Bald mehr Geld in der Tasche
Windhoek - Nachdem Arbeitnehmer im vergangenen Jahr durch eine Senkung der Einkommenssteuer bereits finanziell entlastet wurden, sollen jetzt weitere Änderungen am Einkommenssteuergesetz vorgenommen werden. Finanzministerin Saara Kuugongelwa-Amadhila hat ihre Vorstellungen dazu gestern Nachmittag im Parlament präsentiert und darauf hingewiesen, dass diese Schritte ein Instrument zu "Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, Ausrottung von Armut und Erreichen der sozio-ökonomischen Ziele" seien.
So entlastet die Steuerreform Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Steuerfreibetrag auf die finanzielle Abfindung soll von 100000 auf 300000 Namibia-Dollar angehoben werden. Auch in Sachen Rente ist eine Änderung vorgesehen: Wird ein Pensionsfonds vor Erreichen des Rentenalters gekündigt (zum Beispiel durch Jobverlust oder Wechsel der Arbeitsstelle), dann erhöht sich der Betrag, den der Beitragszahler steuerfrei von der Gesamtauszahlung beanspruchen kann, von 20000 auf 50000 Namibia-Dollar.
Laut der Gesetzesnovelle soll zudem die Gewerbesteuer für Unternehmen von 35 auf 34 Prozent gesenkt werden, eine Ausnahme bilden Bergbaubetriebe. Die Anpassung der Einkommenssteuer für Arbeitnehmer ist bereits zum 1. März 2009 in Kraft getreten und im September vergangenen Jahres wirksam geworden. Dabei wurde der Steuerfreibetrag von 36000 auf 40000 Namibia-Dollar (Bruttogehalt) pro Jahr erhöht, außerdem wurde eine "Reichersteuer" von 37 Prozent auf Jahres-Bruttogehälter ab 750000 Namibia-Dollar eingeführt.
Die Steuerreform wurde von der Finanzministerin bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Im Parlament gab es dazu gestern keine Diskussion, so dass den Änderungen bereits heute zugestimmt werden könnte.
So entlastet die Steuerreform Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Steuerfreibetrag auf die finanzielle Abfindung soll von 100000 auf 300000 Namibia-Dollar angehoben werden. Auch in Sachen Rente ist eine Änderung vorgesehen: Wird ein Pensionsfonds vor Erreichen des Rentenalters gekündigt (zum Beispiel durch Jobverlust oder Wechsel der Arbeitsstelle), dann erhöht sich der Betrag, den der Beitragszahler steuerfrei von der Gesamtauszahlung beanspruchen kann, von 20000 auf 50000 Namibia-Dollar.
Laut der Gesetzesnovelle soll zudem die Gewerbesteuer für Unternehmen von 35 auf 34 Prozent gesenkt werden, eine Ausnahme bilden Bergbaubetriebe. Die Anpassung der Einkommenssteuer für Arbeitnehmer ist bereits zum 1. März 2009 in Kraft getreten und im September vergangenen Jahres wirksam geworden. Dabei wurde der Steuerfreibetrag von 36000 auf 40000 Namibia-Dollar (Bruttogehalt) pro Jahr erhöht, außerdem wurde eine "Reichersteuer" von 37 Prozent auf Jahres-Bruttogehälter ab 750000 Namibia-Dollar eingeführt.
Die Steuerreform wurde von der Finanzministerin bereits im vergangenen Jahr angekündigt. Im Parlament gab es dazu gestern keine Diskussion, so dass den Änderungen bereits heute zugestimmt werden könnte.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen