Berufung war erfolglos
Windhoek - Der Einspruch gegen das Urteil im Kokain-Prozess von 1998 wurde letzte Woche am Obersten Gerichtshof abgelehnt.
Der damals 20-jährige John Sam wurde im September 1996 gemeinsam mit seiner Mutter, Maria, und dem Nigerianer Stephen Shakatimba angeklagt, mit 5,51 kg Kokain gehandelt zu haben bzw. im Besitz einer solchen Menge gewesen zu sein. Sam und Shakatimba wurden aus diesem Grund am Obergericht zu je zehn Jahren Haft verurteilt.
Die Berufungsklage basierte auf dem Argument, dass Sam unwissend in den Besitz der Drogen gekommen und durch die zufällige Freundschaft mit dem Nigerianer in die Sache hineingezogen worden sei. Shakatimba hätte die Postadresse von Sams Mutter in Windhoek benutzt, um drei kleine Päckchen aus Brasilien entgegenzunehmen. Sam übergab diese dem Nigerianer, der noch am gleichen Tag verhaftet wurde.
Die drei Richter im Berufungsverfahren stimmten überein, dass der Schuldspruch sowie das vom Obergericht verhängte Strafmaß gerechtfertigt sei. Wenn man mit einem Fremden in Kontakt komme, sage einem der menschliche Instinkt, dass man sich zunächst vorsichtig zu verhalten habe. Außerdem hätte Sam, als er sich gegen Kaution auf freiem Fuß befand, sein Geld in Telefonate gesteckt, um einen Rechtsanwalt für den Nigerianer in Südafrika zu organisieren, anstatt über Shakatimba verärgert zu sein, dass er ihn und seine Familie in diese Drogenaffäre hineingezogen habe.
Das Handeln mit suchtfördernden Drogen wird mit einer Geldstrafe von N$ 30000 bzw. einer Haftstrafe von 15 Jahren geahndet, so der Schlusssatz in der Urteilsbegründung.
Der damals 20-jährige John Sam wurde im September 1996 gemeinsam mit seiner Mutter, Maria, und dem Nigerianer Stephen Shakatimba angeklagt, mit 5,51 kg Kokain gehandelt zu haben bzw. im Besitz einer solchen Menge gewesen zu sein. Sam und Shakatimba wurden aus diesem Grund am Obergericht zu je zehn Jahren Haft verurteilt.
Die Berufungsklage basierte auf dem Argument, dass Sam unwissend in den Besitz der Drogen gekommen und durch die zufällige Freundschaft mit dem Nigerianer in die Sache hineingezogen worden sei. Shakatimba hätte die Postadresse von Sams Mutter in Windhoek benutzt, um drei kleine Päckchen aus Brasilien entgegenzunehmen. Sam übergab diese dem Nigerianer, der noch am gleichen Tag verhaftet wurde.
Die drei Richter im Berufungsverfahren stimmten überein, dass der Schuldspruch sowie das vom Obergericht verhängte Strafmaß gerechtfertigt sei. Wenn man mit einem Fremden in Kontakt komme, sage einem der menschliche Instinkt, dass man sich zunächst vorsichtig zu verhalten habe. Außerdem hätte Sam, als er sich gegen Kaution auf freiem Fuß befand, sein Geld in Telefonate gesteckt, um einen Rechtsanwalt für den Nigerianer in Südafrika zu organisieren, anstatt über Shakatimba verärgert zu sein, dass er ihn und seine Familie in diese Drogenaffäre hineingezogen habe.
Das Handeln mit suchtfördernden Drogen wird mit einer Geldstrafe von N$ 30000 bzw. einer Haftstrafe von 15 Jahren geahndet, so der Schlusssatz in der Urteilsbegründung.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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