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Avid-Quartett entgeht Haft

Drahtzieher von SSC-Betrug muss siebzehn Jahre ins Gefängnis
Marc Springer
Von Marc Springer

Windhoek

In der mit Spannung erwarteten Strafmaßverkündung differenzierte Richter Christie Liebenberg bei den fünf Beschuldigten zwischen einer unterschiedlichen Schwere der Schuld. Diese sei bei dem Angeklagten Nico Josea besonders stark ausgeprägt, weil jener nachweislich von Beginn an vorgehabt habe, sich in gemeinschaftlicher Absicht mit dem durch Suizid ums Leben gekommenen Lazarus Kandara und dem südafrikanischen Makler Alan Rosenberg dem von der SSC erlangten Geld zu bemächtigen.

Für den dadurch erfüllten Tatbestand des Diebstahls durch Unterschlagung sei demnach eine Haftstrafe von 17 Jahren angemessen. Ferner habe er für den untergeordneten Anklagepunkt des Verstoßes gegen das Firmengesetz bzw. den Alternativ-Vorwurf des fahrlässigen Geschäftsgebarens einen Freiheitsentzug von zwei Jahren verdient, die er allerdings parallel zu der wegen Diebstahls auferlegten Gefängnisstrafe verbüßen wird.

Bei den Angeklagten Paulus Kapia, Inez /Gâses und Ralph Blaauw hingegen sei erwiesen, dass sie weder in den Plan der drei Hintermänner eingeweiht gewesen, noch persönlich von dem durch sie eingefädelten Betrug profitiert hätten. Dennoch hätten sie der Tat Vorschub geleistet, indem sie die SSC durch Vortäuschung falscher Tatsachen dazu verleitet hätten, im Januar 2005 der damals ebenso unbekannten wie unerfahrenen Firma Avid Investments die 30 Millionen N$ anzuvertrauen, an denen sich später die Komplizen Josea, Kandara und Rosenberg bereichert hätten.

Dabei hätten sie ihre Aufsichtspflicht als Direktoren von Avid sträflich vernachlässigt und sich von Kandara instrumentalisieren lassen, indem sie wider besseren Wissens gegenüber der SSC vorgegeben hätten, dass Avid ein renommiertes Anlageunternehmen und ihre Investition dort sicher sei. Damit hätten sie verschuldet, dass Kandara 29,5 Millionen N$ des von der SSC erschlichenen Betrags an die Firma Namangol Investments überwiesen und deren alleiniger Teilhaber Josea davon 20 Millionen N$ an Rosenberg transferiert hat. Obwohl Rosenberg von dieser Summe später 15 Millionen N$ in das Privatkonto von Josea einbezahlt und diesen damit zum Haupt-Nutznießer des Betrugs gemacht hat, wäre dies nicht ohne die ungewollte Beihilfe der drei Avid-Direktoren möglich gewesen.

Anstatt ihre gesetzlich definierte Kontrollfunktion als Avid-Direktoren wahrzunehmen hätten sie sich ihrer Verantwortung entzogen, in Person von Kandara einem „Firmenfremden“ ausgeliefert und auf dessen Betreiben alles darangesetzt, durch Irreführung der SSC deren Investition zu erlangen. Dass sie dafür zuvor wegen Betrugs verurteilt wurden, müsse allen Jungunternehmern als Warnung dienen, die „leichtfertig“ Direktorenposten annehmen würden, denen sie nicht gewachsen seien.

Obwohl das Pflichtversäumnis der drei Ex-Direktoren ein schwerwiegendes Vergehen sei, wertete es Liebenberg dennoch als mildernden Umstand, dass sie aufrichtige Reue gezeigt, nicht persönlich von dem SSC-Geld profitiert und nicht vorbestraft seien. Ferner hob er hervor, sie seien bereits durch die Tatsache gestraft, dass der ehemalige Vizeminister Kapia und der SWAPO-Funktionär ­Blaauw beide ihr Parlamentsmandat und die Anwältin /Gâses ihren Posten als Rechtsberaterin von Air Namibia aufgrund der Avid-Affäre verloren hätten.

Darüber hinaus habe ihr öffentliches Ansehen erheblich gelitten und sei ihre Aussicht auf einen neuen Job deutlich geschrumpft. Folglich sei eine Geldbuße in Höhe von 60000 N$ oder drei Jahre Gefängnis plus eine zusätzliche Bewährungsstrafe von zwei Jahren für diese drei Beschuldigten angebracht.

Die zwischenzeitlich als Verwaltungsleiterin von Avid fungierende und wegen fahrlässigen Geschäftsgebarens verurteilte Sharon Lynette Blaauw kam mit einer Geldstrafe von 8000 N$ oder sechs Monaten Haft davon. Ihr hatte Liebenberg zuvor nur eine begrenzte Beteiligung an dem Betrug attestiert.

Abschließend hob der Richter hervor, von dem Strafmaß müsse auch eine abschreckende Wirkung gegen die kontinuierlich steigende Wirtschaftskriminalität ausgehen und deutlich werden, „dass Betrug, Korruption und Diebstahl“ nicht allein deshalb weniger schwer geahndet werden würden, weil sie keine Gewaltanwendung enthielten. Außerdem müsse deutlich werden, dass die Mitgliedschaft in Aufsichtsräten eine verantwortungsvolle Aufgabe sei und die Vernachlässigung derselben schwere Konsequenzen haben werde.

Für Kapia, /Gâses und das Ehepaar Blaauw war die Strafmaßverkündung eine doppelte Erleichterung: Zum einen konnten sie sich glücklich schätzen, einer Haftstrafe entgangen zu sein. Zum anderen waren sie sichtlich froh darüber, dass Liebenberg den zuständigen Staatsanwalt Ed Marondeze daran gehindert hat, im Auftrag der SSC einen zweiten Anlauf zu unternehmen, die Verurteilten persönlich für den Verlust des Millionenbetrags zu belangen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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