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Baufirma verklagt Jugendrat
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Disput um angeblich ausstehende Zahlung erreicht Obergericht
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

Zur Begründung der Klage, die derzeit am Obergericht anhängig ist, weist New Era darauf hin, man habe im Oktober 2010 mit den Antragsgegnern schriftlich vereinbart, die Ausbildungs-Werkstatt zu damals veranschlagten Kosten von 9,07 Millionen N$ in Rietfontein (Otjozondjupa-Region) zu errichten. Der relevante Vertrag sehe unter anderem vor, dass die vom NYS als Bauträger benannte und nebenbeklagte Firma LI Architects in monatlichen Zwischenberichten über die Fortschritte des Projekts informiert und diese detailliert protokolliert.

Ferner schreibe die Abmachung vor, dass LI Architects den Abschluss der Bauarbeiten zertifizieren und die Summe festlegen müsse, die den Klägern zu diesem Zeitpunkt noch zustehe. Im Falle eines daraus erwachsenden Disputs schreibe die Vereinbarung vor, dass der Bauträger als Vermittler auftreten und den Konflikt samt schriftlicher Begründung entscheiden müsse. Diese Entscheidung sei für beide Parteien verbindlich, könne aber binnen einer Frist von 14 Tagen angefochten und der Disput anschließend zur Schlichtung an einen von beiden Seiten akzeptierten Außenstehenden zur abschließenden Klärung verwiesen werden.

Ein solches Schlichtungsverfahren habe jedoch nie stattgefunden, weil LI Architects am 23. September 2015 fälschlicher Weise erklärt habe, alle noch ausstehenden Beträge seien bezahlt worden und das Projekt damit abgeschlossen. Obwohl der Bauträger damit die von New Era berechnete Summe nicht abgesegnet habe, bestehe die Firma darauf, dass ihr noch 1,4 Millionen N$ zustünden.

New Era zufolge würden sich die Bauträger bewusst weigern, die vertraglich vorgeschriebene Zertifizierung zu erstellen, um den NYS vor Zahlungsforderungen zu schützen. Demnach verlangen die Kläger eine einstweilige Verfügung, die LI Architects verpflichten würde, die gewünschte Zertifizierung zu erstellen. Alternativ beantragen sie einen Gerichtsbefehl, der den NYS dazu zwingen würde, die angeblich ausstehenden 1,4 Millionen N$ auch ohne die dafür eigentlich notwendige Bescheinigung zu zahlen.

Die Antragsgegner erwidern der Forderung mit Hinweis darauf, der Anspruch der Kläger sei verjährt. Schließlich seien die Bauarbeiten bereits am 28. Juni 2013 abgeschlossen gewesen, jene hätten aber erst nach Ablauf der dafür geltenden Frist im November 2016, also rund drei Jahre später, ihre Zahlungsforderung erhoben. Alternativ argumentieren die Beklagten, der Disput sei bereits von LI Architects zu ihren Gunsten entschieden worden und dieser Befund solange bindend, bis er von einem vertraglich vorgesehenen Schlichter revidiert werde.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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