Berufungs-Antrag abgelehnt
Die DTA ist in ihrem Versuch gescheitert, vor dem obersten Gericht eine Teilnahme der Nudo an der heute stattfindenden Nachwahl in Grootfontein zu verhindern. Die juristische Aufarbeitung der umstrittenen Registrierung der Nudo als eigenständige Partei ist damit aber nicht beendet.
Windhoek - Dem aus zeitlichen Gründen abgelehnten Revisionsantrag war am Dienstag im Obergericht ein Urteil von Richter John Manyarara vorausgegangen. Darin hatte er eine Klage der DTA abgewiesen, über die jene einer Teilnahme der Nudo an dem Urnengang vereiteln wollte.
Manyarara hatte in seiner Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass die angebliche Dringlichkeit des Eilantrages von der DTA "selbstverschuldet" sei, weil diese zu lange gezögert habe, bevor sie rechtliche Schritte gegen eine Wahlteilnahme der Nudo bzw. gegen deren Registrierung als eigenständige Partei eingeleitet habe.
Der DTA-Präsident Katuutire Kaura hatte nach diesem Urteil angekündigt, keine Berufung gegen den Richterspruch einlegen zu wollen. Nach erneuter Beratung mit seinen Anwälten ist er inzwischen jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass Manyararas Befund "ungerecht" war.
"Wir konnten nicht früher gegen den selbsternannten Präsidenten der Nudo (Kuaima Riruako) juristisch aktiv werden, weil wir bis zu der Nominierung von Kandidaten am 7. Januar nicht wussten, ob die Nudo tatsächlich an der Stimmabgabe in Grootfontein teilnehmen will", sagte er gestern auf Anfrage der AZ. Nach Einschätzung von Kaura hätte seine Partei nicht "auf die Vermutung hin, die Nudo könnte an der Nachwahl teilnehmen wollen", einen Prozess gegen diese anstrengen können.
Deshalb sei es "bedauerlich", dass der Eilantrag, "der ja erst durch die Nominierung eines Nudo-Kandidaten ausgelöst wurde", vom Manyarara als verspätet deklariert worden sei. Dieser hatte seine Entscheidung damit gerechtfertigt, die DTA habe bereits nach der Kündigung der Regionalrätin Grace Uushona am 15. November 2003 gewusst, dass binnen drei Monaten in Grootfontein eine Nachwahl fällig werden würde. Manyarara zufolge habe die DTA eine Teilnahme der Nudo an dieser Wahl jedoch selbst dann nicht gerichtlich zu verhindern versucht, als am 19. Dezember 2003 der Wahltermin per Proklamation auf den 12. Februar dieses Jahres festgesetzt wurde.
"Was hätten wir zu diesem Zeitpunkt denn juristisch unternehmen sollen, wo doch noch gar nicht fest stand, ob die Nudo an der Nachwahl würde teilnehmen wollen?", will Kaura rhetorisch wissen. In ähnlicher Weise begegnet er auch Manyararas Schlussfolgerung, die DTA habe viel früher gegen die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei prozessieren sollen. "Bevor Riruako am 22. Oktober letzten Jahres bei der Wahlkommission die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei beantragt hat, konnten wir uns nicht sicher sein, ob er diese tatsächlich von der DTA abspalten will", hob Kaura hervor. Nach diesem Datum habe die DTA die Wahlkommission wiederholt schriftlich darauf hingewiesen, dass Riruako zu seinem Registrierungsantrag nicht befugt sei, weil er für die von ihm angestrebte Abspaltung der Nudo von der DTA nicht vorher die Zustimmung eines Parteitages eingeholt habe.
"Vor der offiziellen Registrierung der Nudo am 5. Dezember stand nicht fest, ob Riruakos Antrag stattgegeben werden würde und deshalb hatten wir auch keine juristische Handhabe gegen ihn", betonte Kaura.
