Axt-Mörder erhält lebenslange Haftstrafe
Brutalität der Tat erschüttert selbst Richter – Angeklagter war schwer alkoholisiert
Windhoek (ms) – „Worte wie schockierend, unerträglich, grausam, entsetzlich und abscheulich sind noch eine verharmlosende Beschreibung für das, was auf den Fotos vom Tatort zu sehen ist. Die mit einem langen Stil versehene Axt, die üblicher Weise zum Fällen von Bäumen eingesetzt wird, steckt in dem Kopf des Opfers, wie in einem Holzstamm, während die blutverschmierte Machete daneben liegt.“
Diese Betrachtung ist Teil der Begründung dafür, warum Richter Herman January vergangene Woche am Obergericht in Oshakati eine lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten Lukas Kasimeya (32) verhängt hat. Dieser war zuvor schuldig gesprochen worden, am 13. Februar 2014 in dem Dorf Etilyasa im Distrikt Outapi seine Freundin Helena Shivute ermordet zu haben.
In einer Klageerwiderung hatte Kasimeya angegeben, mehrmals mit der Axt und Machete auf Shivute eingeschlagen zu haben, während diese auf dem Bett in der gemeinsamen Wohnung gelegen habe. Ferner gab er an, zur Tatzeit schwer alkoholisiert gewesen und zuvor von der Freundin beleidigt und beschimpft worden zu sein. Außerdem sei er wütend darüber gewesen, dass die Lebensgefährtin angeblich eine Affäre gehabt habe und ihm nicht die Tür in das Schlafzimmer habe öffnen wollen, in dem sie sich nach einem gemeinsamen Barbesuch mit der gemeinsamen Tochter im Alter von drei Jahren eingeschlossen habe.
Gemäß geltender Gesetzeslage wird sich Kasimeya ungeachtet der lebenslangen Haftstrafe nach 25 Jahren für eine Freilassung auf Bewährung qualifizieren.
Diese Betrachtung ist Teil der Begründung dafür, warum Richter Herman January vergangene Woche am Obergericht in Oshakati eine lebenslange Haftstrafe gegen den Angeklagten Lukas Kasimeya (32) verhängt hat. Dieser war zuvor schuldig gesprochen worden, am 13. Februar 2014 in dem Dorf Etilyasa im Distrikt Outapi seine Freundin Helena Shivute ermordet zu haben.
In einer Klageerwiderung hatte Kasimeya angegeben, mehrmals mit der Axt und Machete auf Shivute eingeschlagen zu haben, während diese auf dem Bett in der gemeinsamen Wohnung gelegen habe. Ferner gab er an, zur Tatzeit schwer alkoholisiert gewesen und zuvor von der Freundin beleidigt und beschimpft worden zu sein. Außerdem sei er wütend darüber gewesen, dass die Lebensgefährtin angeblich eine Affäre gehabt habe und ihm nicht die Tür in das Schlafzimmer habe öffnen wollen, in dem sie sich nach einem gemeinsamen Barbesuch mit der gemeinsamen Tochter im Alter von drei Jahren eingeschlossen habe.
Gemäß geltender Gesetzeslage wird sich Kasimeya ungeachtet der lebenslangen Haftstrafe nach 25 Jahren für eine Freilassung auf Bewährung qualifizieren.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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