Bestechungsangebot schlägt Wellen
Ausländer beklagt angeblicher Vorteilsannahme im Innenministerium
Von Marc Springer, Windhoek
Durch die vor kurzem erlassene Verfügung von Richter Thomas Masuku ist der Antragsteller Marco Kruger seiner drohenden Verhaftung und Abschiebung entgangen. Kruger wurde nach eigenen Angaben am 24. November 1988 in Südafrika geboren und ist im Januar 2001 seiner Mutter nach Namibia gefolgt, nachdem sich jene zuvor hat scheiden lassen. Folglich beansprucht er hierzulande ein permanentes Bleiberecht, weil seine Mutter seit 2004 mit einem Namibier verheiratet ist und seither über eine ständige Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
Kruger zufolge habe er mit Ausnahme des von ihm entfremdeten Vaters keine Familie in Südafrika und besitze dort auch keine Vermögenswerte. Ferner führt er an, dass er seit 18 Jahre abgesehen von periodischen Studiums-Aufenthalten in Südafrika dauerhaft in Namibia verbracht habe und das Land als seine neue Heimat betrachte. Dementsprechend habe er auch vorgehabt, nach abgeschlossenem Medizinstudium sein Praktikum in Namibia zu absolvieren.
Als er im November 2017 erfahren habe, dass Ausländer für eine derartige Hospitanz nicht in Frage kämen, habe er durch eine Agentur „sofort“ beim Innenministerium eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt, aber von diesem keine Rückmeldung bekommen, bevor sein südafrikanisches Studium-Visa im Februar dieses Jahres verstrichen sei.
Während dieser Zeit sei sein Stiefvater von einem Bekannten auf einen gewissen George hingewiesen worden, der angeblich Beziehungen im Innenministerium habe. Bei der anschließenden Kontaktaufnahme habe sich herausgestellt, dass die von Georg angebotene Dienstleistung darin bestand, „Beamte beim Innenministerium zu bezahlen, die mit Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen befasst sind“.
Nachdem der Stiefvater dieses Bestechungsangebot abgelehnt und Krugers Visa für Namibia abgelaufen sei, habe sich Georg erneut gemeldet. Diesmal habe er dem Stiefvater mitgeteilt, dass „beim Innenministerium viele hungrige Mitarbeiter angestellt“ und mit „vollem Magen“ eher geneigt seien, sich seinem zwischenzeitlich verschwundenem Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung anzunehmen.
Ferner habe George erklärt, dass er sich gegen Zahlung von 20000 N$ für das Anliegen des Klägers einsetzen könne und mindestens vier Beamte im Ministerium ebenfalls einen Teil dieses Betrags beanspruchen würden. Kruger zufolge sei der Anruf „verdächtig“ gewesen, weil er am selben Tag erfolgt sei, als man ihn über die Nicht-Verlängerung seines Visums informiert habe.
„Es hatte den Eindruck, als ob die Beurteilung meines Antrags auf ständige Aufenthaltsgenehmigung in der Hoffnung verzögert wurde, dass wir immer verzweifelter und damit eher gewillt werden würden, das von meinem Stiefvater verweigerte Schmiergeld zu zahlen“, heißt es in der Klagebegründung. Darin weist Kruger ferner darauf hin, dass das Innenministerium am 25. Juli entschieden habe, dass er (Kruger) binnen drei Tagen das Land verlassen müsse oder verhaftet werden würde.
Da er in Südafrika weder eine Unterkunft noch eine berufliche Perspektive habe und in Namibia nicht seine besamte Existenz aufgeben wolle, habe er sich an das Obergericht gewandt, wo nun sowohl die Nicht-Verlängerung seines Visums, als auch der anschließend ergangene Abschiebungsbescheid für null und nichtig erklärt wurden.
