Ausländer eingebürgert
Windhoek - Wie aus den jüngsten Kabinettsbeschlüssen hervorgeht, war die im Jahre 2006 erteilte Aufenthaltserlaubnis als "Übergangsmaßnahme" gedacht, solange eine mögliche Naturalisierung der Angolaner geprüft worden sei. Seitdem habe das Innenministerium jedoch darauf hingewiesen, dass die betroffenen Angolaner in der Zwischenzeit keinerlei Sozialhilfe beanspruchen könnten, da eine solche Unterstützung ausschließlich namibischen Staatsangehörigen vorbehalten sei.
Außerdem habe das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass 2273 der Angolaner mittellose Rentner seien. Deshalb könnten sie sich die 12173 N$ nicht leisten, die bei einem Antrag auf Staatsangehörigkeit gezahlt werden müssten.
Demnach hat das Innenministerium das Kabinett ersucht, die Angolaner von den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes zu befreien und sie auch ohne polizeiliches Führungszeugnis einzubürgern. Diesem Antrag hat das Kabinett nun stattgegeben und ferner auf zahlreiche andere Ausländer aufmerksam gemacht, die in Namibia sesshaft seien, aber mangels Staatsangehörigkeit hier keine Sozialhilfe wie beispielsweise Rentengeld beanspruchen könnten.
Diese Immigranten, die vor 1977 aus Südafrika, Angola und Sambia eingewandert sind, sollen gemäß Kabinettsbeschluss nun auch namibische Staatsangehörige durch Naturalisierung werden. Des Weiteren hat das Kabinett verfügt, sämtliche "Staatenlose" zu registrieren und zu prüfen, ob sie ebenfalls für eine Naturalisierung in Frage kommen. Darüber hinaus hat das Kabinett das Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge angewiesen, jährlich einen Betrag von 17,7 Millionen N$ für Sozialhilfe eingebürgerter Ausländer zu reservieren.
Außerdem habe das Ministerium darauf aufmerksam gemacht, dass 2273 der Angolaner mittellose Rentner seien. Deshalb könnten sie sich die 12173 N$ nicht leisten, die bei einem Antrag auf Staatsangehörigkeit gezahlt werden müssten.
Demnach hat das Innenministerium das Kabinett ersucht, die Angolaner von den Bestimmungen des Einwanderungsgesetzes zu befreien und sie auch ohne polizeiliches Führungszeugnis einzubürgern. Diesem Antrag hat das Kabinett nun stattgegeben und ferner auf zahlreiche andere Ausländer aufmerksam gemacht, die in Namibia sesshaft seien, aber mangels Staatsangehörigkeit hier keine Sozialhilfe wie beispielsweise Rentengeld beanspruchen könnten.
Diese Immigranten, die vor 1977 aus Südafrika, Angola und Sambia eingewandert sind, sollen gemäß Kabinettsbeschluss nun auch namibische Staatsangehörige durch Naturalisierung werden. Des Weiteren hat das Kabinett verfügt, sämtliche "Staatenlose" zu registrieren und zu prüfen, ob sie ebenfalls für eine Naturalisierung in Frage kommen. Darüber hinaus hat das Kabinett das Ministerium für Arbeit und Sozialfürsorge angewiesen, jährlich einen Betrag von 17,7 Millionen N$ für Sozialhilfe eingebürgerter Ausländer zu reservieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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