Bauprojekt löst Rechtsstreit aus
Pächter will Immobilienvorhaben am Oanob-Damm verhindern
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung einer entsprechenden Klage führt die Firma Acasia Resorts an, sie habe am 11. November 1994 einen Pachtvertrag mit der Regierung geschlossen, der ihr für 50 Jahre das Nutzungsrecht über Teile der am Oanob-Damm gelegenen Farmen Sandputz No 50 und Rehoboth Dorpsgrond No 302 übertrage. Seither seien die Antragssteller darauf aufmerksam geworden, dass die beklagten Unternehmen Hendry Derks Development, Oanob Lifestyle Village und Oannob Dax CC offenbar vorhätten, auf dem von Acasia gepachteten Land eine Wohnsiedlung zu errichten.
Die Beklagten würden sich dabei auf ein vermeintliches Abkommen mit dem Stadtrat von Rehoboth berufen, das sie zur Errichtung einer Wohnsiedlung ermächtigen würde, die auf dem von Acasia gepachteten Gelände entstehen solle. Nach Angaben der Kläger hätten sie bereits Landvermesser und Bauunternehmer auf dem Gelände beobachtet, obwohl sich die Beklagten darüber bewusst sein müssten, dass der von ihnen identifizierte Baugrund bereits Acasia übertragen worden sei.
Nach Angaben der Kläger hätten die Antragsgegner ungeachtet mehrfacher Nachfrage bisher weder die Pacht von Acasia anerkannt, noch bestätigt, das davon betroffene Gelände nicht bebauen zu wollen. Da sämtliche Nachfragen ignoriert würden sei Acasia folglich nicht bekannt, ob für das Projekt eine Baugenehmigung oder gar ein Kaufvertrag für das ihnen zugewiesene Gelände bestehe.
Demnach bliebe Acasia keine andere Wahl, als den Rechtsweg einzuschlagen und dort eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein entsprechendes Interdikt soll den Beklagten untersagen, irgendwelche Bauarbeiten auf dem von Acasia gepachteten Boden vorzunehmen. Ferner soll das Gericht die Antragsgegner verpflichten, schriftlich das Pachtrecht der Kläger anzuerkennen und damit formal jegliche Ansprüche auf den Grund und Boden aufzugeben.
BU1: Die angeblich geplante Entwicklung am Oanob-Damm hat einen Rechtsstreit zwischen den vermeintlichen Entwicklern und dem Pächter des von ihnen offenbar auserkorenen Baulands ausgelöst.
Zur Begründung einer entsprechenden Klage führt die Firma Acasia Resorts an, sie habe am 11. November 1994 einen Pachtvertrag mit der Regierung geschlossen, der ihr für 50 Jahre das Nutzungsrecht über Teile der am Oanob-Damm gelegenen Farmen Sandputz No 50 und Rehoboth Dorpsgrond No 302 übertrage. Seither seien die Antragssteller darauf aufmerksam geworden, dass die beklagten Unternehmen Hendry Derks Development, Oanob Lifestyle Village und Oannob Dax CC offenbar vorhätten, auf dem von Acasia gepachteten Land eine Wohnsiedlung zu errichten.
Die Beklagten würden sich dabei auf ein vermeintliches Abkommen mit dem Stadtrat von Rehoboth berufen, das sie zur Errichtung einer Wohnsiedlung ermächtigen würde, die auf dem von Acasia gepachteten Gelände entstehen solle. Nach Angaben der Kläger hätten sie bereits Landvermesser und Bauunternehmer auf dem Gelände beobachtet, obwohl sich die Beklagten darüber bewusst sein müssten, dass der von ihnen identifizierte Baugrund bereits Acasia übertragen worden sei.
Nach Angaben der Kläger hätten die Antragsgegner ungeachtet mehrfacher Nachfrage bisher weder die Pacht von Acasia anerkannt, noch bestätigt, das davon betroffene Gelände nicht bebauen zu wollen. Da sämtliche Nachfragen ignoriert würden sei Acasia folglich nicht bekannt, ob für das Projekt eine Baugenehmigung oder gar ein Kaufvertrag für das ihnen zugewiesene Gelände bestehe.
Demnach bliebe Acasia keine andere Wahl, als den Rechtsweg einzuschlagen und dort eine einstweilige Verfügung zu beantragen. Ein entsprechendes Interdikt soll den Beklagten untersagen, irgendwelche Bauarbeiten auf dem von Acasia gepachteten Boden vorzunehmen. Ferner soll das Gericht die Antragsgegner verpflichten, schriftlich das Pachtrecht der Kläger anzuerkennen und damit formal jegliche Ansprüche auf den Grund und Boden aufzugeben.
BU1: Die angeblich geplante Entwicklung am Oanob-Damm hat einen Rechtsstreit zwischen den vermeintlichen Entwicklern und dem Pächter des von ihnen offenbar auserkorenen Baulands ausgelöst.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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