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Behinderte genießen Vorzug
Behinderte genießen Vorzug

Behinderte genießen Vorzug

Familienmitglieder werden für Landvergabe missbraucht
Frank Steffen
Windhoek (ste) - Das behinderte Windhoeker Stadtratsmitglied, Hileni Ulumbu, ermahnte während einer Pressekonferenz am Mittwoch der vergangenen Woche die Öffentlichkeit, nicht ihre behinderten Familienmitglieder als Vorwand zu gebrauchen, um schneller in den Besitz eines Grundstücks zu gelangen.

„Die Stadt leidet unter einem gewaltigen Mangel an planierten Grundstücken, die bereits an die städtischen Systeme angeschlossen sind. Daher bitten wir um Nachsicht und fordern alle Einwohner auf, sich auf ihrer Suche nach Land, an die bestehenden Regeln zu halten”, erklärte Ulumbu und kam dabei auf ihr eigentliches Anliegen zu sprechen. Demnach reichten manche Familien im Namen eines behinderten Familienmitglieds Anträge für Grundstücke ein „weil sie wissen, dass diese Anträge bei der Stadt Vorzug genießen“, nur um diese dann „schäbig fallenzulassen“, sobald das Grundstück zugesprochen worden sei.

Auf den Anträgen würden öfter vorab registrierte Firmen als künftige Eigentümer eingetragen und die Behinderten als angebliche Mitbesitzer vorgeschoben, doch sobald die Entwicklung des Grundstücks stattgefunden und die Wohnung weiterverkauft worden sei, stelle sich heraus, dass die Behinderten keine Teilhaber seien und deshalb nicht an dem Gewinn teilhaben.

Die Stadt gebietet diesem Gebaren Einhalt und verlangt künftig von Behinderten, die ein Grundstück erwerben wollen, dass ihre Anträge folgende Begleitschreiben einschließen: a) Eine Bestätigung, dass die Person bei der sogenannten Disability Association registriert und als behinderte Person anerkannt ist; b) Ein ärztliches Attest, dass die Behinderung beschreibt und die permanente Art sowie das Ausmaß der Behinderung bestätigt; und c) Eine Bestätigung der Einkunft, mit der die Anschaffung bezahlt wird oder eine Bekräftigung seitens einer dritten Partei, die sich verpflichtet einen solchen Grundstücksankauf finanziell zu tragen oder zu unterstützen.

„Da ich selbst behindert bin, biete ich Behinderten meine Hilfe an. Mein Büro befindet sich im Erdgeschoss des Stadtverwaltungsgebäudes, Büro EG03“ lud Ulumbu alle Behinderte ein, die sich um ein eigenes Grundstück bemühen und betonte ferner, dass alle Stadtratsmitglieder sich bereiterklärt hätten ebenfalls zu helfen.

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Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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