Bauunternehmer kämpft um Grundstück
Disput um geplantes Einkaufszentrum in Oshakati führt zu Klage gegen Minister
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung führt der Antragsteller Erastus Shapumba in einer eidesstattlichen Erklärung an, er habe sich im Oktober 2014 im Namen seiner Firma Mouse Properties Ninety Eight um den vom Stadtrat Oshakati ausgeschriebenen Auftrag beworben, einen Geschäfts- und Bürokomplex auf einem Grundstück im Zentrum der Ortschaft zu errichten. Der Stadtrat habe dieses Vorhaben damit begründet, dass das Projekt die Innenstadt der Ortschaft aufwerten, zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und Arbeitsplätze schaffen solle.
Dementsprechend sei dem Stadtrat weniger daran gelegen gewesen, an dem Verkauf des Grundstücks zu verdienen, als einen Investitionsimpuls für die Stadt zu schaffen und später von Steuerabgaben der Geschäfte zu profitieren, die in dem Einkaufszentrum hätten eröffnen sollen. Shapumba zufolge habe sein Konzeptentwurf eine Investition von 120 Millionen N$ vorgesehen, von denen er 60 Millionen N$ als Kredit bei der Entwicklungsbank habe beschaffen und die andere Hälfte aus eigenen Reserven habe bereitstellen wollen.
Nach Darstellung des Klägers sei sein Projektvorschlag am 4. Juli 2016 vom Stadtrat in Oshakati angenommen und seiner Firma zwei Wochen später das rund 16000 Quadratmeter umfassende Grundstück am alten Marktplatz der Ortschaft für 2,5 Millionen N$ angeboten worden. Nachdem er diese Summe bezahlt und dem Stadtrat mitgeteilt habe, so schnell wie möglich mit den Bauarbeiten beginnen zu wollen, habe er die dafür notwendige Genehmigung erhalten und seitdem rund 1,4 Millionen N$ für anschließend vorgenommene Erdarbeiten ausgegeben.
Minister blockiert
Am 8. Oktober 2016 habe ihn der Stadtdirektor von Oshakati überraschend informiert, dass das Grundstück nicht formal an Mouse Properties übertragen werden könne, weil dafür die Zustimmung des Ministers notwendig sei und dieser der Transaktion nicht zugestimmt habe. Dieser Mitteilung habe sich ein über ein Jahr andauernder Schriftverkehr angeschlossen, der schließlich am 19. März in der Entscheidung des Ministers gemündet habe, den Verkauf des Grundstücks an Mouse Properties rückgängig zu machen und eine Neubewertung sämtlicher Projektvorschläge für das vom Stadtrat ausgeschriebene Bauborhaben vornehmen zu lassen.
Diesen Beschluss hält Shapumba für rechtswidrig, weil es sich bei der Transaktion um einen Privatverkauf gehandelt habe, bei dem nicht die Zustimmung des Ministers notwendig sei. Ferner führt der Kläger an, er sei weder im Vorfeld über die angeblich notwendige Zustimmung des Ministers informiert, noch vor dessen Entscheidung angehört oder über die Gründe für dessen Beschluss informiert worden. Demnach appelliert er an das Obergericht, die Entscheidung des zuständigen Ministers Peya Mushelanga für null und nichtig zu erklären und den Verkauf des Grundstücks an Mouse Properties zu bestätigen.
Auflagen missachtet
Mushelanga hält dem in einer eidesstattlichen Erklärung entgegen, Shapumba hätte nie den Zuschlag erhalten dürfen, weil sein Projektvorschlag diverse Defizite gehabt habe. So seien z.B. zu wenige Parkplätze und Haltezonen eingeplant gewesen und habe sein mit drei Stockwerken überdimensionierter Gebäude-Entwurf gegen bestehende Bauvorschriften verstoßen. Damit habe das Konzept des Klägers die Auflagen der Ausschreibung verfehlt und sei von ihm „disqualifiziert“ worden.
Mushelenga hebt in seiner Klageerwiderung ferner hervor, das Grundstück hätte nicht an Mouse Properties verkauft werden dürfen, ohne zuvor den Wert desselben abschätzen zu lassen. Eine nachträglich vorgenommene Abschätzung habe ergeben, dass das Grundstück zwischen 16 und 30 Millionen N$ wert sei und Mouse Properties folglich nicht für 2,5 Millionen N$ hätte verkauft werden dürfen.
Darüber hinaus betont der Minister, dass der Stadtrat Shapumba „von Beginn an“ ermahnt habe, dass vor einer Übertragung des Grundstücks seine Genehmigung als Minister erforderlich sei und er erst binnen 12 Monaten nach dieser Zustimmung mit dem Bau werde beginnen können. Sofern er also mit der Umsetzung des Vorhabens angefangen und dabei, wie behauptet, bereits 1,4 Millionen N$ investiert habe, müsse er sich dies selbst zuschreiben.
