Baufirma erleidet Rückschlag
Klage gegen städtische Auftrags-Annullierung vorerst gescheitert
Von Marc Springer, Windhoek
Die entsprechende Klage, die sich neben der Stadtverwaltung auch gegen das Unternehmen Facility Investments richtete, wurde am Freitag von Richter Thomas Masuku verworfen. Zur Begründung wies dieser darauf hin, die Kläger hätten keinerlei Gründe dafür angeführt, warum ihr Anliegen besonders dringlich sei und deshalb vorrangig behandelt werden solle. Damit sei die Grundvoraussetzung für einen Eilantrag nicht erfüllt und müsse das Gesuch der Antragsteller unabhängig von seiner inhaltlichen Relevanz scheitern.
Hintergrund der Klage ist eine Ausschreibung der Stadtverwaltung, die im Mai 2019 Kostenvoranschläge für Beton- und Asphaltierungsarbeiten in den östlichen Vororten der Hauptstadt erbeten hatte. Dem Baltic-Vertreter Peter Hauwanga zufolge habe seine Firma am 22. November 2019 den Zuschlag für das Projekt erhalten, nachdem der Konkurrent Facility Investments aufgrund von Formfehlern in seiner Bewerbung disqualifiziert worden sei.
Am 11. Dezember 2019 habe Facility Investments eine Beschwerde gegen die Disqualifizierung seiner Bewerbung eingelegt und damit erreicht, dass die Vergabe des Auftrags an die Kläger annulliert und eine neue Ausschreibung angekündigt worden sei. Diese Entscheidung sei laut Kläger rechtswidrig, weil die Beschwerde von Facility Investments deutlich jenseits der dafür geltenden Frist von sieben Tagen eingereicht worden sei und deshalb nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus sei das dafür zuständige Gremium nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen und damit auch dessen Entscheidung, die Ausschreibung zu wiederholen, null und nichtig.
Ferner hatten die Kläger angeführt, sie hätten bereits mit der Umsetzung des Projekts begonnen, für das eine Summe von 23,4 Millionen N$ veranschlagt und eine Bauzeit von zwei Jahren vorgesehen war. So habe Baltic nicht nur zusätzliches Personal rekrutiert, sondern auch Material und Geräte wie Kipplaster und Zementmischer angeschafft und dafür rund 1,9 Millionen N$ ausgegeben.
Angesichts dieser Unkosten und der als unfair empfundenen Annullierung der ersten Auftragsvergabe hatte Baltic Construction eine einstweilige Verfügung beantragt, die es der Stadtverwaltung untersagt hätte, die Ausschreibung zu wiederholen. Nun verbleibt den Klägern nur noch die Möglichkeit, gegen das Urteil von Masuku in Berufung zu gehen, die Stadtverwaltung auf Entschädigung zu verklagen, oder die Annullierung der Ausschreibung in einem getrennten Verfahren anzufechten.
Die entsprechende Klage, die sich neben der Stadtverwaltung auch gegen das Unternehmen Facility Investments richtete, wurde am Freitag von Richter Thomas Masuku verworfen. Zur Begründung wies dieser darauf hin, die Kläger hätten keinerlei Gründe dafür angeführt, warum ihr Anliegen besonders dringlich sei und deshalb vorrangig behandelt werden solle. Damit sei die Grundvoraussetzung für einen Eilantrag nicht erfüllt und müsse das Gesuch der Antragsteller unabhängig von seiner inhaltlichen Relevanz scheitern.
Hintergrund der Klage ist eine Ausschreibung der Stadtverwaltung, die im Mai 2019 Kostenvoranschläge für Beton- und Asphaltierungsarbeiten in den östlichen Vororten der Hauptstadt erbeten hatte. Dem Baltic-Vertreter Peter Hauwanga zufolge habe seine Firma am 22. November 2019 den Zuschlag für das Projekt erhalten, nachdem der Konkurrent Facility Investments aufgrund von Formfehlern in seiner Bewerbung disqualifiziert worden sei.
Am 11. Dezember 2019 habe Facility Investments eine Beschwerde gegen die Disqualifizierung seiner Bewerbung eingelegt und damit erreicht, dass die Vergabe des Auftrags an die Kläger annulliert und eine neue Ausschreibung angekündigt worden sei. Diese Entscheidung sei laut Kläger rechtswidrig, weil die Beschwerde von Facility Investments deutlich jenseits der dafür geltenden Frist von sieben Tagen eingereicht worden sei und deshalb nicht hätte berücksichtigt werden dürfen. Darüber hinaus sei das dafür zuständige Gremium nicht vorschriftsmäßig konstituiert gewesen und damit auch dessen Entscheidung, die Ausschreibung zu wiederholen, null und nichtig.
Ferner hatten die Kläger angeführt, sie hätten bereits mit der Umsetzung des Projekts begonnen, für das eine Summe von 23,4 Millionen N$ veranschlagt und eine Bauzeit von zwei Jahren vorgesehen war. So habe Baltic nicht nur zusätzliches Personal rekrutiert, sondern auch Material und Geräte wie Kipplaster und Zementmischer angeschafft und dafür rund 1,9 Millionen N$ ausgegeben.
Angesichts dieser Unkosten und der als unfair empfundenen Annullierung der ersten Auftragsvergabe hatte Baltic Construction eine einstweilige Verfügung beantragt, die es der Stadtverwaltung untersagt hätte, die Ausschreibung zu wiederholen. Nun verbleibt den Klägern nur noch die Möglichkeit, gegen das Urteil von Masuku in Berufung zu gehen, die Stadtverwaltung auf Entschädigung zu verklagen, oder die Annullierung der Ausschreibung in einem getrennten Verfahren anzufechten.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen