eine Entschädigung von der Flughafengesellschaft verlangen.
Demnach kommt das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, dass Ueitele den damaligen Klägern Fire Tech nicht die Erlaubnis hätte erteilen dürfen, die NAC auf einen finanziellen Ausgleich für den irregulär an IBB vergebenen Auftrag zu verklagen. Gleichzeitig jedoch stellen die Richter klar, dass Ueitele zu Recht eine Annullierung der Auftragsvergabe abgelehnt habe. Schließlich seien zu diesem Zeitpunkt bereits Tatsachen geschaffen worden, weil die Gepäckscannern und Metalldetektoren bereits „im Einsatz waren“ und eine Annullierung der Ausschreibung deshalb unmöglich gewesen wäre.
Der Triumpf NAC ergibt sich aus einem Urteil des Obersten Gerichts vom Freitag und geht auf eine Ausschreibung vom Januar 2014 zurück. Damals hatte die NAC Kostenvoranschläge für die Beschaffung, Lieferung und Installation von Gepäckscannern und Metalldetektoren angefordert. Ferner sah die Ausschreibung vor, dass der erfolgreiche Bewerber für einen Zeitraum von zwei Jahren die Wartung der an diversen Flugplätzen eingesetzten Geräte übernehmen sollte.
Nachdem die NAC am 24. Februar den Auftrag im Werte von 63,1 Millionen N$ an die Firma IBB Military Equipment And Accessory Suppliers vergeben hatte, reichte das bei der Ausschreibung leer ausgegangene Unternehmen Fire Tech Systems im November Klage gegen diese vermeintlich illegale Entscheidung ein. In einem daraus resultierenden Urteil kam Richter Shafimana Ueitele im Juli 2016 zu dem Ergebnis, dass die Auswertung der 19 Auftragsbewerbungen in der Tat irregulär gewesen sei. Gleichzeitig jedoch gelangte er zu der Schluss, dass sich der „unfaire und irrationale“ Zuschlag an IBB nicht mehr rückgängig machen lasse, weil die aus den USA stammenden Geräte zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung bereits angeliefert, installiert, bezahlt und über einen Zeitraum von sechs Monaten benutzt worden seien.
Demnach hatte Ueitele eine von Fire Tech Systems geforderte Annullierung der Auftragsvergabe zwar abgelehnt, den Klägern jedoch die Erlaubnis dafür erteilt, die NAC auf Entschädigung zu verklagen. Das hat die Firma anschließend auch getan und die NAC sowie das als Nebenbeklagte geführten Unternehmen IBB auf Zahlung von 27,4 Mio. N$ verklagt. Zur Begründung führte das Unternehmen an, das eigene Angebot sei nachweislich das preiswerteste gewesen und hätte als solches von der NAC angenommen werden müssen. Dennoch sei die eigene Bewerbung zusammen mit der von 13 anderen Teilnehmern der Ausschreibung ohne Angabe von Gründen gleich zu Beginn der Auswertung disqualifiziert und Fire Tech Systems damit um einen Profit in Höhe von 27,4 Mio. N$ gebracht worden.
Weil jedoch sowohl die NAC als auch Fire Tech gegen das Urteil von Ueitele Berufung eingelegt hatten, wurde die Entschädigungsklage solange ausgesetzt, bis sich das Oberste Gericht in dem Fall positioniert hat. Dies ist nun am Freitag in Form eines von Richter Elton Hoff verfassten und dessen Kollegen Sylvester Mainga und Dave Smuts bestätigten Urteil geschehen.
Darin stellt Richter Hoff klar, dass Fire Tech jeglichen Anspruch auf Entschädigung verwirkt habe, weil diese Forderung nicht Teil ihrer ursprünglichen Klage gewesen sei. Schließlich habe die Firma in dem zuvor von Richter Ueitele entschiedenen Verfahren lediglich auf Annullierung der umstrittenen Auftragsvergabe geklagt und könne diesem Gesuch nun nicht nachträglich die Forderung nach Entschädigung hinzufügen.
Ein Anspruch auf Entschädigung könne generell nur dann Erfolg haben, wenn den jeweiligen Antragsgegnern eine mutwillige Absicht nachgewiesen worden sei. Die Firma Fire Tech habe in dem ursprünglichen Prozess jedoch nie argumentiert, dass die NAC ihr den Auftrag aus böser Absicht verweigert habe und könne deshalb nicht anschließend eine Entschädigung von der Flughafengesellschaft verlangen.
Demnach kommt das Oberste Gericht zu dem Ergebnis, dass Ueitele den damaligen Klägern Fire Tech nicht die Erlaubnis hätte erteilen dürfen, die NAC auf einen finanziellen Ausgleich für den irregulär an IBB vergebenen Auftrag zu verklagen. Gleichzeitig jedoch stellen die Richter klar, dass Ueitele zu Recht eine Annullierung der Auftragsvergabe abgelehnt habe. Schließlich seien zu diesem Zeitpunkt bereits Tatsachen geschaffen worden, weil die Gepäckscannern und Metalldetektoren bereits „im Einsatz waren“ und eine Annullierung der Ausschreibung deshalb unmöglich gewesen wäre.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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