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Belehrung für Lokalbehörden
Belehrung für Lokalbehörden

Belehrung für Lokalbehörden

Regierungsanwalt erläutert Gesetzeslage bei Zwangsräumungen
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In einem an Regionalgouverneure und die Ministerin für städtische und ländliche Entwicklung, Sophia Shaningua, gerichteten Schreiben weist Shangala einleitend darauf hin, dass die sogenannte Squatter Proklamation aus dem Jahre 1985 für verfassungswidrig erklärt wurde und nicht länger gegen illegale Siedler angewandt werden dürfe.

Die umstrittene Regelung hatte es Landbesitzern erlaubt, illegale Siedler ohne Räumungsbefehl und notfalls gewaltsam von ihrem Grund und Boden entfernen zu lassen. Die Bestimmung war im Juli 2013 vom Obersten Gericht für unwirksam erklärt worden, das damit einer Revisionsklage von 11 Siedlern stattgab, die sich 2008 im Windhoeker Wohnviertel Havana niedergelassen und dies mit finanziellen Zwängen und dem Mangel an Grundstücken in der Hauptstadt begründet hatten.

Die Richter Kate O´Regan, Sylvester Mainga und Gerhard Maritz hatten eine bevorstehende Räumung der Kläger auf Grundlage der Squatter Proklamation für unzulässig erklärt, weil die „Zerstörung eines Heims und Beseitigung seines Inhalts“ auch dann „schwerwiegende Folgen“ für die Betroffenen hätten, wenn ihr materieller Wert „bescheiden“ sei. Ferner entschieden sie, das Recht vor einer Räumung angehört zu werden überlagere den Wunsch der Stadtverwaltung, durch rasches und entschiedenes Handeln möglicher Landnahme zu begegnen.

Angesichts dieses Urteils ermahnte Shangala sämtliche Stadtverwaltungen, künftig keine illegal errichteten Behausungen bzw. deren Inhalt ohne gültigen Räumungsbefehl zu entfernen. Ferner betonte er, dass Zwangsräumungen ohne entsprechende Gerichtsverfügung auch dann rechtswidrig seien, wenn sich die davon betroffenen Bewohner unerlaubt auf städtischem Grund und Boden niedergelassen hätten.

Außerdem machte er klar, Lokalbehörden müssten für einen Räumungsbefehl belegen, dass die Eigentümer des besetzen Bodens seien und sich dieser unter der „physischen Kontrolle“ illegaler Siedler befinde. Diese juristische Voraussetzung solle Stadtverwaltungen nicht des ihnen unterstehenden Grund und Bodens berauben, sondern vielmehr gewährleisten, dass bei Räumungen nicht „Willkür“ regiere, sondern „Recht und Ordnung“ herrsche.

Shaningwa hatte in der Nationalversammlung eingeräumt, dass für die Demontage unerlaubt errichteter Behausungen in Katima Mulilo kein Räumungsbefehl bestanden habe. Die Maßnahme sei dennoch ergriffen worden, um die überfällige Bebauung besetzten Bodens in der Ortschaft zu ermöglichen.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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