Berufungsantrag der Genozid-Kläger scheitert
Windhoek (ste) - Entgegen der Behauptung der Kläger, die in ihrem Berufungsantrag gegen das Urteil der Richterin Laura Taylor Swain behauptet hatten, dass sie kein Recht habe walten lassen, hat ein US-Appellgericht nun das Urteil Swains in der umstrittenen Genozid-Klage seitens der Ovaherero- und Nama-Völker bekräftigt.
Die beiden namibischen Bevölkerungsgruppen hatten die deutsche Regierung wegen des Völkermords in den Jahren 1904 bis 1908 verklagt, doch hatte Richterin Swain befunden, dass Deutschland in diesem Fall Immunität vor einer Strafverfolgung genießt. Gemäß des Foreign Sovereign Immunity Acts, sei das Gericht weder zuständig noch befugt diesen Fall anzuhören (AZ berichtete). In seinem Gerichtsurteil bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung des US-Bezirksgerichts.
Die Kläger haben bereits angekündigt, dass dieses Urteil nicht das Ende dieser Aktion bedeute.
Die beiden namibischen Bevölkerungsgruppen hatten die deutsche Regierung wegen des Völkermords in den Jahren 1904 bis 1908 verklagt, doch hatte Richterin Swain befunden, dass Deutschland in diesem Fall Immunität vor einer Strafverfolgung genießt. Gemäß des Foreign Sovereign Immunity Acts, sei das Gericht weder zuständig noch befugt diesen Fall anzuhören (AZ berichtete). In seinem Gerichtsurteil bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung des US-Bezirksgerichts.
Die Kläger haben bereits angekündigt, dass dieses Urteil nicht das Ende dieser Aktion bedeute.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
Zu diesem Artikel wurden keine Kommentare hinterlassen