Aupindi-Prozess fortgesetzt
Angeklagter kritisiert Korruptionsermittler
Windhoek (ms) – Nachdem sie mit einem Antrag auf Selbstablehnung von Magistratsrichterin Helvi Shilemba gescheitert sind, wird das Verfahren gegen die der Korruption beschuldigten Angeklagten Tobie Aupindi und Antonio di Savino unter deren Vorsitz fortgesetzt.
Die Beweisaufnahme wurde nach mehrmonatiger Pause am Dienstag mit der Vernehmung von di Savino wieder aufgenommen. Dieser dementierte energisch, dass er Aupindi 50000 N$ für ein bei dessen Privatwohnung installiertes Schwimmbad bezahlt habe, weil ihm jener zuvor in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von Namibia Wildlife Resorts lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager vermittelt habe.
Vielmehr habe Aupindi ihm bereits 48000 N$ für das Schwimmbad zurückgezahlt und auch den noch ausstehenden Betrag für dessen Installation zugesichert. Es habe sich also nicht um eine Gefälligkeit oder Gegenleistung für angeblich von Aupindi eingefädelte Aufträge für ihn gehandelt. Gleichzeitig warf di Sanino der Anti-Korrupotionskommission (ACC) vor, deren Ermittler Nelius Becker und William Lloyd hätten ihn unter Druck gesetzt, gegen Aupindi auszusagen.
Ihren Befangenheitsantrag gegen Magistratsrichterin Helvi Shilemba hatten die Angeklagten auf den Bericht eines von ihnen engagierten Privatdetektivs gestützt, wonach Shilemba gegenüber Staatsanwalt Arrie Husselmann und anderen Gerichtsbeamten angekündigt habe, sie werde Aupindi „unabhängig von der Beweislage auf jeden Fall ins Gefängnis schicken“ (AZ berichtete).
Die Beweisaufnahme wurde nach mehrmonatiger Pause am Dienstag mit der Vernehmung von di Savino wieder aufgenommen. Dieser dementierte energisch, dass er Aupindi 50000 N$ für ein bei dessen Privatwohnung installiertes Schwimmbad bezahlt habe, weil ihm jener zuvor in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer von Namibia Wildlife Resorts lukrative Aufträge bei der Renovierung einiger NWR-Rastlager vermittelt habe.
Vielmehr habe Aupindi ihm bereits 48000 N$ für das Schwimmbad zurückgezahlt und auch den noch ausstehenden Betrag für dessen Installation zugesichert. Es habe sich also nicht um eine Gefälligkeit oder Gegenleistung für angeblich von Aupindi eingefädelte Aufträge für ihn gehandelt. Gleichzeitig warf di Sanino der Anti-Korrupotionskommission (ACC) vor, deren Ermittler Nelius Becker und William Lloyd hätten ihn unter Druck gesetzt, gegen Aupindi auszusagen.
Ihren Befangenheitsantrag gegen Magistratsrichterin Helvi Shilemba hatten die Angeklagten auf den Bericht eines von ihnen engagierten Privatdetektivs gestützt, wonach Shilemba gegenüber Staatsanwalt Arrie Husselmann und anderen Gerichtsbeamten angekündigt habe, sie werde Aupindi „unabhängig von der Beweislage auf jeden Fall ins Gefängnis schicken“ (AZ berichtete).
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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