Bestechungs-Strafe überprüft
Zwei korrupte Asiaten legen Berufung gegen Freiheitsentzug ein
Von Nampa und M.Springer, Windhoek
Die zwei Chinesen Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) waren am 13. September von Magistratsrichterin Vanessa Stanley mit zwei Jahren Freiheitsentzug belegt worden, nachdem sie drei Tage zuvor gestanden hatten, dass sie am 5. September einem Polizisten 4000 N$ dafür angeboten hatten, eine bereits eingeleitete Ermittlung gegen Yang zu beenden. In diesem Fall wird Yang der Geldwäsche von 1 Millionen N$ verdächtigt.
In ihrer Strafmaßverkündung hatte Stanley betont, eine Geldbuße würde das Vergehen der beiden Angeklagten verharmlosen die folglich einem Freiheitsentzug nicht entgehen könnten. Ferner hatte sie verfügt, dass die Kaution der beiden Beschuldigten in Höhe von jeweils 30000 N$ an den Staat übergeht.
Zur Begründung ihres Anliegens hatten die Anwälte der Antragsteller, Louis Botes und Mbanga Siyomuinji vorgebracht, dass die von Stanley verhängte Haftstrafe angesichts des damit geahndeten Vergehens unverhältnismäßig schwer sei. Demnach bestehe eine große Wahrscheinlichkeit, dass das Strafmaß ihrer Mandanten nach deren Revisionsverfahren in höherer Instanz verkürzt oder aufgehoben werden würde. Weil bis dahin jedoch einige Zeit verstreichen werde, hätten sie in der Zwischenzeit eine bedingte Freilassung gegen Kaution verdient.
Dem hielt Staatsanwältin Felistas Shikerete-Vendura entgegen, die Fluchtgefahr der zwei Ausländer sei besonders hoch, weil sie weder eine emotionale Bindung an, noch Vermögenswerte in Namibia hätten und deshalb versucht sein könnten, in ihre Heimat oder ein anderes Drittland auszuweichen. Ferner hob sie hervor, dass Korruption ein weit verbreitetes Verbrechen und die Haftdauer im Interesse der Abschreckung damit absolut vertretbar sei.
Ersatzrichter Ileni Velikoshi will am Donnerstag eine Entscheidung über den Kautionsantrag der beiden Männer verkünden, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme beide bei dem chinesischen Bauunternehmen New Era Investments angestellt waren. Sie sitzen ihre Haftstrafe derzeit im Windhoeker Zentralgefängnis ab.
Die zwei Chinesen Xu Siyong (55) und Yang Huaifen (53) waren am 13. September von Magistratsrichterin Vanessa Stanley mit zwei Jahren Freiheitsentzug belegt worden, nachdem sie drei Tage zuvor gestanden hatten, dass sie am 5. September einem Polizisten 4000 N$ dafür angeboten hatten, eine bereits eingeleitete Ermittlung gegen Yang zu beenden. In diesem Fall wird Yang der Geldwäsche von 1 Millionen N$ verdächtigt.
In ihrer Strafmaßverkündung hatte Stanley betont, eine Geldbuße würde das Vergehen der beiden Angeklagten verharmlosen die folglich einem Freiheitsentzug nicht entgehen könnten. Ferner hatte sie verfügt, dass die Kaution der beiden Beschuldigten in Höhe von jeweils 30000 N$ an den Staat übergeht.
Zur Begründung ihres Anliegens hatten die Anwälte der Antragsteller, Louis Botes und Mbanga Siyomuinji vorgebracht, dass die von Stanley verhängte Haftstrafe angesichts des damit geahndeten Vergehens unverhältnismäßig schwer sei. Demnach bestehe eine große Wahrscheinlichkeit, dass das Strafmaß ihrer Mandanten nach deren Revisionsverfahren in höherer Instanz verkürzt oder aufgehoben werden würde. Weil bis dahin jedoch einige Zeit verstreichen werde, hätten sie in der Zwischenzeit eine bedingte Freilassung gegen Kaution verdient.
Dem hielt Staatsanwältin Felistas Shikerete-Vendura entgegen, die Fluchtgefahr der zwei Ausländer sei besonders hoch, weil sie weder eine emotionale Bindung an, noch Vermögenswerte in Namibia hätten und deshalb versucht sein könnten, in ihre Heimat oder ein anderes Drittland auszuweichen. Ferner hob sie hervor, dass Korruption ein weit verbreitetes Verbrechen und die Haftdauer im Interesse der Abschreckung damit absolut vertretbar sei.
Ersatzrichter Ileni Velikoshi will am Donnerstag eine Entscheidung über den Kautionsantrag der beiden Männer verkünden, die zum Zeitpunkt ihrer Festnahme beide bei dem chinesischen Bauunternehmen New Era Investments angestellt waren. Sie sitzen ihre Haftstrafe derzeit im Windhoeker Zentralgefängnis ab.
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Allgemeine Zeitung
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