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Auslieferungen geschahen ungesetzlich

Grootfontein - Am zweiten Verhandlungstag des am Montag wiederaufgenommenen Caprivi-Hochverratsprozesses gestern in Grootfontein hat die Verteidigung Sambia der ungesetzlichen Auslieferung von vermeintlichen namibischen Rebellen bezichtigt.

Man habe die vermeintlichen Separatisten deportiert, um ähnliche Krisen im eigenen Land zu vermeiden, so der Vorwurf der Verteidigung.


Oberst Henry Kaleji von der sambischen Wehrmacht hat während seiner dreistündigen Vernehmung als Zeuge angegeben, dass die Angeklagten als eine Gefahr für die Souveränität seines Landes betrachtet worden seien. "Fremde, bewaffnete Elemente" seien auf Befehl des zentralen Sicherheitskommitees in Lusaka deportiert worden.


Patrick Kauta, Verteidiger der betroffenen zwölf Angeklagten, setzte dem entgegen, dass dem Sicherheitskommitee die gesetzliche Grundlage fehle, um Personen des Landes zu verweisen. Ihm zufolge hätten die Angeklagten vor einem Schiedsgericht erscheinen müssen. Danach hätte es einen offiziellen Auslieferungsbefehl geben müssen.


Im Zeugenstand war gestern auch der sambische Immigrationsbeamte George Mundia. Seiner Ansicht nach geschah die Auslieferung im Rahmen des Gesetzes, da die Einwanderungsbehörde in Sambia gemeinsam mit der Wehrmacht, der Polizei und dem Geheimdienst auf dem Sicherheitskommitee vertreten ist. Ihm zufolge wurden sechs der Verdächtigen ausgeliefert, weil sie bewaffnet waren und u.a. nicht angegeben hätten, dass sie in Botswana Asyl erhalten hatten. Der Polizeibeamte, der die sechs Verdächtigen im vergangenen Jahr bei Mamili verhaftet hatte, hatte bei seiner Zeugenaussage allerdings keine Waffen erwähnt.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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