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Bestattungsrichtlinien geändert
Bestattungsrichtlinien geändert

Bestattungsrichtlinien geändert

Steffi Balzar
Windhoek (Nampa/sb) - Namibia verzeichnete gestern 259 Corona-Neuinfektionen. 57 der Fälle stammen aus Tsandi aus der Omusati-Region, gefolgt von 45 Neuinfektionen aus Onandjokwe aus der Oshikoto-Region. Das gab das Gesundheitsministerium gestern schriftlich bekannt. „Bei 141 der Fälle handelt es sich um Schüler“, so die Erklärung. Das Ministerium teste nun gezielt Schüler aus Regionen mit hohen Infektionszahlen. Ferner wurden vier Corona-Todesfälle verzeichnet. Laut Ministerium gelten zudem 183 Personen als genesen. Die Zahl der aktiven Fälle steht somit bei 2 055.

Indessen gab der Gesundheitsminister, Kalumbi Shangula, vergangene Woche bei der Beantwortung von Fragen im Parlament bekannt, dass Familien nun per Gerichtsbeschluss die Exhumierung der sterblichen Überreste ihrer Angehörigen erwirken könnten, die aufgrund der COVID-19-Vorschriften nicht am Ort ihrer Wahl bestattet wurden. Die bisherigen Corona-Richtlinien sahen vor, dass die sterblichen Überreste von COVID-19-Todesopfern nur nach einer Einäscherung an einen anderen Ort überführt werden durften. Dies führte zu Beschwerden mehrerer trauernder Familien, die ihre Angehörigen in ihrem Heimatort beerdigen wollten, einer Einäscherung aufgrund ihrer Überzeugungen jedoch nicht zustimmten.

Die Bestattungsprotokolle wurden laut Shangula nach Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) inzwischen angepasst, die Erlaubnis zur Exhumierung werde jedoch in Einstimmung mit geltendem Gesetz nur per Gerichtsbeschluss erteilt. Familien haben laut dem Gesundheitsminister nun die Möglichkeit, einen Corona-Toten auf eigene Kosten an dem Ort ihrer Wahl zu beerdigen, anstatt am Sterbeort. „Ein vom Staat geschulter und zertifizierter Bestatter übernimmt in diesem Fall die Überführung“, so Shangula. Kulturelle oder religiöse Rituale seien erlaubt und könnten unter Einhaltung der Gesundheitsprotokolle durchgeführt werden.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-24

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