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Autopsie entscheidet Prozess
Autopsie entscheidet Prozess

Autopsie entscheidet Prozess

Von Marc Springer, Windhoek In ihrer Urteilsbegründung kam Richterin Naomi Shivute gestern zu dem Ergebnis, die Staatsanwaltschaft habe zweifelsfrei nachgewiesen, dass der Angeklagte Erwin Kock in der Nacht zum 3. Oktober 2008 in der Niederlassung Tseiblaagte bei Keetmanshoop die 58-jährige Rebecca Isaaks in ihrer Wohnung sexuell missbraucht und ausgeraubt hat. Dass er auch ihren Tod verursacht hat, habe die Anklage indes nicht bewiesen, weshalb er auf Anklage des Mordes freigesprochen werden müsse. Shivute berief sich bei dieser Schlussfolgerung auf den Obduktionsbericht eines Gerichtsmediziners, der vor Prozessbeginn Namibia verlassen und die Unterlagen seiner Autopsie bei einem Kollegen hinterlegt hatte. Dieser hatte bei seiner Vernehmung vor Gericht aus dem Obduktionsbericht zitiert, in dem unter anderem tiefe Stichwunden im Genitalbereich und Unterleib des Opfers, als auch eine durch stumpfe Gewalteinwirkung verursachte Wunde am Kopf identifiziert werden. Der Zeuge hatte angegeben, dass beide dieser Verletzungen die mögliche Todesursache sein könnten. Diesen Befund hätte er laut Richterin jedoch nicht treffen dürfen, weil er nicht selbst bei der Autopsie anwesend gewesen sei. Obwohl der Angeklagte nachweislich die Stichwunden verursacht und dabei offenbar eine Gabel verwendet habe, stehe nicht fest, ob dies todesursächlich war und könne Kock deshalb nicht wegen Mordes verurteilt werden. Der Angeklagte hatte in einer später widerrufenen Erklärung bei der Polizei angegeben Isaaks habe einvernehmlichen Geschlechtsverkehr mit ihm gehabt, nachdem er ihr dafür 130 N$ gegeben habe. Für das Geld hätten sie sich Alkohol gekauft und anschließend gemeinsam getrunken. Dann seien sie zur Wohnung von Isaaks gegangen und dort mehrmals intim geworden. Kock zufolge habe er die schwer alkoholisierte Frau anschließend lebendig in der Wohnung zurückgelassen, nachdem er zuvor eine Tasche mit Kleidungsstücken von ihr „mitgenommen“ habe. Dass die Frau angeblich schwer betrunken war, hatte Verteidiger Boris Isaacks für sein Argument genutzt, sie habe sich die Kopfverletzung eventuell bei einem Sturz zugezogen und sei daran gestorben. Weil dies Shivute zufolge nicht gänzlich ausgeschlossen und nicht nachgewiesen werden könne, dass Kock die Kopfverletzungen verursacht habe, könne er auch nicht wegen Mordes verurteilt werden. Anders verhalte es sich laut Richterin in Bezug auf den Vorwurf der Vergewaltigung. Schließlich habe Kock selbst angegeben, dass Isaaks schwer alkoholisiert gewesen sei. Als solches habe sie auch nicht in den von Kock als einvernehmlich bezeichneten Geschlechtsverkehr einwilligen können und müsse jener neben Vergewaltigung auch wegen schweren Raubes verurteilt werden, weil er bei seiner Festnahme nachweislich im Besitz von Wertsachen gewesen sei, die er zuvor Isaaks entwendet habe. Obwohl sich der Vorwurf des Mordes nicht halten lasse, sei eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung unausweichlich, weil Kock dem Opfer nachweislich die Stichverletzungen beigebracht und dabei innere Blutungen verursacht habe. Darauf deute unter anderem hin, dass sich Kock im Besitz eines Picknickkoffers befunden habe, in dem zwei Gabeln gefehlt hätten. Der Gerichtsmediziner hatte in seiner Autopsie erklärt, die Stichwunden hätten durch eine Gabel verursacht werden können.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-23

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