Über neues Gesetz informiert
Windhoek (dss) - Die Europäische Union (EU) verfolgt eine Null-Toleranz Politik bei illegalen Substanzen im Fleisch. Stanley van Zyl, ein Vertreter des namibischen Fleischrats, warnte daher während eines Farmertags vor der Fütterung der Tiere mit Knochenmehl oder anderen tierischen Substanzen.
Etwa 30 Farmer waren am vergangenen Samstag ins südlich von Windhoek gelegene Schlip gekommen. Paul Diergaardt, Mitarbeiter der Rehobother Abteilung des Landwirtschaftsministeriums, hatte Stanley van Zyl eingeladen. Dieser sollte über Klassifikationskriterien, die Einführung von Identifikationsmöglichkeiten von Kleinvieh und neue Gesetze informieren.
Seit dem ersten Juli gilt eine neue Rechtslage, nach der für jedes lebend exportierte Schaf, eines im Land geschlachtet werden muss. Ziel ist es, die Auslastung namibischer Schlachthöfe zu erhöhen und veredelte Fleischprodukte zu exportieren. Weiterhin wird phasenweise vom Fleischrat eine Kennzeichnungspflicht auch für Kleinvieh durchgesetzt. Bei Agra können Ohrmarken erworben werden, an denen das Tier und sein Geburtsort identifiziert werden können.
Am Beispiel eines Falles im Jahr 2003, als bei Tests in Europa illegale Substanzen in namibischem Fleisch festgestellt wurden, erläuterte Van Zyl die hohe Exportabhängigkeit der namibischen Farmer und die Notwendigkeit, den Bedingungen des EU-Marktes zu entsprechen. Denn insgesamt werden über 80% der Fleischproduktion Namibias exportiert.
Etwa 30 Farmer waren am vergangenen Samstag ins südlich von Windhoek gelegene Schlip gekommen. Paul Diergaardt, Mitarbeiter der Rehobother Abteilung des Landwirtschaftsministeriums, hatte Stanley van Zyl eingeladen. Dieser sollte über Klassifikationskriterien, die Einführung von Identifikationsmöglichkeiten von Kleinvieh und neue Gesetze informieren.
Seit dem ersten Juli gilt eine neue Rechtslage, nach der für jedes lebend exportierte Schaf, eines im Land geschlachtet werden muss. Ziel ist es, die Auslastung namibischer Schlachthöfe zu erhöhen und veredelte Fleischprodukte zu exportieren. Weiterhin wird phasenweise vom Fleischrat eine Kennzeichnungspflicht auch für Kleinvieh durchgesetzt. Bei Agra können Ohrmarken erworben werden, an denen das Tier und sein Geburtsort identifiziert werden können.
Am Beispiel eines Falles im Jahr 2003, als bei Tests in Europa illegale Substanzen in namibischem Fleisch festgestellt wurden, erläuterte Van Zyl die hohe Exportabhängigkeit der namibischen Farmer und die Notwendigkeit, den Bedingungen des EU-Marktes zu entsprechen. Denn insgesamt werden über 80% der Fleischproduktion Namibias exportiert.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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