Beim Import gilt Vorsicht
Seit 1. Juli dieses Jahres ist die Zollbehörde mit dem Finanzamt (Inland Revenue Department, IRD) durch ein neues System vernetzt. „Über das neue IRD-TaxLive-System erhält das sogenannte ASYCUDA-System vom Zoll direkte Anweisungen von der Steuerbehörde“, erklärte Susan Beukes, Pressesprecherin vom Zollamt in Windhoek, jetzt auf AZ-Nachfrage. Dies betreffe vor allem Importeure und deren Einfuhren - denn wenn es offene Rechnungen und unbezahlte Steuerbeträge gibt, würden die betroffenen Güter an der Grenze aufgehalten, bis alle Außenstände bei einer IRD-Stelle beglichen worden seien.
„Der Zoll sperrt keine Importkonten. Dies macht das IRD-Steuersystem und leitet die Daten alle zwei Stunden an das ASYCUDA-System weiter“, so Beukes. „Sobald Beträge eines Mehrwertsteuerkontos (VAT Registration Account), der individuellen Steuer (individual tax) oder eines Importsteuerkontos (VAT Import Account) länger als 90 Tage nicht bezahlt wurden, kann es zu Problemen kommen“, erklärt die Zollmitarbeiterin. Dann müsse der Kunde jegliche Außenstände begleichen und ggf. ein Bußgeld zahlen.
Einigen Unternehmern sei so etwas bereits wiederfahren. Der AZ wurde aus der Geschäftswelt auch von einigen Fällen berichtet, bei denen Güter trotz bezahlter Rechnung an der Grenze aufgehalten worden seien und erst nach Vorlage des Zahlungsbeleges beim Finanzamt freigegeben worden seien. „Ich kann es mir durchaus vorstellen, dass dies vorkommt, wenn auch von unseren Kunden bisher niemand betroffen war“, erklärte Gerda Brand, Steuerdirektorin der Buchprüfer- und Beraterfirma Deloitte, im AZ-Interview und rät dem Gewerbe, die Initiative zu ergreifen.
„Beim Finanzministerium gibt es viele Rückstände, das ist kein Geheimnis und schon seit Jahren ein Problem“, erklärte die Finanzexpertin. Somit könne es durchaus geschehen, dass ein Kunde bzw. der Importeur sein Einfuhrsteuerkonto und alle anfallenden Abgaben bezahlt, das System an der Grenze dies aber nicht registriert hat. In diesem Fall muss der Lieferfahrer der Güter zunächst seinen Arbeitgeber (die jeweilige Transportfirma) informieren, die sich wiederum an den Kunden wendet. Dieser wendet sich - meist noch in Absprache mit seinem Buchhalter - an das Finanzamt, das nur mit einem entsprechenden Zahlungsbeleg dem Importkonto und somit auch der an der Grenze wartenden Ware innerhalb von 24 Stunden grünes Licht für den Weitertransport geben kann.
„Es fallen nicht nur wegen des Kontos und der verzögerten Ware Kosten an, sondern auch weil Lastwagen und Fahrer stillstehen“, schildert Brand die Problematik. Die führende Mitarbeiterin von Deloitte empfiehlt betroffenen Unternehmen, umgehend mit der Steuerbehörde in Kontakt zu treten. Denselben Rat äußerte auch die Zollbehörde: „Die Öffentlichkeit sollte als größter Interessenvertreter vor jeglicher Einfuhr sicherstellen, dass alle Steuerkonten (VAT Accounts) bereinigt sind.“ Wie Beukes erklärt, könne der Zoll nicht einsehen, ob ein Importeur „aktiv“ sei - dies könne nur das Finanzamt. Ihr zufolge müssen die folgenden Konten überprüft werden: 011 (individuelle Steuer), 015 (VAT-registrierte Unternehmen) und 016 (Importsteuerkonto).
Clemens von Alten, Windhoek
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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