Auseinandersetzung zwischen Polizei und informellen Händlerin artet aus
Windhoek (sb) - Eine Straßenhändlerin, die am Freitag eine Polizeibeamtin in Windhoek tätlich angegriffen haben soll, erhielt eine Anzeige wegen Körperverletzung. Das teilte der Pressesprecher der Stadt Windhoek, Harold Akwenye, am Sonntag schriftlich mit. Anlass der Erklärung sei ein Video, das in den sozialen Medien kursiere und auf dem eine Auseinandersetzung zwischen einer informellen Händlerin und der Stadtpolizei zu sehen sei.
„Das Video wurde am Freitag in der Nähe des Ausspannplatzes aufgenommen. Die betreffende Frau ist eine registrierte Händlerin, die ihre Wahre auf dem informellen Markt in der Nähe des Werhil-Einkaufszentrums verkaufen darf “, so die Erklärung. Die Verkäuferin sei von Beamten der Stadtpolizei beim Handel außerhalb ihres zugewiesenen Bereichs angetroffen worden. „Sie weigerte sich jedoch zu ihrem Stellplatz zurückzukehren“, hieß es ferner. Während des Vorfalls habe sie eine Beamtin tätlich angegriffen.
„Es ist nicht das erste Mal ist, dass diese Verkäuferin gegen das informelle Handelsgesetz verstößt. Die Stadtpolizei hat sie diesbezüglich mehrfach verwarnt“ so die Mitteilung. Um die Umsetzung der Corona-Richtlinien besser kontrollieren zu können, müssten sich die Händler gerade jetzt an bestimmte Regeln halten. Händler des besagten informellen Marktes in der Nähe des Wernhil-Einkaufzentrums zeigten gestern Verständnis für die Verzweiflung ihrer Kollegin. „Wir müssen trotz COVID-19 weiterhin eine Gebühr für unseren Stellplatz bezahlen und dass, obwohl wir viel weniger Kunden haben.“ Einige Händler würden es daher vorziehen, ihre Ware direkt an der Straße zu verkaufen.
„Das Video wurde am Freitag in der Nähe des Ausspannplatzes aufgenommen. Die betreffende Frau ist eine registrierte Händlerin, die ihre Wahre auf dem informellen Markt in der Nähe des Werhil-Einkaufszentrums verkaufen darf “, so die Erklärung. Die Verkäuferin sei von Beamten der Stadtpolizei beim Handel außerhalb ihres zugewiesenen Bereichs angetroffen worden. „Sie weigerte sich jedoch zu ihrem Stellplatz zurückzukehren“, hieß es ferner. Während des Vorfalls habe sie eine Beamtin tätlich angegriffen.
„Es ist nicht das erste Mal ist, dass diese Verkäuferin gegen das informelle Handelsgesetz verstößt. Die Stadtpolizei hat sie diesbezüglich mehrfach verwarnt“ so die Mitteilung. Um die Umsetzung der Corona-Richtlinien besser kontrollieren zu können, müssten sich die Händler gerade jetzt an bestimmte Regeln halten. Händler des besagten informellen Marktes in der Nähe des Wernhil-Einkaufzentrums zeigten gestern Verständnis für die Verzweiflung ihrer Kollegin. „Wir müssen trotz COVID-19 weiterhin eine Gebühr für unseren Stellplatz bezahlen und dass, obwohl wir viel weniger Kunden haben.“ Einige Händler würden es daher vorziehen, ihre Ware direkt an der Straße zu verkaufen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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