Ungeachtet des Gerichtsurteils vom Dienstag, das der Nudo eine Teilnahme an der Nachwahl gestattet, will Kaura die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei in einem getrennten Verfahren weiterhin anfechten.
Windhoek - Dem aus zeitlichen Gründen abgelehnten Revisionsantrag war am Dienstag im Obergericht ein Urteil von Richter John Manyarara vorausgegangen. Darin hatte er eine Klage der DTA abgewiesen, über die jene einer Teilnahme der Nudo an dem Urnengang vereiteln wollte.
Manyarara hatte in seiner Urteilsbegründung darauf verwiesen, dass die angebliche Dringlichkeit des Eilantrages von der DTA "selbstverschuldet" sei, weil diese zu lange gezögert habe, bevor sie rechtliche Schritte gegen eine Wahlteilnahme der Nudo bzw. gegen deren Registrierung als eigenständige Partei eingeleitet habe.
Der DTA-Präsident Katuutire Kaura hatte nach diesem Urteil angekündigt, keine Berufung gegen den Richterspruch einlegen zu wollen. Nach erneuter Beratung mit seinen Anwälten ist er inzwischen jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass Manyararas Befund "ungerecht" war.
"Wir konnten nicht früher gegen den selbsternannten Präsidenten der Nudo (Kuaima Riruako) juristisch aktiv werden, weil wir bis zu der Nominierung von Kandidaten am 7. Januar nicht wussten, ob die Nudo tatsächlich an der Stimmabgabe in Grootfontein teilnehmen will", sagte er gestern auf Anfrage der AZ. Nach Einschätzung von Kaura hätte seine Partei nicht "auf die Vermutung hin, die Nudo könnte an der Nachwahl teilnehmen wollen", einen Prozess gegen diese anstrengen können.
Deshalb sei es "bedauerlich", dass der Eilantrag, "der ja erst durch die Nominierung eines Nudo-Kandidaten ausgelöst wurde", vom Manyarara als verspätet deklariert worden sei. Dieser hatte seine Entscheidung damit gerechtfertigt, die DTA habe bereits nach der Kündigung der Regionalrätin Grace Uushona am 15. November 2003 gewusst, dass binnen drei Monaten in Grootfontein eine Nachwahl fällig werden würde. Manyarara zufolge habe die DTA eine Teilnahme der Nudo an dieser Wahl jedoch selbst dann nicht gerichtlich zu verhindern versucht, als am 19. Dezember 2003 der Wahltermin per Proklamation auf den 12. Februar dieses Jahres festgesetzt wurde.
"Was hätten wir zu diesem Zeitpunkt denn juristisch unternehmen sollen, wo doch noch gar nicht fest stand, ob die Nudo an der Nachwahl würde teilnehmen wollen?", will Kaura rhetorisch wissen. In ähnlicher Weise begegnet er auch Manyararas Schlussfolgerung, die DTA habe viel früher gegen die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei prozessieren sollen. "Bevor Riruako am 22. Oktober letzten Jahres bei der Wahlkommission die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei beantragt hat, konnten wir uns nicht sicher sein, ob er diese tatsächlich von der DTA abspalten will", hob Kaura hervor. Nach diesem Datum habe die DTA die Wahlkommission wiederholt schriftlich darauf hingewiesen, dass Riruako zu seinem Registrierungsantrag nicht befugt sei, weil er für die von ihm angestrebte Abspaltung der Nudo von der DTA nicht vorher die Zustimmung eines Parteitages eingeholt habe.
"Vor der offiziellen Registrierung der Nudo am 5. Dezember stand nicht fest, ob Riruakos Antrag stattgegeben werden würde und deshalb hatten wir auch keine juristische Handhabe gegen ihn", betonte Kaura.
Ungeachtet des Gerichtsurteils vom Dienstag, das der Nudo eine Teilnahme an der Nachwahl gestattet, will Kaura die Registrierung der Nudo als unabhängige Partei in einem getrennten Verfahren weiterhin anfechten.
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Allgemeine Zeitung
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