Berlin hält Prozess in New York für unzulässig
Windhoek/Berlin/New York (fis) - Die deutsche Bundesregierung hält den von Herero und Nama an einem Bezirksgericht in New York angestrebten Prozess auf Entschädigung von Deutschland wegen des Kolonialkrieges 1904-08 für unzulässig. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (dpa) am Freitag mit Berufung auf die Aussage einer Sprecherin des Auswärtigen Amts am gleichen Tag. Diese Rechtsauffassung basiere auf dem „Grundsatz der Staatenimmunität“, habe der Anwalt Jeffrey Harris in New York im Auftrag der Bundesregierung formal mitgeteilt. Bei der kurzen Anhörung am Donnerstag war es nur um Verfahrensfragen gegangen (AZ berichtete).
Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte laut dpa das grundsätzliche Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Volksgruppen der Herero und Nama. Dazu liefen politische Verhandlungen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias. In die Zukunft gerichtete Projekte sollten der Versöhnung, einer würdigen Gedenkkultur und der Erinnerung an die Gräueltaten dienen. Einen Rechtsanspruch darauf gebe es aber nicht.
Laut dpa waren rund 40 Herero und Nama aus Namibia zur 15-minütigen Anhörung angereist, andere kamen aus anderen Teilen der USA und aus Kanada nach New York.
Regierungssprecher Steffen Seibert bekräftigte laut dpa das grundsätzliche Bekenntnis zur historischen Verantwortung Deutschlands gegenüber den Volksgruppen der Herero und Nama. Dazu liefen politische Verhandlungen zwischen den Regierungen Deutschlands und Namibias. In die Zukunft gerichtete Projekte sollten der Versöhnung, einer würdigen Gedenkkultur und der Erinnerung an die Gräueltaten dienen. Einen Rechtsanspruch darauf gebe es aber nicht.
Laut dpa waren rund 40 Herero und Nama aus Namibia zur 15-minütigen Anhörung angereist, andere kamen aus anderen Teilen der USA und aus Kanada nach New York.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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