Besuch beim Nachbarn
Eine Delegation von 30 Mitarbeitern von namibischen Landgremien (Land Board) besuchte im September für vier Tage Botswana, um von den 34 Jahren Erfahrung in der Verwaltung kommunalen Lands zu profitieren. Der abschließende Bericht über den Austausch wurde nun vom Ministerium für Ländereien und Umsiedlung vorgelegt.
"Die beeindruckendste Erfahrung für die Delegation war die Beobachtung, dass eine politische Einmischung bei der Ernennung der Mitglieder der Landgremien fehlte. Daraus folgt ein offeneres und transparenteres Landmanagement-System in Botswana", heißt es in dem Bericht.
Das Ministerium hatte den Erfahrungsaustausch organisiert. Ministeriums-Angestellte und Mitglieder der namibischen Landgremien sollten sich im Nachbarland über das Einberufen und Durchführen von Versammlungen, Verfahren der Landzuweisung, Verwaltungs- und Ablagesysteme, Kooperation mit Beteiligten und Einkommensquellen für Landgremien informieren. Finanziert wurde die Dienstreise von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ.
Landgremien sind in Namibia inzwischen in zwölf Regionen mit kommunalem Land aktiv, erklärte Lea Namoloh, Untersekretärin im Ministerium, während eines Vorbereitungsseminars. Das erste Landgremium wurde am 13. Mai 2003 im Kavango ins Leben gerufen, das Letzte nahm am 23. Juli 2003 in der Omaheke die Arbeit auf. In der Khomas-Region gibt es kein kommunales Land und daher kein Landgremium.
Die Aufgaben der 12 regionalen Gremien umfassen nach dem Gesetz über kommunales Land aus dem Jahr 2002, die Kontrolle über die gewohnheitsrechtliche Zuweisung und Aberkennung von Landrechten durch traditionelle Führer, die Verpachtung von Land, die Einrichtung und Pflege eines Registers über Landtransfers und Aberkennung von Land- und Pachtrechten sowie die Beratung des Ministeriums in Fragen, die das Gesetz über kommunales Land oder notwendige rechtliche Regelungen betreffen.
Im Rahmen eines Schwerpunkts der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die deutsche Regierung die Landreform in Namibia. "Ziel ist eine angemessene und sozial akzeptierte Reform, die zu einem breiten und gerechten Zugang zu Land und einer nachhaltigen Nutzung des Bodens beiträgt", so Namoloh.
Die Pachtsysteme in Namibia und Botswana sowie die Funktionen der Landgremien, sind sich sehr ähnlich. Schon 1968 wurden in Botswana Landgremien gegründet. Inzwischen gibt es 12 Haupt- und 25 Untergremien.
Die namibische Delegation besuchte das Tawana Landgremium in Maun, im Nordwesten Botswanas. Dort wird auch über Tourismus-Konzessionen für das Okavango-Delta entschieden, was für einige namibische Landgremien von besonderem Interesse war.
Auch in Botswana waren ehemals die traditionellen Führer für die Verwaltung des Stammeslandes zuständig, sind daran heute aber nicht mehr beteiligt, heißt es in dem Bericht. Landfragen sind heute derart komplex, dass traditionelle Behörden kaum noch die Kapazitäten haben, damit umzugehen. Zur Erbschaftsregelung wurde erklärt, dass in Botswana im Fall des Todes des Ehemanns die Frau das Eigentum erbt. Da nur selten Polygamie vorkommt, entstehen durch diese Erbfolgeregelung kaum Probleme.
Zu den Empfehlungen des Berichts gehört u. a. , das - wie in Botswana auch - für die Mitglieder der Gremien Mindestqualifikationen, zum Beispiel Grad 10 oder 12, eingeführt werden sollten. Weiterhin sollte die unzureichende Ausstattung der Landgremien in Namibia mit ausgebildetem Personal und Finanzen sofort Ziel von Verbesserungen sein und wie in Botswana sollten untergeordnete Landgremien gegründet werden.
"Die beeindruckendste Erfahrung für die Delegation war die Beobachtung, dass eine politische Einmischung bei der Ernennung der Mitglieder der Landgremien fehlte. Daraus folgt ein offeneres und transparenteres Landmanagement-System in Botswana", heißt es in dem Bericht.
Das Ministerium hatte den Erfahrungsaustausch organisiert. Ministeriums-Angestellte und Mitglieder der namibischen Landgremien sollten sich im Nachbarland über das Einberufen und Durchführen von Versammlungen, Verfahren der Landzuweisung, Verwaltungs- und Ablagesysteme, Kooperation mit Beteiligten und Einkommensquellen für Landgremien informieren. Finanziert wurde die Dienstreise von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit, GTZ.
Landgremien sind in Namibia inzwischen in zwölf Regionen mit kommunalem Land aktiv, erklärte Lea Namoloh, Untersekretärin im Ministerium, während eines Vorbereitungsseminars. Das erste Landgremium wurde am 13. Mai 2003 im Kavango ins Leben gerufen, das Letzte nahm am 23. Juli 2003 in der Omaheke die Arbeit auf. In der Khomas-Region gibt es kein kommunales Land und daher kein Landgremium.
Die Aufgaben der 12 regionalen Gremien umfassen nach dem Gesetz über kommunales Land aus dem Jahr 2002, die Kontrolle über die gewohnheitsrechtliche Zuweisung und Aberkennung von Landrechten durch traditionelle Führer, die Verpachtung von Land, die Einrichtung und Pflege eines Registers über Landtransfers und Aberkennung von Land- und Pachtrechten sowie die Beratung des Ministeriums in Fragen, die das Gesetz über kommunales Land oder notwendige rechtliche Regelungen betreffen.
Im Rahmen eines Schwerpunkts der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die deutsche Regierung die Landreform in Namibia. "Ziel ist eine angemessene und sozial akzeptierte Reform, die zu einem breiten und gerechten Zugang zu Land und einer nachhaltigen Nutzung des Bodens beiträgt", so Namoloh.
Die Pachtsysteme in Namibia und Botswana sowie die Funktionen der Landgremien, sind sich sehr ähnlich. Schon 1968 wurden in Botswana Landgremien gegründet. Inzwischen gibt es 12 Haupt- und 25 Untergremien.
Die namibische Delegation besuchte das Tawana Landgremium in Maun, im Nordwesten Botswanas. Dort wird auch über Tourismus-Konzessionen für das Okavango-Delta entschieden, was für einige namibische Landgremien von besonderem Interesse war.
Auch in Botswana waren ehemals die traditionellen Führer für die Verwaltung des Stammeslandes zuständig, sind daran heute aber nicht mehr beteiligt, heißt es in dem Bericht. Landfragen sind heute derart komplex, dass traditionelle Behörden kaum noch die Kapazitäten haben, damit umzugehen. Zur Erbschaftsregelung wurde erklärt, dass in Botswana im Fall des Todes des Ehemanns die Frau das Eigentum erbt. Da nur selten Polygamie vorkommt, entstehen durch diese Erbfolgeregelung kaum Probleme.
Zu den Empfehlungen des Berichts gehört u. a. , das - wie in Botswana auch - für die Mitglieder der Gremien Mindestqualifikationen, zum Beispiel Grad 10 oder 12, eingeführt werden sollten. Weiterhin sollte die unzureichende Ausstattung der Landgremien in Namibia mit ausgebildetem Personal und Finanzen sofort Ziel von Verbesserungen sein und wie in Botswana sollten untergeordnete Landgremien gegründet werden.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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