Aus dem Obersten Gericht: Transparenz in Rechtswesen
Windhoek (sno) - Gerichtsunterlagen müssen der Öffentlichkeit und den Medien zugänglich gemacht werden. Das Urteil fällte der Richter Dave Smuts am Obersten Gerichtshof (Supreme Court) am Montag.
In dem Urteil geht es im Wesentlichen darum, dass kein Gericht irgendwelche Gerichtsverfahren unter Verschluss halten darf und die Öffentlichkeit oder die Medien keine Information über das Online-Portal (eJustice) erhalten dürfen.
Ausgangspunkt war ein Fall, in dem ein Richter am Obergericht (High Court) die gesamte Gerichtsakte eines Anspruchs auf Schadenersatz gegen das Sicherheitsministeriums unter Verschluss setzen ließ. Die drei Antragsteller verklagten das Ministerium und die Gefängnisverwaltung einschließlich der Wärter wegen Körperverletzung. Die Parteien einigten sich vor dem Urteilsspruch, wobei den drei Häftlingen je 100 000 Namibia Dollar Entschädigung zugesprochen wurde. Die Parteien baten den Richter, die Gerichtsakte als vertraulich zu handhaben, woraufhin dieser den Fall als „in Camera“ ins elektronische System eJustice laden ließ, und es dadurch der Öffentlichkeit unzugänglich machte.
Richter Smuts mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Peter Shivute schrieben gemeinsam das Urteil und betonten die Wichtigkeit der Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat. Dies berichteten lokale Medien und zitieren den Artikel 12 der namibischen Verfassung, wobei jeder Bürger das Recht auf einen öffentlichen und fairen Prozess hat.
In dem Urteil geht es im Wesentlichen darum, dass kein Gericht irgendwelche Gerichtsverfahren unter Verschluss halten darf und die Öffentlichkeit oder die Medien keine Information über das Online-Portal (eJustice) erhalten dürfen.
Ausgangspunkt war ein Fall, in dem ein Richter am Obergericht (High Court) die gesamte Gerichtsakte eines Anspruchs auf Schadenersatz gegen das Sicherheitsministeriums unter Verschluss setzen ließ. Die drei Antragsteller verklagten das Ministerium und die Gefängnisverwaltung einschließlich der Wärter wegen Körperverletzung. Die Parteien einigten sich vor dem Urteilsspruch, wobei den drei Häftlingen je 100 000 Namibia Dollar Entschädigung zugesprochen wurde. Die Parteien baten den Richter, die Gerichtsakte als vertraulich zu handhaben, woraufhin dieser den Fall als „in Camera“ ins elektronische System eJustice laden ließ, und es dadurch der Öffentlichkeit unzugänglich machte.
Richter Smuts mit der Generalstaatsanwaltschaft und dem Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Peter Shivute schrieben gemeinsam das Urteil und betonten die Wichtigkeit der Transparenz in einem demokratischen Rechtsstaat. Dies berichteten lokale Medien und zitieren den Artikel 12 der namibischen Verfassung, wobei jeder Bürger das Recht auf einen öffentlichen und fairen Prozess hat.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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