Ausländer weiter schikaniert
Innenministerium wird erneut Fremdenfeindlichkeit unterstellt
Von Marc Springer, Windhoek
Diese hat am Montag ihre drohende Abschiebung abgewendet, nachdem Richter Thomas Masuku einer von ihr eingereichten Klage gegen das Innenministerium stattgegeben hat. Zur Begründung des Antrags hatte die aus Frankreich stammende Klägerin Lucie Marine Sophie Trottier vorgebracht, sie sei seit sieben Jahren permanent in Namibia sesshaft und betrachte das Land als ihre neue Heimat.
Trottier zufolge sei sie zunächst auf Grundlage einer mehrmals verlängerten Arbeitserlaubnis für das Reiseunternehmen Matiti Safaris tätig gewesen und habe sich in dieser Eigenschaft auf die Betreuung französischer Touristen spezialisiert. Im April 2017 sei ihr von der Firma Terra Nova Tours & Incentives ein besseres Angebot gemacht worden, und habe sie anschließen beim Innenministerium eine Umwidmung ihrer damals noch an Matiti Safaris gekoppelten Arbeitsgenehmigung beantragt.
Dieses Gesuch sei jedoch ebenso abgelehnt worden, wie die anschließende Bewerbung um eine neue Arbeitserlaubnis. Stattdessen habe ihr das Ministerium befohlen, bis Ende Februar dieses Jahres das Land zu verlassen, auf Nachfrage jedoch auch bestätigt, dass sie Berufung gegen die Ablehnung ihres Antrags einlegen und so lange legal in Namibia bleiben dürfe, bis dieser Einspruch entschieden sei.
Nachdem sie sich mehrmals vergeblich über den Status ihrer Berufung erkundigt habe, sei ihr bei dem letzten von vielen Besuchen im Innenministerium von einem ihr nur als Mwara bekannten Beamten mitgeteilt worden, dass sie sofort aus Namibia deportiert werden und er sie persönlich zum Flughafen begleiten würde. Ferner habe er sie vor die Wahl gestellt, sich entweder unverzüglich den nicht verfügbaren Reisepass von ihrer Vermieterin bringen zu lassen, oder die sofortige Festnahme zu riskieren.
Als sie um die Hilfestellung eines Anwalts gebeten habe, sei Mwara „aggressiv“ geworden und habe sich angeschickt, sie zu verhaften. Ferner habe er sie in „feindseliger“ Weise über den Aufenthaltsstatus ihrer aus Simbabwe stammenden Vermieterin „verhört“ und jegliche Auskunft über den Stand ihrer Berufung verweigert.
Nach zwei Stunden der „Einschüchterung und Drangsalierung“ habe man ihr ein auf den 6. März 2018 zurückdatiertes Schreiben überreicht, wonach ihre Berufung gegen die Nicht-Genehmigung ihrer Arbeitserlaubnis abgelehnt worden sei und sie binnen vier Tagen das Land verlassen müsse. Außerdem sei sie gewarnt worden, dass sich diese Frist auf 48 Stunden verkürzen werde, falls sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte.
Indem sich Trottier dieser „offensichtlich fremdenfeindlichen“ Drohung widersetzt und gegen das „irrationale, willkürliche und unfaire“ Verhalten des Ministeriums geklagt hat, ist ihr Verbleib in Namibia nun solange gesichert, bis ein getrenntes Verfahren entschieden ist, in dem sie eine richterliche Bestätigung ihres dauerhaften Bleiberechts beantragt.
Diese hat am Montag ihre drohende Abschiebung abgewendet, nachdem Richter Thomas Masuku einer von ihr eingereichten Klage gegen das Innenministerium stattgegeben hat. Zur Begründung des Antrags hatte die aus Frankreich stammende Klägerin Lucie Marine Sophie Trottier vorgebracht, sie sei seit sieben Jahren permanent in Namibia sesshaft und betrachte das Land als ihre neue Heimat.
Trottier zufolge sei sie zunächst auf Grundlage einer mehrmals verlängerten Arbeitserlaubnis für das Reiseunternehmen Matiti Safaris tätig gewesen und habe sich in dieser Eigenschaft auf die Betreuung französischer Touristen spezialisiert. Im April 2017 sei ihr von der Firma Terra Nova Tours & Incentives ein besseres Angebot gemacht worden, und habe sie anschließen beim Innenministerium eine Umwidmung ihrer damals noch an Matiti Safaris gekoppelten Arbeitsgenehmigung beantragt.
Dieses Gesuch sei jedoch ebenso abgelehnt worden, wie die anschließende Bewerbung um eine neue Arbeitserlaubnis. Stattdessen habe ihr das Ministerium befohlen, bis Ende Februar dieses Jahres das Land zu verlassen, auf Nachfrage jedoch auch bestätigt, dass sie Berufung gegen die Ablehnung ihres Antrags einlegen und so lange legal in Namibia bleiben dürfe, bis dieser Einspruch entschieden sei.
Nachdem sie sich mehrmals vergeblich über den Status ihrer Berufung erkundigt habe, sei ihr bei dem letzten von vielen Besuchen im Innenministerium von einem ihr nur als Mwara bekannten Beamten mitgeteilt worden, dass sie sofort aus Namibia deportiert werden und er sie persönlich zum Flughafen begleiten würde. Ferner habe er sie vor die Wahl gestellt, sich entweder unverzüglich den nicht verfügbaren Reisepass von ihrer Vermieterin bringen zu lassen, oder die sofortige Festnahme zu riskieren.
Als sie um die Hilfestellung eines Anwalts gebeten habe, sei Mwara „aggressiv“ geworden und habe sich angeschickt, sie zu verhaften. Ferner habe er sie in „feindseliger“ Weise über den Aufenthaltsstatus ihrer aus Simbabwe stammenden Vermieterin „verhört“ und jegliche Auskunft über den Stand ihrer Berufung verweigert.
Nach zwei Stunden der „Einschüchterung und Drangsalierung“ habe man ihr ein auf den 6. März 2018 zurückdatiertes Schreiben überreicht, wonach ihre Berufung gegen die Nicht-Genehmigung ihrer Arbeitserlaubnis abgelehnt worden sei und sie binnen vier Tagen das Land verlassen müsse. Außerdem sei sie gewarnt worden, dass sich diese Frist auf 48 Stunden verkürzen werde, falls sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollte.
Indem sich Trottier dieser „offensichtlich fremdenfeindlichen“ Drohung widersetzt und gegen das „irrationale, willkürliche und unfaire“ Verhalten des Ministeriums geklagt hat, ist ihr Verbleib in Namibia nun solange gesichert, bis ein getrenntes Verfahren entschieden ist, in dem sie eine richterliche Bestätigung ihres dauerhaften Bleiberechts beantragt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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