Über Tatsachen und Täuschung
Misswirtschaft und Intransparenz begünstigen Korruption. Diesen Zusammenhang versucht Präsident Hage Geingob zu relativieren, wenn er zwischen realer und imaginärer Korruption differenziert wissen will.
Es sei ihm unverständlich, warum seine Regierung als korrupt wahrgenommen werde, wo doch mutmaßliche Betrüger angeklagt, umstrittene Auftragsvergaben annulliert und Gesetze wie jenes zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet worden seien. Wo es doch gelte, zwischen „vorsätzlicher Korruption“ einerseits und „Fällen von Misswirtschaft, Inkompetenz und mangelnder Kontrolle“ andererseits zu unterscheiden.
Was Geingob hier verkennt, ist, dass diese Trennung zwischen eindeutiger und vermuteter Korruption von Namibiern und Investoren nicht gemacht wird. Sie beobachten, dass regelmäßig ein Rechtsstreit folgt, wenn Bau- und Beschaffungsaufträge, Fischfangquoten oder Schürflizenzen vergeben werden. Sie erfahren von Mittelsmännern, die Grundstücke erwerben und für ein Vielfaches weiterverkaufen. Sie hören von Beamten, die lukrative Nebentätigkeiten verrichten oder den Dienstwagen privat nutzen. Sie wundert, dass das Großprojekt immer teurer oder der politisch gut vernetzte Ausländer als Ausnahmefall zum Farmbesitzer wird.
Deshalb gilt Namibia als korrupt. Weil in Ministerien und Behörden reine Willkür regiert. Weil es verdächtig erscheint, dass der Behördengang ewig dauert und mitunter Unsummen kostet. Weil es misstrauisch stimmt, wenn der Eine die Aufenthaltsgenehmigung im ersten Anlauf erhält und der Andre wiederholt abgewiesen wird. Weil es argwöhnisch macht, wenn der Existenzgründer mit Beziehungen die Fangquote bekommt und der etablierte Fischereibetrieb leer ausgeht.
Das alles ist kein Beweis für Korruption, aber es belegt chronischen Mangel an Rechenschaftspflicht, Kontrolle und Kompetenz. Und wo die fehlen, ist Korruption nicht weit und folgt der durch beste Gesetze und Absichten nicht wiederlegbare Verdacht, hierzulande würde Selbstbedienung herrschen.
Marc Springer
Es sei ihm unverständlich, warum seine Regierung als korrupt wahrgenommen werde, wo doch mutmaßliche Betrüger angeklagt, umstrittene Auftragsvergaben annulliert und Gesetze wie jenes zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet worden seien. Wo es doch gelte, zwischen „vorsätzlicher Korruption“ einerseits und „Fällen von Misswirtschaft, Inkompetenz und mangelnder Kontrolle“ andererseits zu unterscheiden.
Was Geingob hier verkennt, ist, dass diese Trennung zwischen eindeutiger und vermuteter Korruption von Namibiern und Investoren nicht gemacht wird. Sie beobachten, dass regelmäßig ein Rechtsstreit folgt, wenn Bau- und Beschaffungsaufträge, Fischfangquoten oder Schürflizenzen vergeben werden. Sie erfahren von Mittelsmännern, die Grundstücke erwerben und für ein Vielfaches weiterverkaufen. Sie hören von Beamten, die lukrative Nebentätigkeiten verrichten oder den Dienstwagen privat nutzen. Sie wundert, dass das Großprojekt immer teurer oder der politisch gut vernetzte Ausländer als Ausnahmefall zum Farmbesitzer wird.
Deshalb gilt Namibia als korrupt. Weil in Ministerien und Behörden reine Willkür regiert. Weil es verdächtig erscheint, dass der Behördengang ewig dauert und mitunter Unsummen kostet. Weil es misstrauisch stimmt, wenn der Eine die Aufenthaltsgenehmigung im ersten Anlauf erhält und der Andre wiederholt abgewiesen wird. Weil es argwöhnisch macht, wenn der Existenzgründer mit Beziehungen die Fangquote bekommt und der etablierte Fischereibetrieb leer ausgeht.
Das alles ist kein Beweis für Korruption, aber es belegt chronischen Mangel an Rechenschaftspflicht, Kontrolle und Kompetenz. Und wo die fehlen, ist Korruption nicht weit und folgt der durch beste Gesetze und Absichten nicht wiederlegbare Verdacht, hierzulande würde Selbstbedienung herrschen.
Marc Springer
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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