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Bestattungsprotokolle abgelehnt
Bestattungsprotokolle abgelehnt

Bestattungsprotokolle abgelehnt

Steffi Balzar
Windhoek/Otjiwarongo (NMH/sb) - Die Kommunalbehörde der Ovaherero (Ovaherero Traditional Authority, OTA) hat die bestehenden COVID-19 Bestattungsprotokolle, die von der Regierung eingeführt wurden, angefochten und erklärt, dass sie verfassungswidrig seien. In einem Brief, der am Dienstag an Präsident Hage Geingob gerichtet wurde, erklärte die Kommunalverwaltung, dass ihre Gemeinden entsetzt gewesen seien, als sie mit den vom Gesundheitsministerium herausgegeben Protokollen konfrontiert wurden.

Die Erklärung, die vom Oberhäuptling der Ovaherero, Vekuii Rukoro, unterzeichnet wurde, drückte die Enttäuschung über die eingeschränkte Rolle der Familie des Verstorbenen bei einem COVID-19-Todesfall aus. So dürften in einem solchen Fall nur eine Handvoll Verwandte den Leichnam in der Leichenhalle besichtigen und 50 Personen die Beerdigung aus 50 bis 100 Metern Entfernung miterleben.

Zudem sei der Transport der sterblichen Überreste zur Beerdigung an einen anderen Ort nur dann erlaubt, wenn der Staat die Erlaubnis zur Einäscherung des Leichnams erteilt, was „der Kultur und den religiösen Überzeugungen unserer indigenen Bevölkerung völlig fremd und inakzeptabel ist.“ Laut der Erklärung verstoßen die eingeführten Maßnahmen gegen die Rechte der Menschen, mit Würde, Menschlichkeit und Respekt behandelt zu werden.

In dem Brief wird zudem eine einheitliche Anwendung dieser Vorschriften ohne Rücksicht auf die politische Zugehörigkeit oder den wirtschaftlichen Status der Verstorbenen gefordert. „Bei der Beerdigung eines hochkarätigen COVID-19-Todesfalles werden die Protokolle gelockert und wird Familienmitgliedern erlaubt, aus ziemlicher Nähe an der Beerdigung ihrer Lieben teilzunehmen, während dieses Grundrecht anderen namibischen Familien weiterhin verweigert wird“, hieß es ferner.

„Wir empfehlen ausdrücklich, dass die Regierung sofort jene Bestimmungen und Praktiken ändert, die für die Bekämpfung des Coronavirus wissenschaftlich nicht notwendig sind“, so die OTA.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-16

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