Besteuerung: Finanzamt macht ernst
Windhoek - "Mit den Leuten beim Finanzamt ist nicht zu spaßen. Die haben das Gesetz im Rücken, der Steuerzahler bleibt in der Beweispflicht", sagte Cameron Kotzé, Partner und Steuerberater bei der Steuerprüfgesellschaft Ernst & Young, gestern in Windhoek. Dort stellte er die 8. Auflage eines Leitfadens zur Besteuerung (Practical Guide to Tax in Namibia) vor, für die er neben David Clegg als Autor fungierte.
Laut Kotzé gibt es beim Finanzamt "eindeutig Bewegung zur Verbesserung bei der Eintreibung von Steuern". So sei die Nachprüfungsabteilung gut besetzt und arbeite auch effizient. Der Steuerberater appellierte deshalb an die Geschäftswelt, aufmerksam zu sein und die Angaben in allen steuerrelevanten Dokumenten auf Richtigkeit zu prüfen.
Dies sei besonders vor dem Hintergrund der veränderten Regeln für die Steuervorauszahlung von Unternehmen - darunter auch Eigentümer eines Farmbetriebes - im Zuge der Steuerreform 2012 wichtig. Während ein Unternehmer bisher die Steuern ans Finanzamt im laufenden Jahr auf Grundlage des Vorjahres-Rechnungsabschlusses entrichten und dazu nach sechs Monaten eine 50-prozentige Vorauszahlung leisten musste, so müssen fortan das Einkommen und die Steuerlast für das aktuelle Jahr geschätzt bzw. vorausberechnet werden. Sechs Monate nach Beginn des Finanzjahres sei die Zahlung der ersten Rate fällig, die laut Kotzé "mindestens 40 Prozent des (kalkulierten) Gesamt-Jahressteueraufkommens" betragen muss.
Auch das ist neu: Verschätzt sich der Unternehmer oder hat aus anderen Gründen am Jahresende mehr Steuern ans Finanzamt zu zahlen als er kalkuliert hat, dann drohen empfindliche Strafen. Wie Kotzé sagte, sei das Bußgeld "von 20 auf bis zu 100%" des zu wenig kalkulierten Differenzbetrages angehoben worden. Beispiel: Ein Unternehmer kalkuliert eine Jahressteuerschuld von 100000 N$ und zahlt nach sechs Monaten 40% davon (also 40000 N$). Durch unerwartet gute Aufträge/Geschäfte hat er aber mehr Einkommen generiert, was seine Jahressteuer auf insgesamt 120000 N$ steigen lässt - dann zahlt er in der zweiten Rate nicht nur den Restbetrag von 80000 N$ ans Finanzamt, sondern muss mit einer Strafe auf die Differenz (20000 N$) von bis zu 100% dieses Betrages (also bis zu 20000 N$ zusätzlich) rechnen. "Die Schätzungsungenauigkeit birgt ein Risiko", kommentierte Jens Kock von Deloitte & Touche Namibia die neue Regelung.
Mehr dazu und weitere Details der Steuerreform sind in der erwähnten Publikation nachzulesen, die es bei Ernst & Young zu kaufen gibt.
Laut Kotzé gibt es beim Finanzamt "eindeutig Bewegung zur Verbesserung bei der Eintreibung von Steuern". So sei die Nachprüfungsabteilung gut besetzt und arbeite auch effizient. Der Steuerberater appellierte deshalb an die Geschäftswelt, aufmerksam zu sein und die Angaben in allen steuerrelevanten Dokumenten auf Richtigkeit zu prüfen.
Dies sei besonders vor dem Hintergrund der veränderten Regeln für die Steuervorauszahlung von Unternehmen - darunter auch Eigentümer eines Farmbetriebes - im Zuge der Steuerreform 2012 wichtig. Während ein Unternehmer bisher die Steuern ans Finanzamt im laufenden Jahr auf Grundlage des Vorjahres-Rechnungsabschlusses entrichten und dazu nach sechs Monaten eine 50-prozentige Vorauszahlung leisten musste, so müssen fortan das Einkommen und die Steuerlast für das aktuelle Jahr geschätzt bzw. vorausberechnet werden. Sechs Monate nach Beginn des Finanzjahres sei die Zahlung der ersten Rate fällig, die laut Kotzé "mindestens 40 Prozent des (kalkulierten) Gesamt-Jahressteueraufkommens" betragen muss.
Auch das ist neu: Verschätzt sich der Unternehmer oder hat aus anderen Gründen am Jahresende mehr Steuern ans Finanzamt zu zahlen als er kalkuliert hat, dann drohen empfindliche Strafen. Wie Kotzé sagte, sei das Bußgeld "von 20 auf bis zu 100%" des zu wenig kalkulierten Differenzbetrages angehoben worden. Beispiel: Ein Unternehmer kalkuliert eine Jahressteuerschuld von 100000 N$ und zahlt nach sechs Monaten 40% davon (also 40000 N$). Durch unerwartet gute Aufträge/Geschäfte hat er aber mehr Einkommen generiert, was seine Jahressteuer auf insgesamt 120000 N$ steigen lässt - dann zahlt er in der zweiten Rate nicht nur den Restbetrag von 80000 N$ ans Finanzamt, sondern muss mit einer Strafe auf die Differenz (20000 N$) von bis zu 100% dieses Betrages (also bis zu 20000 N$ zusätzlich) rechnen. "Die Schätzungsungenauigkeit birgt ein Risiko", kommentierte Jens Kock von Deloitte & Touche Namibia die neue Regelung.
Mehr dazu und weitere Details der Steuerreform sind in der erwähnten Publikation nachzulesen, die es bei Ernst & Young zu kaufen gibt.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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