Ausländer weiter drangsaliert
Ehepaar will Bleiberecht gegen Innenministerium einklagen
Von Marc Springer, Windhoek
Jüngstes Beispiel ist ein Ehepaar aus Swakopmund, das 2007 aus Deutschland nach Namibia ausgewandert ist, sich hier eine Existenz aufgebaut hat und das Land als seine neue Heimat betrachtet. Da die Immigrationsbehörde bisher weder ihre Arbeitserlaubnis verlängert, noch über ihren Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung entschieden hat, droht dem Ehepaar nach vorübergehender Festnahme nun die Abschiebung, die sie gerichtlich abwenden wollen.
Zur Begründung einer entsprechenden Klage, deren Verhandlung gestern auf den 5. Oktober vertagt wurde, führen die Antragsteller Ralph und Susanne Holtmann an, sie hätten ein Bleiberecht in Namibia, dass sie juristisch bestätigen wollten, um sie vor einer möglichen Festnahme als illegale Immigranten zu schützen. In einer eidesstattlichen Erklärung weist Ralph Holtmann darauf hin, er und seine Frau hätten sich 2007 dauerhaft in Namibia niedergelassen, seither hier auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis aufgehalten und etwa 11,5 Millionen N$ investiert.
Darüber hinaus hätten sie ein Juweliergeschäft und ein Unternehmen zur Herstellung von Ziegelsteinen gegründet und dort zwischenzeitlich bis zu 30 Namibier beschäftigt.
Bevor ihre bislang letzte, am 15. Februar 2015 erloschene Arbeitserlaubnis verstrichen sei, hätten sie beim Innenministerium eine ständige Aufenthaltserlaubnis beantragt, trotz zahlreicher Nachfragen jedoch bisher keine Rückmeldung über dieses Gesuch erhalten. In der sicheren Annahme, eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erhalten, hätten sie zunächst keine weitere Verlängerung ihrer bereits abgelaufenen Arbeitserlaubnis angestrebt, dies aber am 12. Juli nachgeholt.
Am 2. September vergangenen Jahres sei ein Immigrationsbeamter aus Walvis Bay bei ihnen vorstellig geworden und habe nach ihren Reisepässen verlangt. Obwohl sie jenem dokumentarisch belegt hätten, dass ihr Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung noch anhängig sei, habe er sie verpflichtet, ihn zur Polizeistation in Swakopmund zu begleiten, von wo aus sie aufgrund angeblicher Überfüllung der Zellen nach Walvis Bay gebraucht und dort über das Wochenende inhaftiert worden seien.
Am 5. September seien sie schließlich zum Magistratsgericht nach Swakopmund und nach vergeblichem Warten auf ihr Verfahren nach Narraville gebracht und dort über Nacht in der Polizeistation gefangen gehalten worden. Am nächsten Tag seien sie erneut am Magistratsgericht erschienen, wo ihnen der Staatsanwalt nahegelegt habe, sich schuldig zu bekennen und damit sowohl ihr Verfahren, als auch ihren Arrest rasch zu beenden.
Nachdem sie dieser Empfehlung gefolgt seien und die anschließend verhängte Strafe von jeweils 2000 N$ bezahlt hätten, sei ihnen befohlen worden, Swakopmund nicht zu verlassen, weil binnen der nächsten 48 Stunden ihre Deportation drohe. Dies sei jedoch nicht geschehen, sondern der Auftrag ergangen, beim Ministerium einen Beleg für die angeblich verlorenen gegangenen Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.
Dies haben die Kläger nach eigener Aussage getan, aber wie bereits zuvor seitdem nichts mehr vom Ministerium gehört. Da sie folglich eine erneute Festnahme oder gar die Abschiebung nach Deutschland fürchten würden, hätten sie sich entschieden, ihre Bleiberecht juristisch zu bestätigen und damit zu verhindern, dass sie weiterhin in „willkürlicher, unfairer und rechtswidriger“ Weise „wie illegale Immigranten behandelt“ werden.
