Belgische Touristen entschädigt
Windhoek - Der öffentliche Unfallfonds "Motor Vehicle Accident Fund" (MVA) hat gestern einen "bittersüßen" Entschädigungsvertrag mit belgischen Touristen unterzeichnet, meldet der Geschäftsführer Jerry Muadinohamba. Der Betrag stellt wahrscheinlich die höchste Summe dar, die der Fonds bisher zu leisten hatte. Die Kläger - es handelt sich um die Angehörigen von drei Toten - erhalten umgerechnet insgesamt 221,1 Mio. N$. Der namibische Boxer mit Weltmeistertitel, Harry Simon, ist am 21. November 2002 abends bei Langstrand zwischen Walvis Bay und Swakopmund in seinem Mercedes bei einem Überholmanöver frontal mit einem Wagen sieben belgischer Touristen zusammengeprallt. Ein Mann, eine Frau und ein 22 Monate altes Mädchen im Wagen der Belgier haben die Kollision nicht überlebt. Unter den vier Überlebenden waren zwei Kinder im Alter von drei und fünf Jahren.
"Die Entschädigungssumme ist das Ergebnis eines langen Gerichtsdisputs und ist jetzt im Obergericht bestätigt", heißt es in der gestrigen Erklärung Muadinohambas.
Der MVA-Geschäftsführer beeilt sich hinzuzufügen, dass der Fonds seine Verpflichtungen sorgfältig abwickle "und finanziell gesund bleibt". Er räumt dann jedoch ein, dass MVA auch mit der Regierung in Verbindung stehe, um diese Verpflichtung erfüllen zu können. Die Leistung für die Kläger gliedert sich wie folgt. 21 Mio. N$ sind sofort zahlbar. Dazu muss MVA dem ersten Kläger über die nächsten 25 Jahre verteilt 16,5 Mio. Euro zahlen. Der zweite Kläger erhält in Raten eine Mio. Euro über fünf Jahre sowie eine Summe in Höhe von 1,065 Mio. Euro, die zu Gunsten seiner Tochter ebenfalls über fünf Jahre ausgezahlt werden.
Laut Muadinohamba wird die Entschädigung noch nach dem alten Gesetz von 2001, abgewickelt, als Entschädigungsansprüchen keine Grenzen gesetzt waren. Nach dem neuen MVA-Gesetz von 2007 ist die Haftbarkeit des Fonds im Falle ausländischer Touristen erheblich eingeschränkt.
"Die Entschädigungssumme ist das Ergebnis eines langen Gerichtsdisputs und ist jetzt im Obergericht bestätigt", heißt es in der gestrigen Erklärung Muadinohambas.
Der MVA-Geschäftsführer beeilt sich hinzuzufügen, dass der Fonds seine Verpflichtungen sorgfältig abwickle "und finanziell gesund bleibt". Er räumt dann jedoch ein, dass MVA auch mit der Regierung in Verbindung stehe, um diese Verpflichtung erfüllen zu können. Die Leistung für die Kläger gliedert sich wie folgt. 21 Mio. N$ sind sofort zahlbar. Dazu muss MVA dem ersten Kläger über die nächsten 25 Jahre verteilt 16,5 Mio. Euro zahlen. Der zweite Kläger erhält in Raten eine Mio. Euro über fünf Jahre sowie eine Summe in Höhe von 1,065 Mio. Euro, die zu Gunsten seiner Tochter ebenfalls über fünf Jahre ausgezahlt werden.
Laut Muadinohamba wird die Entschädigung noch nach dem alten Gesetz von 2001, abgewickelt, als Entschädigungsansprüchen keine Grenzen gesetzt waren. Nach dem neuen MVA-Gesetz von 2007 ist die Haftbarkeit des Fonds im Falle ausländischer Touristen erheblich eingeschränkt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen