Ausschluss nicht akzeptiert
Nama-Streit: Hoffmann prüft juristische Schritte gegen Chefs
Von C. Sasman und S. Fischer, Windhoek
Wie selbstverständlich saß Ida Hoffmann am Dienstag in Windhoek auf einer Pressekonferenz am Rednertisch und machte allein mit dieser Geste deutlich, dass sie die Abberufung als Vorsitzende des Technischen Nama-Genozid-Komitees nicht akzeptiert. Am 20. September ist sie vom Verband der traditionellen Nama-Führer (NTLA) schriftlich informiert worden, dass sie von der Führungsposition entbunden sei (AZ berichtete).
Doch Hoffmann gab sich kämpferisch. „Ich habe keine schriftliche Verwarnung erhalten, es gab keine Disziplinaranhörung und ich bin nicht suspendiert worden. Ich habe keine Begründung bekommen“, argumentierte sie und war sichtlich sauer. Wenn die traditionellen Führer nicht Manns genug seien, sich mit ihr hinzusetzen und zu reden, „was sie zuerst hätten tun müssen“, so Hoffmann, „dann habe ich wohl keine andere Wahl, als rechtliche Schritt einzuleiten“, führte sie aus. Ihre Kritik konzentriert sich auf die Nama-Chefs Dawid Frederick und Petrus Kooper, die das genannte Ausschlusschreiben unterzeichnet haben sollen. Letzterer habe sie nach eigenen Aussagen sogar gebeten, keine rechtlichen Mittel gegen die NTLA-Entscheidung einzusetzen, worauf sie dies in Schriftform verlangt habe, was bislang nicht geschehen sei.
Das Schreiben zur Abberufung von Hoffmann ist Informationen zufolge auch den Herero-Gruppen der OvaHerero und OvaBanderu zugestellt worden, die mit Hoffmann nicht mehr zum Genozid-Thema sprechen sollen. Das hat sich am Dienstag auf der Pressekonferenz anders dargestellt, als Hoffmann am Rednertisch Platz genommen hatte.
Auf dieser Veranstaltung hat sich Vekuii Rukoro, Paramount-Chef der Herero, zur laufenden Entschädigungsklage der Herero und Nama gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Kolonialkrieges 1904-08 geäußert. Vor dem Bundesgericht in New York war vergangene Woche zum zweiten Mal eine Anhörung geplatzt, weil der beklagten Partei die Klageschrift noch nicht formell zugestellt werden konnte; der nächste Termin wurde für den 25. Januar 2018 angesetzt (AZ berichtete).
„Deutschland wendet Verzögerungstaktiken an, weil sie wissen, dass sie keine Antwort haben“, sagte Rukoro. Und weiter: „Deutschland wird im Sinne der Anklage schuldig befunden und eine heftige Finanzrechnung bekommen.“ Welche Entschädigungssumme die Kläger verlangen, sagte er nicht. Indes wendete er sich an die Deutschsprachigen im eigenen Land. Die deutschsprachige Gemeinschaft solle aufwachen und könne nicht länger ignorieren, dass sie der Nutznießer des „blutigen Völkermods“ sei. Rukoro führte aber aus, dass es keine Intentionen der beiden betroffenen Gemeinschaften gebe, Farmen von deutschsprachigen Namibiern zu besetzen.
Wie selbstverständlich saß Ida Hoffmann am Dienstag in Windhoek auf einer Pressekonferenz am Rednertisch und machte allein mit dieser Geste deutlich, dass sie die Abberufung als Vorsitzende des Technischen Nama-Genozid-Komitees nicht akzeptiert. Am 20. September ist sie vom Verband der traditionellen Nama-Führer (NTLA) schriftlich informiert worden, dass sie von der Führungsposition entbunden sei (AZ berichtete).
Doch Hoffmann gab sich kämpferisch. „Ich habe keine schriftliche Verwarnung erhalten, es gab keine Disziplinaranhörung und ich bin nicht suspendiert worden. Ich habe keine Begründung bekommen“, argumentierte sie und war sichtlich sauer. Wenn die traditionellen Führer nicht Manns genug seien, sich mit ihr hinzusetzen und zu reden, „was sie zuerst hätten tun müssen“, so Hoffmann, „dann habe ich wohl keine andere Wahl, als rechtliche Schritt einzuleiten“, führte sie aus. Ihre Kritik konzentriert sich auf die Nama-Chefs Dawid Frederick und Petrus Kooper, die das genannte Ausschlusschreiben unterzeichnet haben sollen. Letzterer habe sie nach eigenen Aussagen sogar gebeten, keine rechtlichen Mittel gegen die NTLA-Entscheidung einzusetzen, worauf sie dies in Schriftform verlangt habe, was bislang nicht geschehen sei.
Das Schreiben zur Abberufung von Hoffmann ist Informationen zufolge auch den Herero-Gruppen der OvaHerero und OvaBanderu zugestellt worden, die mit Hoffmann nicht mehr zum Genozid-Thema sprechen sollen. Das hat sich am Dienstag auf der Pressekonferenz anders dargestellt, als Hoffmann am Rednertisch Platz genommen hatte.
Auf dieser Veranstaltung hat sich Vekuii Rukoro, Paramount-Chef der Herero, zur laufenden Entschädigungsklage der Herero und Nama gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen des Kolonialkrieges 1904-08 geäußert. Vor dem Bundesgericht in New York war vergangene Woche zum zweiten Mal eine Anhörung geplatzt, weil der beklagten Partei die Klageschrift noch nicht formell zugestellt werden konnte; der nächste Termin wurde für den 25. Januar 2018 angesetzt (AZ berichtete).
„Deutschland wendet Verzögerungstaktiken an, weil sie wissen, dass sie keine Antwort haben“, sagte Rukoro. Und weiter: „Deutschland wird im Sinne der Anklage schuldig befunden und eine heftige Finanzrechnung bekommen.“ Welche Entschädigungssumme die Kläger verlangen, sagte er nicht. Indes wendete er sich an die Deutschsprachigen im eigenen Land. Die deutschsprachige Gemeinschaft solle aufwachen und könne nicht länger ignorieren, dass sie der Nutznießer des „blutigen Völkermods“ sei. Rukoro führte aber aus, dass es keine Intentionen der beiden betroffenen Gemeinschaften gebe, Farmen von deutschsprachigen Namibiern zu besetzen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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