Befugnisse undeutlich
Die Verhandlung des von Präsident Sam Nujoma eingesetzten Untersuchungsausschusses, der angeblichen Unregelmäßigkeiten bei der Sozialversicherungs-Kommission (SSC) nachgehen soll, wurde gestern mit dem Verhör des Buchprüfers Faniel Kisting fortgesetzt.
Windhoek - Dieser hat im Auftrag des Generalbuchprüfers Fanuel Tjingaete eine Untersuchung bei der SSC durchgeführt, die nach Angaben von Kisting Amtsmissbrauch, Korruption und Misswirtschaft bei der Kommission offenbart hat. Der Anwalt Andrew Corbett, der die Geschäftsführerin der SSC, Dessa Onesmus, vor dem Untersuchungsausschuss vertritt, versuchte während seiner Befragung von Kisting den Nachweis zu erbringen, dass einige von dessen Schlussfolgerungen durch eine falsche Interpretation der Gesetzgebung zu Stande gekommen sei, auf der die SSC gründet.
So räumte Kisting nach einer entsprechenden Belehrung von Corbetts auch ein, dass die Geschäftsführung der Kommission im Zuge dieser Gesetzgebung nicht wie von ihm behauptet, dazu verpflichtet sei, Gehaltsfragen und Arbeitsbedingungen der Geschäftsführerin mit dem Arbeitsministerium abzustimmen, dem die SSC untersteht.
Kisting hatte in seinem Bericht darauf verwiesen, dass das Gehalt von Onesmus durch die Genehmigung zusätzlicher Bezüge wie beispielsweise einer Wohnungszulage, bzw. die Anhebung anderer Vergünstigungen nach oben korrigiert worden sei, ohne vorher die Erlaubnis des zuständigen Ministers einzuholen.
In ähnlicher Weise ist die Geschäftsführung der SSC nach Angaben von Kisting auch bei der Änderung von anderen Bezügen verfahren, auf die leitende Angestellte der Kommission Anspruch hätten. So habe Onesmus auf Empfehlung des Personalbeauftragten Walter Don eine Anhebung der Autozulagen ranghoger Mitarbeiter genehmigt und die Einführung eines Leistungsbezuges gutgeheißen, ohne vorher die Erlaubnis des Aufsichtsrates einzuholen.
Kisting zufolge stellten diese Neuerungen eine Änderung betriebsinterner Bestimmungen der SSC dar und hätten deshalb mit dem Aufsichtsrat besprochen werden müssen.
Corbett verwies in seiner Argumentation darauf, dass eine solche Zustimmung des Aufsichtsrates im Zuge dieser Bestimmungen nur in solchen Fällen notwendig sei, wo eine Abweichung von bestehenden Regularien von "weitreichender Art" seien. Mit dieser Beweisführung wollte Corbett suggerieren, dass es letztlich eine Interpretationsfrage war, ob die Erhöhung der Autozulage und die Einführung von Leistungsbezügen eine derart weitreichende Abweichung von bestehenden Bestimmungen war, dass dafür die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen wäre.
Des Weiteren verwies Corbett darauf, dass der Aufsichtsrat durch die SSC-Gesetzgebung dazu ermächtigt sei, gewisse Aufgaben und Befugnisse zu delegieren. Damit wollte er andeuten, es sei denkbar, dass Onsemus und andere Mitglieder der Geschäftsführung im Zuge einer solchen Verfügung dazu ermächtigt wurden, eben jene umstrittenen Entscheidungen im Alleingang zu fällen, für die nach Einschätzung von Kisting die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen wäre.
Die im Gebäude des Nationalrates stattfindende Verhandlung des Untersuchungsausschusses ist bis Freitag angesetzt.
Windhoek - Dieser hat im Auftrag des Generalbuchprüfers Fanuel Tjingaete eine Untersuchung bei der SSC durchgeführt, die nach Angaben von Kisting Amtsmissbrauch, Korruption und Misswirtschaft bei der Kommission offenbart hat. Der Anwalt Andrew Corbett, der die Geschäftsführerin der SSC, Dessa Onesmus, vor dem Untersuchungsausschuss vertritt, versuchte während seiner Befragung von Kisting den Nachweis zu erbringen, dass einige von dessen Schlussfolgerungen durch eine falsche Interpretation der Gesetzgebung zu Stande gekommen sei, auf der die SSC gründet.
So räumte Kisting nach einer entsprechenden Belehrung von Corbetts auch ein, dass die Geschäftsführung der Kommission im Zuge dieser Gesetzgebung nicht wie von ihm behauptet, dazu verpflichtet sei, Gehaltsfragen und Arbeitsbedingungen der Geschäftsführerin mit dem Arbeitsministerium abzustimmen, dem die SSC untersteht.
Kisting hatte in seinem Bericht darauf verwiesen, dass das Gehalt von Onesmus durch die Genehmigung zusätzlicher Bezüge wie beispielsweise einer Wohnungszulage, bzw. die Anhebung anderer Vergünstigungen nach oben korrigiert worden sei, ohne vorher die Erlaubnis des zuständigen Ministers einzuholen.
In ähnlicher Weise ist die Geschäftsführung der SSC nach Angaben von Kisting auch bei der Änderung von anderen Bezügen verfahren, auf die leitende Angestellte der Kommission Anspruch hätten. So habe Onesmus auf Empfehlung des Personalbeauftragten Walter Don eine Anhebung der Autozulagen ranghoger Mitarbeiter genehmigt und die Einführung eines Leistungsbezuges gutgeheißen, ohne vorher die Erlaubnis des Aufsichtsrates einzuholen.
Kisting zufolge stellten diese Neuerungen eine Änderung betriebsinterner Bestimmungen der SSC dar und hätten deshalb mit dem Aufsichtsrat besprochen werden müssen.
Corbett verwies in seiner Argumentation darauf, dass eine solche Zustimmung des Aufsichtsrates im Zuge dieser Bestimmungen nur in solchen Fällen notwendig sei, wo eine Abweichung von bestehenden Regularien von "weitreichender Art" seien. Mit dieser Beweisführung wollte Corbett suggerieren, dass es letztlich eine Interpretationsfrage war, ob die Erhöhung der Autozulage und die Einführung von Leistungsbezügen eine derart weitreichende Abweichung von bestehenden Bestimmungen war, dass dafür die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen wäre.
Des Weiteren verwies Corbett darauf, dass der Aufsichtsrat durch die SSC-Gesetzgebung dazu ermächtigt sei, gewisse Aufgaben und Befugnisse zu delegieren. Damit wollte er andeuten, es sei denkbar, dass Onsemus und andere Mitglieder der Geschäftsführung im Zuge einer solchen Verfügung dazu ermächtigt wurden, eben jene umstrittenen Entscheidungen im Alleingang zu fällen, für die nach Einschätzung von Kisting die Zustimmung des Aufsichtsrates notwendig gewesen wäre.
Die im Gebäude des Nationalrates stattfindende Verhandlung des Untersuchungsausschusses ist bis Freitag angesetzt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen