Bald Berufung im Fall Koch
Windhoek - Die Berufung zum Urteil über die Auslieferung des mutmaßlichen deutschen Millionenbetrügers Hans-Jürgen Koch wird am 3. Juni am Obergericht in Windhoek verhandelt. Das sagte Kochs Verteidiger, Advokat Louis Botes, vergangene Woche gegenüber der AZ. Wie lange der Gerichtsprozess diesmal dauern wird, wagte Botes nicht zu sagen. Allem Anschein nach wird Koch selbst nicht zugegen sein.
Die Berufung bezieht sich auf ein Urteil des Magistratgerichts in Tsumeb, welches am 4. September 2003 gefällt wurde. Es besagt, dass Koch nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Koch, Eigentümer der Jagd- und Gästefarm La Rochelle, war am 14. Oktober 2002 von den namibischen Behörden verhaftet worden und sitzt seitdem im Gefängnis. Ein Kautionsantrag war vom Magistratgericht in Tsumeb nach mehreren Verhandlungen abgewiesen worden. Koch werden in Deutschland 203 Fälle des Betruges, sechs Fälle der Steuerhinterziehung und drei Fälle der Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll verschiedene Kommunen um 45 Mio Euro betrogen haben.
Die Berufung bezieht sich auf ein Urteil des Magistratgerichts in Tsumeb, welches am 4. September 2003 gefällt wurde. Es besagt, dass Koch nach Deutschland ausgeliefert werden soll. Koch, Eigentümer der Jagd- und Gästefarm La Rochelle, war am 14. Oktober 2002 von den namibischen Behörden verhaftet worden und sitzt seitdem im Gefängnis. Ein Kautionsantrag war vom Magistratgericht in Tsumeb nach mehreren Verhandlungen abgewiesen worden. Koch werden in Deutschland 203 Fälle des Betruges, sechs Fälle der Steuerhinterziehung und drei Fälle der Urkundenfälschung vorgeworfen. Er soll verschiedene Kommunen um 45 Mio Euro betrogen haben.
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Allgemeine Zeitung
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