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Ausbildungsbehörde wartet Entschluss ab
Ausbildungsbehörde wartet Entschluss ab

Ausbildungsbehörde wartet Entschluss ab

Zahlung der VET-Gebühren ist Pflicht bis Ministerin Gegenvorschlag gutheißt
Frank Steffen
Von Frank Steffen, Windhoek

Der Pressesprecher der Namibischen Ausbildungsbehörde (Namibia Training Authority, NTA), Mornay Louw, gab auf AZ-Nachfrage bekannt, dass sich die NTA momentan mit Möglichkeiten auseinandersetzt, wie dem Arbeitgeber geholfen werden kann. So habe der Aufsichtsrat bereits die Frist für das Einreichen von Anträgen für Trainingszuschüsse vom 1. Mai auf den 5 Juni verschoben.

„Ein möglicher Zahlungsaufschub für Arbeitgeber, die verpflichtet sind die monatliche Berufsbildungsabgabe (VET) zu zahlen, bedarf gemäß dem Berufsbildungsgesetz von 2008 der Genehmigung durch die zuständige Ministerin“, so Louw. Die NTA ressortiert gemäß dem 2019 verabschiedeten Gesetz für Staatsbetriebe unter das Bildungsministerium. Laut Louw hat der Verwaltungsrat diesbezügliche Empfehlungen vorgelegt, die derzeit geprüft werden.

In der vergangenen Woche hatte Veripi Kangumine, die zuständige Abteilungsleiterin für Ausbildungszuschüsse bei der NTA, noch dem NMH-Verlag folgende schriftliche Auskunft gegeben: „Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, die monatliche Abgabe zu zahlen, sofern sie sich noch innerhalb des Schwellenwerts für die Berufsbildungsabgabe befinden. Sollte ein Unternehmen aufgrund der Auswirkungen von COVID-19 die Schwelle für die VET-Gebühren für das im März 2021 endende Geschäftsjahr unterschreiten, muss dieser Arbeitgeber einen Nachweis gemäß der Abgabenverordnung erbringen.“

Bis das sich die gegenteilige Aussage von Louw bewahrheitet, sehen sich Arbeitsgeber laut Beobachtern weiterhin der Herausforderung eines fehlenden Verständnisses seitens des öffentlichen Sektors ausgesetzt. Bei der VET-Abgabe handelt es sich um die gesetzlich festgelegte Berufsbildungsgebühr, die jede Firma an die staatliche NTA entrichten muss, so sie mehr als eine Million N$ an Gehältern pro Jahr zahlt. Diese Mittel werden für die landesweite Finanzierung der Berufsbildungslehrstätten und -Lehrgänge angewandt. Arbeitgeber dürfen Berufsausbildungskosten bedingt zurückfordern.

Kangumine hatte gefordert: „In Bezug auf die 50% Bildungszuschuss erwarten wir, dass die Arbeitgeber die Fortbildung durch den Einsatz verschiedener Methoden wie Online-Training, kleinere Gruppen, usw., fortsetzen. In einigen Unternehmen wird die Umschulung erforderlich sein. Darum gibt es keinen Grund die Schulung einzustellen.“

Meinte ein Arbeitgeber: „Wir sollen die Abgaben weiterhin bestreiten, während unsere Arbeiter womöglich demnächst weniger verdienen, weil uns das Geld fehlt. Die Auszahlung der Zuschüsse ziehen sich hin während wir die Kosten bereits haben zahlen müssen.“ Außerdem werde das Training nicht im gekannten Maße fortgeführt werden können, „das wird auch der NTA selbst so ergehen.“

Die Behörde wird oft kritisiert, weil sie Cash-Reserven von mehr als einer Milliarde Namibia-Dollar in Investmentkonten aufhebt, während die regelmäßig angekündigten Großprojekte, seit Jahren nicht in die Tat umgesetzt werden. Daher fragen sich Arbeitgeber, warum sie in der Zeit der COVID-19-Krise weiterhin Abgaben an einen Apparat zahlen sollen, der dies Geld nicht sofort braucht.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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