Bedauern oder Entschuldigung?
Die Bundesrepublik Deutschland steht aus dem eigenen Land, aber auch von Seiten verschiedener Namibier unter Druck, als Nachfolgerin des deutschen Kaiserreiches sich anders zu verhalten, als sie es derzeit tut. Zum Thema des Schießbefehls General Lothar von Trothas verlangen Organisationen wie die Deutsche Gesellschaft für bedrohte Völker, GfbV, in Göttingen, aber auch die Fraktion der Herero unter dem leitenden Chef Kuaima Riruako, dass die deutsche Regierung sich nachträglich für den Vernichtungsbefehl entschuldigt.
Eine formale Entschuldigung hat die Bundesregierung auch während der Besuche des vorigen Kanzlers Helmut Kohl sowie des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog konsequent abgelehnt, dafür aber tiefes Bedauern ausgedrückt. Der derzeitige deutsche Botschafter Dr. Wolfgang Massing spricht von der Akzeptanz "moralischer Verantwortung", damit den Opfern und ihren Nachfahren die Würde und die Ehre ohne Vorbehalt wieder hergestellt würden, die ihnen der Krieg geraubt hat.
Das sind wohl überlegte Worte, die einen Großteil der Herero jedoch nicht zufriedenstellen werden. Obwohl der Vernichtungsbefehl von 1904 unter anderem in Folge Drucks aus Deutschland bald widerrufen wurde, hat es zwischen den Deutschen und den Herero nie einen formalen Friedensvertrag gegeben. Die Niederlage der deutschen Schutztruppe während des Ersten Weltkriegs und der endgültige Verlust der Herrschaft 1919 sowie die Übernahme des Territoriums durch die südafrikanische Verwaltung haben das Thema von 1904 - vordergründig gesehen - jahrzehntelang an den Rand gedrückt. Aus der unmittelbaren Geschichtsforschung unter den Herero (zum Beispiel Wienecke) aber auch aus den jährlichen Volkstagen der Herero und Mbanderu ist es jedoch ersichtlich, dass dieses Volk unter seinen Gedenken an den Krieg mehr als Traditions- und Identitätspflege versteht. Die Frage ist hartnäckig offen geblieben, so dass offensichtlich zwischen Deutschland und den Herero neben und außer der salbungsvollen Worte noch ein Schlussakt zu folgen hat.
Es ist daher völlig fehl am Platz, wenn Geschichtsschreiber wie Nordbruch diese offene Frage, die sich bei Riruako noch zur Reparationsklage verdichtet hat, schlicht als "Kohle machen" banalisieren wollen. Das zeugt von schlichtem Unverständnis. Angesichts der Nachgiebigkeit der Deutschen bei Reparationszahlungen im 20. Jahrhundert ist es für die Herero völlig legitim, die Bundesregierung in dieser Frage gerichtlich zu prüfen.
Irgendwie muss ein Kompromiss gefunden werden, wie die Bundesregierung mit der berechtigten Forderung der Herero nach einem "Schluss- oder Friedensakt" verfährt, aber gleichzeitig die Maxime wahrt, mit der Nation von Namibia insgesamt "besondere Beziehungen" zu pflegen. Die pauschale (nicht partikuläre) Beziehung wird durch die namibische Verfassung darin abgesegnet, indem das Grundgesetz zwar Kultur- und Sprachgruppen, aber keine föderativen politischen Gruppen anerkennt, wie einige Baster es zum Beispiel auch gern hätten.
Der Beginn der Gedenken in dieser Woche hat allerdings gezeigt, dass Schuldzuweisung unter den Nachfolgegenerationen kein Thema mehr ist.
Eine formale Entschuldigung hat die Bundesregierung auch während der Besuche des vorigen Kanzlers Helmut Kohl sowie des ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog konsequent abgelehnt, dafür aber tiefes Bedauern ausgedrückt. Der derzeitige deutsche Botschafter Dr. Wolfgang Massing spricht von der Akzeptanz "moralischer Verantwortung", damit den Opfern und ihren Nachfahren die Würde und die Ehre ohne Vorbehalt wieder hergestellt würden, die ihnen der Krieg geraubt hat.
Das sind wohl überlegte Worte, die einen Großteil der Herero jedoch nicht zufriedenstellen werden. Obwohl der Vernichtungsbefehl von 1904 unter anderem in Folge Drucks aus Deutschland bald widerrufen wurde, hat es zwischen den Deutschen und den Herero nie einen formalen Friedensvertrag gegeben. Die Niederlage der deutschen Schutztruppe während des Ersten Weltkriegs und der endgültige Verlust der Herrschaft 1919 sowie die Übernahme des Territoriums durch die südafrikanische Verwaltung haben das Thema von 1904 - vordergründig gesehen - jahrzehntelang an den Rand gedrückt. Aus der unmittelbaren Geschichtsforschung unter den Herero (zum Beispiel Wienecke) aber auch aus den jährlichen Volkstagen der Herero und Mbanderu ist es jedoch ersichtlich, dass dieses Volk unter seinen Gedenken an den Krieg mehr als Traditions- und Identitätspflege versteht. Die Frage ist hartnäckig offen geblieben, so dass offensichtlich zwischen Deutschland und den Herero neben und außer der salbungsvollen Worte noch ein Schlussakt zu folgen hat.
Es ist daher völlig fehl am Platz, wenn Geschichtsschreiber wie Nordbruch diese offene Frage, die sich bei Riruako noch zur Reparationsklage verdichtet hat, schlicht als "Kohle machen" banalisieren wollen. Das zeugt von schlichtem Unverständnis. Angesichts der Nachgiebigkeit der Deutschen bei Reparationszahlungen im 20. Jahrhundert ist es für die Herero völlig legitim, die Bundesregierung in dieser Frage gerichtlich zu prüfen.
Irgendwie muss ein Kompromiss gefunden werden, wie die Bundesregierung mit der berechtigten Forderung der Herero nach einem "Schluss- oder Friedensakt" verfährt, aber gleichzeitig die Maxime wahrt, mit der Nation von Namibia insgesamt "besondere Beziehungen" zu pflegen. Die pauschale (nicht partikuläre) Beziehung wird durch die namibische Verfassung darin abgesegnet, indem das Grundgesetz zwar Kultur- und Sprachgruppen, aber keine föderativen politischen Gruppen anerkennt, wie einige Baster es zum Beispiel auch gern hätten.
Der Beginn der Gedenken in dieser Woche hat allerdings gezeigt, dass Schuldzuweisung unter den Nachfolgegenerationen kein Thema mehr ist.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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