Auslieferung Kochs vor Gericht
Windhoek - In Tsumeb wird am 9. Dezember das Auslieferungsverfahren von Hans-Jürgen Koch im Gericht verhandelt. Dies bestätigte Polizeisprecher, Inspektor Hannes Naruseb, gestern gegenüber der AZ.
Wegen möglicher Fluchtgefahr wurde Hans-Jürgen Koch, gegen den ein Auslieferungsantrag Deutschlands vorliegt, aus den Zellen der Tsumeber Polizeistation in das Gefängnis in Grootfontein verlegt. Dies erfolgte anscheinend "aus Sicherheitsgründen, da die Tsumeber Polizeizellen nicht für eine längere Haft geeignet sind", so der Polizeichef in Tsumeb, sagte Naruseb. Am 21. Oktober wurde Koch nach Grootfontein gebracht.
Der mutmaßliche Millionenbetrüger Koch, der im Dezember 1999 nach Namibia auf seine Farm La Rochelle flüchtete, stellte nach seiner Verhaftung am 14. Oktober einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution, der von Magistrat Amutse am 14. November abgelehnt wurde. Kochs Anwälte kündigten an, dass sie dagegen Berufung einlegen.
Koch wird von der Münchner Staatsanwaltschaft wegen 203-fachen Betruges, viermaliger Urkundenfälschung und in zwölf Fällen der Steuerhinterziehung gesucht. Wann der Berufungsantrag im abgewiesenen Kautionsfall vor Gericht kommen wird, ist bisher noch nicht bekannt.
Wegen möglicher Fluchtgefahr wurde Hans-Jürgen Koch, gegen den ein Auslieferungsantrag Deutschlands vorliegt, aus den Zellen der Tsumeber Polizeistation in das Gefängnis in Grootfontein verlegt. Dies erfolgte anscheinend "aus Sicherheitsgründen, da die Tsumeber Polizeizellen nicht für eine längere Haft geeignet sind", so der Polizeichef in Tsumeb, sagte Naruseb. Am 21. Oktober wurde Koch nach Grootfontein gebracht.
Der mutmaßliche Millionenbetrüger Koch, der im Dezember 1999 nach Namibia auf seine Farm La Rochelle flüchtete, stellte nach seiner Verhaftung am 14. Oktober einen Antrag auf Freilassung gegen Kaution, der von Magistrat Amutse am 14. November abgelehnt wurde. Kochs Anwälte kündigten an, dass sie dagegen Berufung einlegen.
Koch wird von der Münchner Staatsanwaltschaft wegen 203-fachen Betruges, viermaliger Urkundenfälschung und in zwölf Fällen der Steuerhinterziehung gesucht. Wann der Berufungsantrag im abgewiesenen Kautionsfall vor Gericht kommen wird, ist bisher noch nicht bekannt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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