Auslieferungsverfahren weiter verzögert
Windhoek - Das Auslieferungsverfahren gegen den israelischen Geschäftsmann Jacob "Kobi" Alexander (55) zieht sich weiter in die Länge. Die für gestern im Magistratsgericht angesetzte Fortsetzung der Verhandlung wurde nach Absprache von Verteidiger Louis du Pisani und Staatsanwalt Johnny Truter provisorisch auf den 12. November dieses Jahres vertagt. Grund ist ein von du Pisani am Obergericht eingereichter Antrag, mit dem die Verteidigung den Wechsel des Magistratsrichters der Verhandlung erwirken will. Die Papiere seien dem Obergericht am vergangenen Donnerstag überstellt worden, so du Pisani, eine Anhörung sei aber frühestens Mitte Oktober möglich. Erst nach einer Entscheidung des Obergerichts könne das eigentliche Verfahren fortgesetzt werden.
Der Antrag richtet sich gegen das Justizministerium, den Vorsitzenden der Magistrats-Kommission, den Vorsitzenden der niederen Gerichte (Chief Lower Courts), Petrus Unengu, der derzeit als Richter im Prozess agiert, sowie die Generalstaatsanwältin; außerdem wurden die Papiere dem Magistratsrichter Uaatjo Uanivi überstellt. Im Namen Alexanders fordert du Pisani, dass ausschließlich Uanivi dem Prozess vorsitzen dürfe, weil er ihm im Oktober 2006 Kaution gewährt und die Auflagen festgelegt habe. Im Rahmen des Auslieferungsgesetzes sei Uanivi somit der einzig autorisierte Magistratsrichter für die Verhandlung.
Alternativ fordern die Antragssteller eine Anordnung des Obergerichts, dass - wenn schon nicht Uanivi - auf keinen Fall Petrus Unengu im Rahmen des Gesetzes die Verhandlung führen dürfe. Daher solle das Gericht eine entsprechende Entscheidung der Magistratskommission verwerfen, mit der Unengu als Magistratsrichter auf Zeit ernannt worden war. Als Begründung führt Alexander an, dass Unengu als Vorsitzender der niederen Gerichte im öffentlichen Dienst, im Justizministerium angestellt und damit weder ein Magistratsrichter im Sinne des Gesetzes noch unabhängig sei, was eine Verletzung seiner in der Verfassung festgeschriebenen Grundrechte darstelle.
Seit September 2006 bemühen sich die Vereinigten Staaten von Amerika um die Auslieferung des israelischen Staatsbürgers, der vor seiner Übersiedlung nach Namibia mehr als 20 Jahre in New York gelebt und dort die Firma Comverse Technology gegründet hatte. Als deren geschäftsführender Direktor soll er in den Jahren 1998 bis 2002 durch Rückdatierungen von Aktien mehrere Millionen US-Dollar aus der Firmenkasse abgezweigt haben. In New York ist deshalb ein Verfahren wegen Betrugs in 35 Fällen gegen ihn anhängig. Alexander bestreitet die Vorwürfe und will dies nach eigener Aussage auch nach einer möglichen Auslieferung vor dem US-Gericht tun. Er bleibt bis zur Weiterverhandlung gegen Kaution in Höhe von N$ 10 Mio. auf freiem Fuß.
Der Antrag richtet sich gegen das Justizministerium, den Vorsitzenden der Magistrats-Kommission, den Vorsitzenden der niederen Gerichte (Chief Lower Courts), Petrus Unengu, der derzeit als Richter im Prozess agiert, sowie die Generalstaatsanwältin; außerdem wurden die Papiere dem Magistratsrichter Uaatjo Uanivi überstellt. Im Namen Alexanders fordert du Pisani, dass ausschließlich Uanivi dem Prozess vorsitzen dürfe, weil er ihm im Oktober 2006 Kaution gewährt und die Auflagen festgelegt habe. Im Rahmen des Auslieferungsgesetzes sei Uanivi somit der einzig autorisierte Magistratsrichter für die Verhandlung.
Alternativ fordern die Antragssteller eine Anordnung des Obergerichts, dass - wenn schon nicht Uanivi - auf keinen Fall Petrus Unengu im Rahmen des Gesetzes die Verhandlung führen dürfe. Daher solle das Gericht eine entsprechende Entscheidung der Magistratskommission verwerfen, mit der Unengu als Magistratsrichter auf Zeit ernannt worden war. Als Begründung führt Alexander an, dass Unengu als Vorsitzender der niederen Gerichte im öffentlichen Dienst, im Justizministerium angestellt und damit weder ein Magistratsrichter im Sinne des Gesetzes noch unabhängig sei, was eine Verletzung seiner in der Verfassung festgeschriebenen Grundrechte darstelle.
Seit September 2006 bemühen sich die Vereinigten Staaten von Amerika um die Auslieferung des israelischen Staatsbürgers, der vor seiner Übersiedlung nach Namibia mehr als 20 Jahre in New York gelebt und dort die Firma Comverse Technology gegründet hatte. Als deren geschäftsführender Direktor soll er in den Jahren 1998 bis 2002 durch Rückdatierungen von Aktien mehrere Millionen US-Dollar aus der Firmenkasse abgezweigt haben. In New York ist deshalb ein Verfahren wegen Betrugs in 35 Fällen gegen ihn anhängig. Alexander bestreitet die Vorwürfe und will dies nach eigener Aussage auch nach einer möglichen Auslieferung vor dem US-Gericht tun. Er bleibt bis zur Weiterverhandlung gegen Kaution in Höhe von N$ 10 Mio. auf freiem Fuß.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen