Autovermieter auf Schadensersatz verklagt
Windhoek (cev) – Weil durch eine angeblich defekte Tür eines Mietwagens Gepäck herausgefallen sei, verlangt ein Reiseunternehmen aus Swakopmund Schadensersatz von einem Windhoeker Autovermieter. Diese Klage ist zurzeit im Obergericht in der Hauptstadt anhängig.
Bei dem Kläger handelt es sich um das Unternehmen Batis Birding Safaris, das laut den Gerichtsunterlagen Ende März 2017 ein Fahrzeug von der Firma Namvic Safaris and Tours gemietet hat. Während der anschließenden Reise soll sich eine defekte Hintertür des Mietwagens von selbst geöffnet haben, woraufhin Gepäck und Kameraausrüstung der Reisenden rausgefallen seien. Dabei soll ein Schaden in Höhe von fast 110000 Namibia-Dollar entstanden sein, für den der Kläger seine Kunden habe entschädigen müssen.
Der Reiseanbieter wirft dem Autovermieter Fahrlässigkeit vor, da das Unternehmen dem Kläger wissentlich ein Fahrzeug mit einer defekten Tür zur Verfügung gestellt habe. „Der Antragsgegner war sich des Defekts zu jedem in Frage stehenden Zeitpunkt bewusst und hat es versäumt, dem Kunden ein fehlerfreies Fahrzeug auszuleihen, beziehungsweise den Kunden über den Fehler zu informieren“, heißt es in der Klagebegründung.
Daher verlangt das Reiseunternehmen von der Autovermietung eine Entschädigung in Höhe von 109817,10 Namibia-Dollar. Zudem soll der Antragsgegner verpflichtet werden, nicht nur die Verfahrenskosten zu tragen, sondern auch für den Zeitraum zwischen Urteil und Überweisung der Summe 20 Prozent Zinsen auf den Betrag im Jahr zu zahlen.
Bei dem Kläger handelt es sich um das Unternehmen Batis Birding Safaris, das laut den Gerichtsunterlagen Ende März 2017 ein Fahrzeug von der Firma Namvic Safaris and Tours gemietet hat. Während der anschließenden Reise soll sich eine defekte Hintertür des Mietwagens von selbst geöffnet haben, woraufhin Gepäck und Kameraausrüstung der Reisenden rausgefallen seien. Dabei soll ein Schaden in Höhe von fast 110000 Namibia-Dollar entstanden sein, für den der Kläger seine Kunden habe entschädigen müssen.
Der Reiseanbieter wirft dem Autovermieter Fahrlässigkeit vor, da das Unternehmen dem Kläger wissentlich ein Fahrzeug mit einer defekten Tür zur Verfügung gestellt habe. „Der Antragsgegner war sich des Defekts zu jedem in Frage stehenden Zeitpunkt bewusst und hat es versäumt, dem Kunden ein fehlerfreies Fahrzeug auszuleihen, beziehungsweise den Kunden über den Fehler zu informieren“, heißt es in der Klagebegründung.
Daher verlangt das Reiseunternehmen von der Autovermietung eine Entschädigung in Höhe von 109817,10 Namibia-Dollar. Zudem soll der Antragsgegner verpflichtet werden, nicht nur die Verfahrenskosten zu tragen, sondern auch für den Zeitraum zwischen Urteil und Überweisung der Summe 20 Prozent Zinsen auf den Betrag im Jahr zu zahlen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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