Ausbrecher „bereuen“ Flucht
Von Marc Springer
Windhoek
Die drei Kriminellen Sylvester Beukes (28), Steven Goagoseb (30) und Hendrik Modise (26) verbüßen derzeit lange Haftstrafen. Beukes wurde am 21. November 2011 im Zusammenhang mit dem so genannten Kareeboomvloer-Massaker wegen achtfachen Mordes, schweren Raubes und versuchter Justizbehinderung zu einer Haftstrafe von 105 Jahren verurteilt.
Goagoseb sitzt seit dem 6. Juli 2010 eine 27-jährige Haftstrafe wegen Mordes und schweren Raubes ab und Modise verbüßt seit dem 9. November 2011 eine Gefängnisstrafe von 15 Jahren wegen Vergewaltigung.
Die drei Gewalttäter waren am 6. Oktober aus dem Zentralgefängnis in Windhoek entkommen und wurden wenig später an dem Polizeikontrollpunkt bei Kapps Farm, rund 20 Kilometer östlich von Windhoek wieder festgenommen.
Gestern gaben sie während einer Verhandlung vor Magistratsrichterin Justine Asino übereinstimmend an, sie hätten in der Nacht auf Sonntag die Gitterstäbe ihrer gemeinsamen Zelle mit einer Säge halb durchtrennt, die sie von einem Mitgefangenen bekommen hätten. Dann hätten sie die angesägten Gitterstäbe mit den Füßen „herausgetreten“ und die Zelle durch die dabei entstandene Öffnung verlassen.
Nach Angaben der drei Sträflinge, die sich alle auf Anklage des Ausbruchs schuldig bekannt und auf Rechtsbeistand verzichtet hatten, seien sie anschließend auf das Dach der Vollzugsanstalt geklettert und hätten sich von dort mit einem Bettlaken auf der anderen Seite „abgeseilt“.
Dann hätten sie den Gefängniszaun mit einer Zange durchtrennt und seien in die Richtung von Katutura geflohen, wo sie „Geld und Transport“ hätten „besorgen“ wollen. Als dieses Vorhaben misslungen sei, seien sie zu Fuß „in Richtung Gobabis“ aufgebrochen, aber am Kontrollpunkt der Polizei bei Kapps Farm erkannt und „wenige Stunden nach der Flucht“ wieder festgenommen worden.
Auf die Frage von Staatsanwältin Samantha Diergaardt, warum sie ausgebrochen seien, gaben Goagoseb und Modise an, sie hätten „wenigstens vorübergehend die Freiheit kosten“ wollen. Goagoseb präzisierte diese Aussage mit Hinweis darauf, er habe seine 16-jährige Tochter besuchen wollen, die bei der Großmutter in Groot Aub lebe.
Diergaardt relativierte diese Behauptung mit Hinweis darauf, Groot Aub befinde sich in entgegengesetzter Richtung von Gobabis, wohin die drei Kriminellen nach eigener Aussage unterwegs gewesen seien. Anschließend wies sie darauf hin, der Ausbruch der drei „gemeingefährlichen“ Verbrecher habe nicht nur eine Bedrohung für die Öffentlichkeit dargestellt, sondern „das Vertrauen in den gesamten Justizvollzug erschüttert“ und müsse entsprechend hart geahndet werden.
Dies sei schon deshalb notwendig, um eventuelle Nachahmungstäter abzuschrecken, die dem Beispiel der drei Ausbrecher eventuell folgen wollten.
Richterin Asino folgte diesem Antrag und verurteilte die drei Kriminellen zu der für Ausbruch aus legaler Gefangenschaft geltenden Höchststrafe von zwei Jahren. Als erschwerenden Umstand nannte sie dabei die Tatsache, dass die drei Verbrecher ihre Flucht offenbar im Voraus geplant und sich dafür nicht nur eine Säge und Zange besorgt, sondern auch ein Seil aus Bettlaken angefertigt hätten.
Die zwei Jahre Haft werden die drei Verurteilten zusätzlich zu ihren bereits zuvor verhängten Gefängnisstrafen verbüßen müssen. Sylvester Beukes hat Berufung gegen seine Rekordstrafe von 395 Jahren angekündigt. Da er einen Teil der wegen achtfachen Mordes und schweren Raubes verhängten Strafen parallel verbüßen wird, beläuft sich sein effektiver Freiheitsentzug auf 105 Jahre.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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