Autos mit Linkssteuer tabu
Windhoek - Privatpersonen wird ab sofort keine Zulassung für Autos mit Linkssteuerung mehr erteilt.
Das teilte Transportminister Joel Kaapanda gestern im Parlament mit. Nach seiner Darstellung wird das Ministerium "seit drei Jahren" von Bewerbungen "überschwemmt", deren Verfasser eine Freistellung von dem Verbot gegen die Erstregistrierung von Fahrzeugen mit Linkssteuer beantragen, das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Derartige Ausnahmen seien nicht möglich, weil der relevante Erlass im Interesse der Straßensicherheit notwendig sei und auf eine Verfügung der SADC-Transportkommission zurückgehe. Grundsätzlich stellten Autos mit Linkssteuer hierzulande eine Gefahr dar, weil ihre Fahrer bei Überholmanövern zunächst auf die entgegenkommende Spur ausweichen müssten um feststellen zu können, ob ihnen ein anderer Wagen entgegenkommt.
Außerdem müssten Beifahrer dieser Autos auf der rechten Seite aussteigen und sich damit vor allem im Stadtverkehr dem Risiko aussetzen, überfahren zu werden. Deshalb habe das Ministerium nun beschlossen, Anträge auf eine Befreiung von gültigen Bestimmungen nur bei "öffentlichen Institutionen" in Erwägung zu ziehen und dabei nur eine Neuzulassung von Fahrzeugen mit Linkssteuer zu erlauben, die gespendet wurden und als Ambulanz oder Feuerwehrwagen genutzt werden sollen.
Das teilte Transportminister Joel Kaapanda gestern im Parlament mit. Nach seiner Darstellung wird das Ministerium "seit drei Jahren" von Bewerbungen "überschwemmt", deren Verfasser eine Freistellung von dem Verbot gegen die Erstregistrierung von Fahrzeugen mit Linkssteuer beantragen, das am 1. Januar 2003 in Kraft getreten ist.
Derartige Ausnahmen seien nicht möglich, weil der relevante Erlass im Interesse der Straßensicherheit notwendig sei und auf eine Verfügung der SADC-Transportkommission zurückgehe. Grundsätzlich stellten Autos mit Linkssteuer hierzulande eine Gefahr dar, weil ihre Fahrer bei Überholmanövern zunächst auf die entgegenkommende Spur ausweichen müssten um feststellen zu können, ob ihnen ein anderer Wagen entgegenkommt.
Außerdem müssten Beifahrer dieser Autos auf der rechten Seite aussteigen und sich damit vor allem im Stadtverkehr dem Risiko aussetzen, überfahren zu werden. Deshalb habe das Ministerium nun beschlossen, Anträge auf eine Befreiung von gültigen Bestimmungen nur bei "öffentlichen Institutionen" in Erwägung zu ziehen und dabei nur eine Neuzulassung von Fahrzeugen mit Linkssteuer zu erlauben, die gespendet wurden und als Ambulanz oder Feuerwehrwagen genutzt werden sollen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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