ZZ: „Mit vollem Magen würden die hungrigen Beamten dem Antrag eher zugetan sein“
Durch die vor kurzem erlassene Verfügung von Richter Thomas Masuku ist der Antragsteller Marco Kruger seiner drohenden Verhaftung und Abschiebung entgangen. Kruger wurde nach eigenen Angaben am 24. November 1988 in Südafrika geboren und ist im Januar 2001 seiner Mutter nach Namibia gefolgt, nachdem sich jene zuvor hat scheiden lassen. Folglich beansprucht er hierzulande ein permanentes Bleiberecht, weil seine Mutter seit 2004 mit einem Namibier verheiratet ist und seither über eine ständige Aufenthaltsgenehmigung verfügt.
Kruger zufolge habe er mit Ausnahme des von ihm entfremdeten Vaters keine Familie in Südafrika und besitze dort auch keine Vermögenswerte. Ferner führt er an, dass er seit 18 Jahre abgesehen von periodischen Studiums-Aufenthalten in Südafrika dauerhaft in Namibia verbracht habe und das Land als seine neue Heimat betrachte. Dementsprechend habe er auch vorgehabt, nach abgeschlossenem Medizinstudium sein Praktikum in Namibia zu absolvieren.
Als er im November 2017 erfahren habe, dass Ausländer für eine derartige Hospitanz nicht in Frage kämen, habe er durch eine Agentur „sofort“ beim Innenministerium eine ständige Aufenthaltsgenehmigung beantragt, aber von diesem keine Rückmeldung bekommen, bevor sein südafrikanisches Studium-Visa im Februar dieses Jahres verstrichen sei.
Während dieser Zeit sei sein Stiefvater von einem Bekannten auf einen gewissen George hingewiesen worden, der angeblich Beziehungen im Innenministerium habe. Bei der anschließenden Kontaktaufnahme habe sich herausgestellt, dass die von Georg angebotene Dienstleistung darin bestand, „Beamte beim Innenministerium zu bezahlen, die mit Anträgen auf Aufenthaltsgenehmigungen befasst sind“.
Nachdem der Stiefvater dieses Bestechungsangebot abgelehnt und Krugers Visa für Namibia abgelaufen sei, habe sich Georg erneut gemeldet. Diesmal habe er dem Stiefvater mitgeteilt, dass „beim Innenministerium viele hungrige Mitarbeiter angestellt“ und mit „vollem Magen“ eher geneigt seien, sich seinem zwischenzeitlich verschwundenem Antrag auf ständige Aufenthaltsgenehmigung anzunehmen.
Ferner habe George erklärt, dass er sich gegen Zahlung von 20000 N$ für das Anliegen des Klägers einsetzen könne und mindestens vier Beamte im Ministerium ebenfalls einen Teil dieses Betrags beanspruchen würden. Kruger zufolge sei der Anruf „verdächtig“ gewesen, weil er am selben Tag erfolgt sei, als man ihn über die Nicht-Verlängerung seines Visums informiert habe.
„Es hatte den Eindruck, als ob die Beurteilung meines Antrags auf ständige Aufenthaltsgenehmigung in der Hoffnung verzögert wurde, dass wir immer verzweifelter und damit eher gewillt werden würden, das von meinem Stiefvater verweigerte Schmiergeld zu zahlen“, heißt es in der Klagebegründung. Darin weist Kruger ferner darauf hin, dass das Innenministerium am 25. Juli entschieden habe, dass er (Kruger) binnen drei Tagen das Land verlassen müsse oder verhaftet werden würde.
Da er in Südafrika weder eine Unterkunft noch eine berufliche Perspektive habe und in Namibia nicht seine besamte Existenz aufgeben wolle, habe er sich an das Obergericht gewandt, wo nun sowohl die Nicht-Verlängerung seines Visums, als auch der anschließend ergangene Abschiebungsbescheid für null und nichtig erklärt wurden.
ZZ: „Mit vollem Magen würden die hungrigen Beamten dem Antrag eher zugetan sein“
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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