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Ausgeliefert oder entführt?

Grootfontein - Im Hochverratsverfahren gegen 121 vermeintliche Caprivi-Separatisten befasst sich das Gericht derzeit mit der Frage, ob 13 Angeklagte aus Sambia in zwei Gruppen entführt oder nach völkerrechtlichen Regeln ausgeliefert worden sind.

Inspektor Karel Theron und Hauptinspektor Erasmus Shishenda sagten am Donnerstag aus, dass die zweite Gruppe nicht aus Sambia, sondern aus dem "Niemandsland" zwischen der sambischen und namibischen Grenze bei Wenela abgeholt worden sei. Die Verteidigung hinterfragt jedoch den Begriff "Niemandsland" mit der Erwiderung, dass es zwischen souveränen Nachbarstaaten kein solches Territorium gebe. Der Verteidiger Patrick Kauta konfrontierte die zwei Inspektoren, die als Kronzeugen auftreten, mit den Aussagen der so genannten John Sambona-Gruppe (der zweiten Gruppe), dass sie am 6. November 1999 zwei Kilometer innerhalb des sambischen Staatsgebiets an der Sambesi-Fähre von namibischen Sicherheitskräften abgeholt worden seien.


Die erste Gruppe - und nur bei dieser seien er und Shishanda direkt verwickelt gewesen - hätten die namibischen Sicherheitskräfte am Flugplatz von Sesheke in Sambia abgeholt, sagte Theron aus.


Im Falle der Samboma-Gruppe habe Oberst Katoko von der Namibischen Armee, NDF, die Polizei von Katima Mulilo nur zur Begleitung bis zum "Niemandsland" aufgefordert.


Verteidiger Kauta zitierte noch seine Klienten von der ersten sechsköpfigen Gruppe, dass sie unter dem Vorwand, per Flugzeug über Uganda nach Europa befördert zu werden, nach Sesheke eingeflogen und dann aber den namibischen Behörden überhändigt wurden. Shishandas und Therons Fahrt zu dem Anlass nach Sesheke bezeichnete Kauta als illegale Betretung Sambias.


Das Verfahren wird heute vormittag fortgesetzt. Laut Staatsankläger Herman January sollen in dieser Woche neue Zeugen vor Gericht erscheinen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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