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Aupindi erleidet Rückschlag
Aupindi erleidet Rückschlag

Aupindi erleidet Rückschlag

Ex-NWR-Chef scheitert mit Befangenheitsantrag gegen Richterin
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Aupindi und sein Mitangeklagter Antonio di Savino hatten im März 2013 einen Befangenheitsantrag gegen Magistratsrichterin Helvi Shilemba gestellt, die sie für parteilich halten. Zuvor hatten die Verteidiger Richard Metcalfe und Louis du Pissani einen Privatermittler mit der Untersuchung von Vorwürfen beauftragt, wonach Shilemba gegenüber Staatsanwalt Arrie Husselmann versichert habe, sie werde Aupindi „unabhängig von der Beweislage auf jeden Fall ins Gefängnis schicken“ (AZ berichtete).

Nachdem Shilemba den daraus abgeleiteten Befangenheitsantrag abgelehnt und Metcalfe aus Protest darüber sein Mandat niedergelegt hatte, hatte du Pissani am Obergericht Berufung gegen Shilembas Entscheidung eingelegt. Dort hatte Richter Kobus Miller die Revision verworfen und Aupindi erneut veranlasst, in höchster Instanz Rechtsmittel einzulegen.

Diese Beschwerde wurde am Freitag in einem Urteil der Richter Frank, Mainga und Hoff verworfen und damit der Weg für eine Fortsetzung des Verfahrens unter Vorsitz von Shilemba geebnet. Zur Begründung heißt es in dem Urteil, die seitens der Angeklagten vorgebrachten Indizien für angeblich mangelnde Neutralität der Magistratsrichterin beruhten primär auf „Hörensagen“ und würden nicht ausreichen, ihre angebliche Befangenheit zu belegen. Ebenso könne die Entscheidung der Generalstaatsanklägerin Martha Imalwa nicht beanstandet werden, den Prozess gegen sie fortzusetzen.

Aupindi wird beschuldigt, während seiner Amtszeit als Geschäftsführer von Namibia Wildlife Resorts (NWR) bei seiner Privatwohnung ein Schwimmbad für 50000 N$ installiert und von di Savino finanziert haben zu lassen. Diesen Vorgang betrachtet die Staatsanwaltschaft als mögliche Bestechung dafür, dass di Savino lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager erhalten hat.

Ein von den Beschuldigten engagierter Privatdetektiv will angeblich von Mitarbeitern der Richterin erfahren haben, dass jene die Angeklagten für schuldig und strafwürdig halte. Ferner soll er von der Firma LIC Pools die Bestätigung erhalten haben, dass Aupindi in zwei Tranchen von jeweils 25000 N$ selbst für das Schwimmbad bezahlt habe.

Nachdem Shilemba den Antrag auf Selbstablehnung verworfen hatte, hatte sie angekündigt, die drei Angestellten vor Gericht vernehmen zu wollen, die sie mangelnder Objektivität beschuldigt hatten. Weil diese jedoch nie unter Eid verhört wurden, würden ihre angebliche Angaben gegenüber dem Privatermittler laut Oberstem Gericht nur Hörensagen darstellen. Demnach gebe es auch keine konkreten Anhaltspunkte für eine mögliche Befangenheit der Richterin und für sie keine Veranlassung, den Fall abzugeben.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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