Ausländer auf dem Abstellgleis
Der Prozess gegen die sechs Asylsuchenden aus der Demokratischen Republik Kongo, die sich vor dem Magistratsgericht in Otjiwarongo auf Anklage der öffentlichen Ruhestörung und des Widerstands gegen die Polizeigewalt verantworten müssen, macht einmal mehr die latent vorherrschende Ausländerfeindlichkeit in Namibia deutlich.
Die sechs Flüchtlinge haben nicht mehr als ihr gesetzlich abgesichertes Recht eingefordert, binnen drei Monaten nach einem Asylantrag über den Ausgang dieser Bewerbung informiert zu werden. Sie haben vor ihrer Verhaftung am letzten Montag in Osire nicht für eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis in Namibia demonstriert, sondern lediglich eine Entscheidung über ihren Asylantrag verlangt.
Diese Forderung ist angesichts der Tatsache legitim, dass die sechs Kongolesen, wie viele tausend andere Flüchtlinge in Osire auch, schon seit Jahren vergeblich auf eine entsprechende Rückmeldung warten. Das Innenministerium ziert sich jedoch, eine solche Entscheidung zu treffen und verdammt die Antragsteller damit zu einem Zustand des ohnmächtigen Wartens zwischen Hoffen und Bangen.
Gemäß der UN-Flüchtlingskonvention und der relevanten Gesetze Namibias ist die hiesige Regierung verpflichtet, Ausländern Asyl zu gewähren, deren Leben auf Grund von politischer Verfolgung oder Krieg in ihrem Heimatland gefährdet ist. Gleichzeitig sind die Behörden angehalten, Asylbewerber binnen drei Monaten abzuschieben, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Das Innenministerium scheint jedoch bestrebt, diese beiden Alternativen (Duldung oder Deportation) umgehen und einen Mittelweg einschlagen zu wollen, wo es keinen gibt. So werden Asylsuchende an der langen Leine und damit auch in einer Unmündigkeit gehalten, weil sie sich aus Furcht vor der Ausweisung nicht trauen, ihrem Antrag auf Flüchtlingsstatus Nachdruck zu verleihen.
Und in einer ähnlichen Situation befinden sich die zahlreichen Ausländer, die nach Namibia einwandern und hier arbeiten wollen. Ungeachtet des wiederholt konstatierten Mangels an qualifizierten Fachkräften werden Experten aus dem Ausland hier zu Lande nämlich nach wie vor wie Schmarotzer behandelt, die hiesigen Erwerbslosen die wenigen vorhandenen Arbeitsplätze streitig machen.
Die sechs Flüchtlinge haben nicht mehr als ihr gesetzlich abgesichertes Recht eingefordert, binnen drei Monaten nach einem Asylantrag über den Ausgang dieser Bewerbung informiert zu werden. Sie haben vor ihrer Verhaftung am letzten Montag in Osire nicht für eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Arbeitserlaubnis in Namibia demonstriert, sondern lediglich eine Entscheidung über ihren Asylantrag verlangt.
Diese Forderung ist angesichts der Tatsache legitim, dass die sechs Kongolesen, wie viele tausend andere Flüchtlinge in Osire auch, schon seit Jahren vergeblich auf eine entsprechende Rückmeldung warten. Das Innenministerium ziert sich jedoch, eine solche Entscheidung zu treffen und verdammt die Antragsteller damit zu einem Zustand des ohnmächtigen Wartens zwischen Hoffen und Bangen.
Gemäß der UN-Flüchtlingskonvention und der relevanten Gesetze Namibias ist die hiesige Regierung verpflichtet, Ausländern Asyl zu gewähren, deren Leben auf Grund von politischer Verfolgung oder Krieg in ihrem Heimatland gefährdet ist. Gleichzeitig sind die Behörden angehalten, Asylbewerber binnen drei Monaten abzuschieben, die diese Kriterien nicht erfüllen.
Das Innenministerium scheint jedoch bestrebt, diese beiden Alternativen (Duldung oder Deportation) umgehen und einen Mittelweg einschlagen zu wollen, wo es keinen gibt. So werden Asylsuchende an der langen Leine und damit auch in einer Unmündigkeit gehalten, weil sie sich aus Furcht vor der Ausweisung nicht trauen, ihrem Antrag auf Flüchtlingsstatus Nachdruck zu verleihen.
Und in einer ähnlichen Situation befinden sich die zahlreichen Ausländer, die nach Namibia einwandern und hier arbeiten wollen. Ungeachtet des wiederholt konstatierten Mangels an qualifizierten Fachkräften werden Experten aus dem Ausland hier zu Lande nämlich nach wie vor wie Schmarotzer behandelt, die hiesigen Erwerbslosen die wenigen vorhandenen Arbeitsplätze streitig machen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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