Automarkt betritt Neuland
Von Clemens von Alten, Windhoek
Laut Amtsblatt vom 30. Mai dieses Jahres unterliegt der namibische Automarkt künftig einer Steuer auf Kohlenstoffemissionen, die beim Kauf bzw. Import eines Personenfahrzeuges fällig wird. Für kleinere Modelle (bis 3000 ccm Hubraum) wird ein Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt; für alles, was darüber liegt, wird eine Einmalzahlung von 40 N$ je g/km fällig. „Bei einem Fahrzeug mit einem (überdurchschnittlichen) Kohlenstoffausstoß von 447 g/km fallen also 13080 N$ an“, erläuterte derweil die Buchprüfergesellschaft EY (Ernst & Young) in einem aktuellen Rundschreiben. Bei größeren Fahrzeugen unter fünf Tonnen (bspw. Geländewagen) liegt der Grenzwert laut Amtsblatt bei 140 Gramm CO2 pro km.
Diese Regelung gelte nur für Fahrzeuge, die dem Personentransport dienen. Rettungswagen, Diplomatenfahrzeuge und Busse für mehr als zehn Personen sind dem Amtsblatt zufolge ausgeschlossen – Motorräder laut der Finanzberaterfirma Simonis Storm Securities auch.
Zusätzlich ist auf Glühlampen und Druckluftreifen eine Umweltsteuer in Kraft getreten. Diese betrifft sämtliche Glühbirnen (Electric Filament Lamp) und beträgt laut offiziellen Angaben 3 N$ pro importierte Lampe; die Abgabe bei sowohl neuen als auch runderneuerten Reifen beläuft sich auf 10 N$ pro Stück.
Die Steueregeländerung wurde Ende April in der Nationalversammlung angekündigt und inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht. Doch aufgrund von „systembedingten Herausforderungen“ räumte Finanzminister Calle Schlettwein der Einführung dieser Abgaben eine Schonfrist bis zum 10. Juli ein, wie die Experten von EY erklären:
„Die Umweltsteuern gelten für Produkte, die ab dem 26. April eingeführt und bis zum 10 Juli noch nicht verkauft wurden.“ Danach hatten Importeure von betroffenen Gütern sieben Tage Zeit, der Zollbehörde eine Bestandsaufnahme steuerpflichtiger Produkte vorzulegen, wie die Buchprüfergesellschaft schreibt. „Der dabei anfallende Betrag für die neuen Umweltabgaben muss bis zum 31. August gezahlt werden.“ Laut einem Newsletter des Landwirtschaftsverbandes NAU rechnet die Regierung aufgrund diesen Abgaben allein in diesem Jahr mit 600 Millionen N$ zusätzlicher Einnahmen.
„Die CO2-Steuer wird zum Preis eines Neuwagen addiert“, erklärte gestern Ekkerd van Dyk, Geschäftsführender Direktor von Pupkewitz Motors auf AZ-Nachfrage. „Natürlich heißt das, dass der Kunde mehr für sein Fahrzeug bezahlen muss, was schließlich zu weniger Autoverkäufen führen wird.“ Die genauen Folgen seien noch nicht abzusehen, so van Dyk. Ihm zufolge gebe es allerdings enorme Probleme bei der Einführung: „Offenbar war der Zoll bisher nicht in der Lage, diese neue Regelung richtig umzusetzen.“
Auch die Experten von Simonis Storm gehen im Automarkt von weniger Fahrzeugverkäufen aus – zum Teil wegen der neuen Umweltsteuer: „Wir glauben, dass diese neuen Abgaben und ein ruhigeres Konsumverhalten dazu führen werden, dass die Staatseinnahmen geringer ausfallen als erwartet und die Verkaufsvolumen (von Fahrzeugen) sinken werden, da die Steuer auf den Verbraucher übertragen wird.“
Laut Amtsblatt vom 30. Mai dieses Jahres unterliegt der namibische Automarkt künftig einer Steuer auf Kohlenstoffemissionen, die beim Kauf bzw. Import eines Personenfahrzeuges fällig wird. Für kleinere Modelle (bis 3000 ccm Hubraum) wird ein Grenzwert von 120 Gramm CO2 pro Kilometer festgelegt; für alles, was darüber liegt, wird eine Einmalzahlung von 40 N$ je g/km fällig. „Bei einem Fahrzeug mit einem (überdurchschnittlichen) Kohlenstoffausstoß von 447 g/km fallen also 13080 N$ an“, erläuterte derweil die Buchprüfergesellschaft EY (Ernst & Young) in einem aktuellen Rundschreiben. Bei größeren Fahrzeugen unter fünf Tonnen (bspw. Geländewagen) liegt der Grenzwert laut Amtsblatt bei 140 Gramm CO2 pro km.
Diese Regelung gelte nur für Fahrzeuge, die dem Personentransport dienen. Rettungswagen, Diplomatenfahrzeuge und Busse für mehr als zehn Personen sind dem Amtsblatt zufolge ausgeschlossen – Motorräder laut der Finanzberaterfirma Simonis Storm Securities auch.
Zusätzlich ist auf Glühlampen und Druckluftreifen eine Umweltsteuer in Kraft getreten. Diese betrifft sämtliche Glühbirnen (Electric Filament Lamp) und beträgt laut offiziellen Angaben 3 N$ pro importierte Lampe; die Abgabe bei sowohl neuen als auch runderneuerten Reifen beläuft sich auf 10 N$ pro Stück.
Die Steueregeländerung wurde Ende April in der Nationalversammlung angekündigt und inzwischen im Amtsblatt veröffentlicht. Doch aufgrund von „systembedingten Herausforderungen“ räumte Finanzminister Calle Schlettwein der Einführung dieser Abgaben eine Schonfrist bis zum 10. Juli ein, wie die Experten von EY erklären:
„Die Umweltsteuern gelten für Produkte, die ab dem 26. April eingeführt und bis zum 10 Juli noch nicht verkauft wurden.“ Danach hatten Importeure von betroffenen Gütern sieben Tage Zeit, der Zollbehörde eine Bestandsaufnahme steuerpflichtiger Produkte vorzulegen, wie die Buchprüfergesellschaft schreibt. „Der dabei anfallende Betrag für die neuen Umweltabgaben muss bis zum 31. August gezahlt werden.“ Laut einem Newsletter des Landwirtschaftsverbandes NAU rechnet die Regierung aufgrund diesen Abgaben allein in diesem Jahr mit 600 Millionen N$ zusätzlicher Einnahmen.
„Die CO2-Steuer wird zum Preis eines Neuwagen addiert“, erklärte gestern Ekkerd van Dyk, Geschäftsführender Direktor von Pupkewitz Motors auf AZ-Nachfrage. „Natürlich heißt das, dass der Kunde mehr für sein Fahrzeug bezahlen muss, was schließlich zu weniger Autoverkäufen führen wird.“ Die genauen Folgen seien noch nicht abzusehen, so van Dyk. Ihm zufolge gebe es allerdings enorme Probleme bei der Einführung: „Offenbar war der Zoll bisher nicht in der Lage, diese neue Regelung richtig umzusetzen.“
Auch die Experten von Simonis Storm gehen im Automarkt von weniger Fahrzeugverkäufen aus – zum Teil wegen der neuen Umweltsteuer: „Wir glauben, dass diese neuen Abgaben und ein ruhigeres Konsumverhalten dazu führen werden, dass die Staatseinnahmen geringer ausfallen als erwartet und die Verkaufsvolumen (von Fahrzeugen) sinken werden, da die Steuer auf den Verbraucher übertragen wird.“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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