Beschuldigter macht mobil
Mutmaßlicher Vergewaltiger will Rechtsbeistand einklagen
Von Marc Springer, Windhoek
Zur Begründung eines entsprechenden Eilantrags, dessen Verhandlung gestern auf kommenden Donnerstag vertagt wurde, führt der Beschuldigte Jaco Marius Kennedy an, das im Justizministerium angesiedelte Direktorat für Rechtsbeistand habe ihm ohne Angabe von Gründen die Hilfestellung eines Anwalts zur Verhandlung einer von ihm eingereichten Klage verweigert. In dem relevanten Verfahren will Kennedy für seine Kinder das Recht einklagen, ihn im Windhoeker Zentralgefängnis zu besuchen, wo er sich seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet. Obwohl ihm ein psychiatrisches Gutachten regelmäßigen Kontakt zur Familie empfohlen habe und er als Untersuchungshäftling grundsätzlich Besuch empfangen dürfe, seien seine beiden Kinder zuletzt daran gehindert worden, ihn zu sehen.
Kennedy zufolge könne er sich weder einen Privatanwalt leisten, noch in Untersuchungshaft selbst auf das bevorstehende Verfahren vorbereiten. Abgesehen davon habe er auch deshalb Anspruch auf staatlichen Rechtsbeistand, weil sich das von ihm angestrengte Verfahren gegen eine Regierungsinstanz richte und unmittelbar die im Grundgesetz definierten Rechte minderjähriger Kinder tangiere.
Ungeachtet dessen habe das verantwortliche Direktorat seinen Antrag auf Rechtsbeistand abgelehnt und dies damit gerechtfertigt, die von ihm initiierte Klage sei „unbegründet“. Diese Reaktion hält Kennedy für unzulässig, da das Direktorat verpflichtet sei, im Falle einer Ablehnung von Anträgen auf Rechtsbeistand dies nachvollziehbar zu begründen. Dies hätten die dort Verantwortlichen jedoch auch auf wiederholte Nachfrage versäumt und ihn deshalb veranlasst, den Eilantrag einzureichen.
Kennedy wird vorgeworfen, am 3. Januar gemeinsam mit seinem mutmaßlichen Komplizen Ray Cloete in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt zu haben. Nachdem er zunächst am Magistratsgericht bei dem Versuch gescheitert ist, eine bedingte Freilassung zu erwirken, wurde auch sein Berufungsantrag gegen das zuvor verweigertes Kautionsgesuch abgewiesen.
Zur Begründung hatte Richter Alfred Siboleka angeführt, bei Kennedy drohe besondere Wiederholungsgefahr, weil abgesehen von der aktuellen Anklage ein zweites Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen ihn anhängig sei. Ferner drohe Flucht- und Verdunkelungsgefahr, weil er bei Familienangehörigen in Südafrika Unterschlupf finden könne und nachweislich versucht habe, zum mutmaßlichen Opfer und einer der Zeuginnen telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Zur Begründung eines entsprechenden Eilantrags, dessen Verhandlung gestern auf kommenden Donnerstag vertagt wurde, führt der Beschuldigte Jaco Marius Kennedy an, das im Justizministerium angesiedelte Direktorat für Rechtsbeistand habe ihm ohne Angabe von Gründen die Hilfestellung eines Anwalts zur Verhandlung einer von ihm eingereichten Klage verweigert. In dem relevanten Verfahren will Kennedy für seine Kinder das Recht einklagen, ihn im Windhoeker Zentralgefängnis zu besuchen, wo er sich seit über zwei Jahren in Untersuchungshaft befindet. Obwohl ihm ein psychiatrisches Gutachten regelmäßigen Kontakt zur Familie empfohlen habe und er als Untersuchungshäftling grundsätzlich Besuch empfangen dürfe, seien seine beiden Kinder zuletzt daran gehindert worden, ihn zu sehen.
Kennedy zufolge könne er sich weder einen Privatanwalt leisten, noch in Untersuchungshaft selbst auf das bevorstehende Verfahren vorbereiten. Abgesehen davon habe er auch deshalb Anspruch auf staatlichen Rechtsbeistand, weil sich das von ihm angestrengte Verfahren gegen eine Regierungsinstanz richte und unmittelbar die im Grundgesetz definierten Rechte minderjähriger Kinder tangiere.
Ungeachtet dessen habe das verantwortliche Direktorat seinen Antrag auf Rechtsbeistand abgelehnt und dies damit gerechtfertigt, die von ihm initiierte Klage sei „unbegründet“. Diese Reaktion hält Kennedy für unzulässig, da das Direktorat verpflichtet sei, im Falle einer Ablehnung von Anträgen auf Rechtsbeistand dies nachvollziehbar zu begründen. Dies hätten die dort Verantwortlichen jedoch auch auf wiederholte Nachfrage versäumt und ihn deshalb veranlasst, den Eilantrag einzureichen.
Kennedy wird vorgeworfen, am 3. Januar gemeinsam mit seinem mutmaßlichen Komplizen Ray Cloete in der Nähe der beim Zentralhospital gelegenen Medizinfakultät der UNAM die 43-jährige G. vergewaltigt zu haben. Nachdem er zunächst am Magistratsgericht bei dem Versuch gescheitert ist, eine bedingte Freilassung zu erwirken, wurde auch sein Berufungsantrag gegen das zuvor verweigertes Kautionsgesuch abgewiesen.
Zur Begründung hatte Richter Alfred Siboleka angeführt, bei Kennedy drohe besondere Wiederholungsgefahr, weil abgesehen von der aktuellen Anklage ein zweites Verfahren wegen mutmaßlicher Vergewaltigung gegen ihn anhängig sei. Ferner drohe Flucht- und Verdunkelungsgefahr, weil er bei Familienangehörigen in Südafrika Unterschlupf finden könne und nachweislich versucht habe, zum mutmaßlichen Opfer und einer der Zeuginnen telefonisch Kontakt aufzunehmen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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