Jüngstes Beispiel ist ein Ehepaar aus Swakopmund, das 2007 aus Deutschland nach Namibia ausgewandert ist, sich hier eine Existenz aufgebaut hat und das Land als seine neue Heimat betrachtet. Da die Immigrationsbehörde bisher weder ihre Arbeitserlaubnis verlängert, noch über ihren Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung entschieden hat, droht dem Ehepaar nach vorübergehender Festnahme nun die Abschiebung, die sie gerichtlich abwenden wollen.
Zur Begründung einer entsprechenden Klage, deren Verhandlung gestern auf den 5. Oktober vertagt wurde, führen die Antragsteller Ralph und Susanne Holtmann an, sie hätten ein Bleiberecht in Namibia, dass sie juristisch bestätigen wollten, um sie vor einer möglichen Festnahme als illegale Immigranten zu schützen. In einer eidesstattlichen Erklärung weist Ralph Holtmann darauf hin, er und seine Frau hätten sich 2007 dauerhaft in Namibia niedergelassen, seither hier auf Grundlage einer kontinuierlich verlängerten Arbeitserlaubnis aufgehalten und etwa 11,5 Millionen N$ investiert.
Darüber hinaus hätten sie ein Juweliergeschäft und ein Unternehmen zur Herstellung von Ziegelsteinen gegründet und dort zwischenzeitlich bis zu 30 Namibier beschäftigt.
Bevor ihre bislang letzte, am 15. Februar 2015 erloschene Arbeitserlaubnis verstrichen sei, hätten sie beim Innenministerium eine ständige Aufenthaltserlaubnis beantragt, trotz zahlreicher Nachfragen jedoch bisher keine Rückmeldung über dieses Gesuch erhalten. In der sicheren Annahme, eine Daueraufenthaltserlaubnis zu erhalten, hätten sie zunächst keine weitere Verlängerung ihrer bereits abgelaufenen Arbeitserlaubnis angestrebt, dies aber am 12. Juli nachgeholt.
Am 2. September vergangenen Jahres sei ein Immigrationsbeamter aus Walvis Bay bei ihnen vorstellig geworden und habe nach ihren Reisepässen verlangt. Obwohl sie jenem dokumentarisch belegt hätten, dass ihr Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung noch anhängig sei, habe er sie verpflichtet, ihn zur Polizeistation in Swakopmund zu begleiten, von wo aus sie aufgrund angeblicher Überfüllung der Zellen nach Walvis Bay gebraucht und dort über das Wochenende inhaftiert worden seien.
Am 5. September seien sie schließlich zum Magistratsgericht nach Swakopmund und nach vergeblichem Warten auf ihr Verfahren nach Narraville gebracht und dort über Nacht in der Polizeistation gefangen gehalten worden. Am nächsten Tag seien sie erneut am Magistratsgericht erschienen, wo ihnen der Staatsanwalt nahegelegt habe, sich schuldig zu bekennen und damit sowohl ihr Verfahren, als auch ihren Arrest rasch zu beenden.
Nachdem sie dieser Empfehlung gefolgt seien und die anschließend verhängte Strafe von jeweils 2000 N$ bezahlt hätten, sei ihnen befohlen worden, Swakopmund nicht zu verlassen, weil binnen der nächsten 48 Stunden ihre Deportation drohe. Dies sei jedoch nicht geschehen, sondern der Auftrag ergangen, beim Ministerium einen Beleg für die angeblich verlorenen gegangenen Anträge auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung vorzulegen.
Dies haben die Kläger nach eigener Aussage getan, aber wie bereits zuvor seitdem nichts mehr vom Ministerium gehört. Da sie folglich eine erneute Festnahme oder gar die Abschiebung nach Deutschland fürchten würden, hätten sie sich entschieden, ihre Bleiberecht juristisch zu bestätigen und damit zu verhindern, dass sie weiterhin in „willkürlicher, unfairer und rechtswidriger“ Weise „wie illegale Immigranten behandelt“ werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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