Zur Begründung führt der Antragsteller Erastus Shapumba in einer eidesstattlichen Erklärung an, er habe sich im Oktober 2014 im Namen seiner Firma Mouse Properties Ninety Eight um den vom Stadtrat Oshakati ausgeschriebenen Auftrag beworben, einen Geschäfts- und Bürokomplex auf einem Grundstück im Zentrum der Ortschaft zu errichten. Der Stadtrat habe dieses Vorhaben damit begründet, dass das Projekt die Innenstadt der Ortschaft aufwerten, zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und Arbeitsplätze schaffen solle.
Dementsprechend sei dem Stadtrat weniger daran gelegen gewesen, an dem Verkauf des Grundstücks zu verdienen, als einen Investitionsimpuls für die Stadt zu schaffen und später von Steuerabgaben der Geschäfte zu profitieren, die in dem Einkaufszentrum hätten eröffnen sollen. Shapumba zufolge habe sein Konzeptentwurf eine Investition von 120 Millionen N$ vorgesehen, von denen er 60 Millionen N$ als Kredit bei der Entwicklungsbank habe beschaffen und die andere Hälfte aus eigenen Reserven habe bereitstellen wollen.
Nach Darstellung des Klägers sei sein Projektvorschlag am 4. Juli 2016 vom Stadtrat in Oshakati angenommen und seiner Firma zwei Wochen später das rund 16000 Quadratmeter umfassende Grundstück am alten Marktplatz der Ortschaft für 2,5 Millionen N$ angeboten worden. Nachdem er diese Summe bezahlt und dem Stadtrat mitgeteilt habe, so schnell wie möglich mit den Bauarbeiten beginnen zu wollen, habe er die dafür notwendige Genehmigung erhalten und seitdem rund 1,4 Millionen N$ für anschließend vorgenommene Erdarbeiten ausgegeben.
Minister blockiert
Am 8. Oktober 2016 habe ihn der Stadtdirektor von Oshakati überraschend informiert, dass das Grundstück nicht formal an Mouse Properties übertragen werden könne, weil dafür die Zustimmung des Ministers notwendig sei und dieser der Transaktion nicht zugestimmt habe. Dieser Mitteilung habe sich ein über ein Jahr andauernder Schriftverkehr angeschlossen, der schließlich am 19. März in der Entscheidung des Ministers gemündet habe, den Verkauf des Grundstücks an Mouse Properties rückgängig zu machen und eine Neubewertung sämtlicher Projektvorschläge für das vom Stadtrat ausgeschriebene Bauborhaben vornehmen zu lassen.
Diesen Beschluss hält Shapumba für rechtswidrig, weil es sich bei der Transaktion um einen Privatverkauf gehandelt habe, bei dem nicht die Zustimmung des Ministers notwendig sei. Ferner führt der Kläger an, er sei weder im Vorfeld über die angeblich notwendige Zustimmung des Ministers informiert, noch vor dessen Entscheidung angehört oder über die Gründe für dessen Beschluss informiert worden. Demnach appelliert er an das Obergericht, die Entscheidung des zuständigen Ministers Peya Mushelanga für null und nichtig zu erklären und den Verkauf des Grundstücks an Mouse Properties zu bestätigen.
Auflagen missachtet
Mushelanga hält dem in einer eidesstattlichen Erklärung entgegen, Shapumba hätte nie den Zuschlag erhalten dürfen, weil sein Projektvorschlag diverse Defizite gehabt habe. So seien z.B. zu wenige Parkplätze und Haltezonen eingeplant gewesen und habe sein mit drei Stockwerken überdimensionierter Gebäude-Entwurf gegen bestehende Bauvorschriften verstoßen. Damit habe das Konzept des Klägers die Auflagen der Ausschreibung verfehlt und sei von ihm „disqualifiziert“ worden.
Mushelenga hebt in seiner Klageerwiderung ferner hervor, das Grundstück hätte nicht an Mouse Properties verkauft werden dürfen, ohne zuvor den Wert desselben abschätzen zu lassen. Eine nachträglich vorgenommene Abschätzung habe ergeben, dass das Grundstück zwischen 16 und 30 Millionen N$ wert sei und Mouse Properties folglich nicht für 2,5 Millionen N$ hätte verkauft werden dürfen.
Darüber hinaus betont der Minister, dass der Stadtrat Shapumba „von Beginn an“ ermahnt habe, dass vor einer Übertragung des Grundstücks seine Genehmigung als Minister erforderlich sei und er erst binnen 12 Monaten nach dieser Zustimmung mit dem Bau werde beginnen können. Sofern er also mit der Umsetzung des Vorhabens angefangen und dabei, wie behauptet, bereits 1,4 Millionen N$ investiert habe, müsse er sich dies selbst zuschreiben.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen