Besuch bis Juli
Windhoek - Der Verlauf der Neuabschätzung Windhoeker Grundstücke und Gebäude soll bis Ende Juli diesen Jahres abgeschlossen sein. Der städtische Beamte Hafeni Nghinamwaami aus dem Ressort Wirtschaftliche Entwicklung, Tourismus und Freizeit konnte gestern jedoch nicht mitteilen, wieviele Stichproben der 38 000 besteuerbaren Immobilien der Stadt Windhoek bereits durchgeführt wurden.
Theoretisch muss die Stadt nach dem Gesetz über Lokalbehörden (1992) alle fünf Jahre alle Immobilien neu abschätzen, was jedoch bei dem Ausmaß der Aufgabe für die städtischen Abschätzer unmöglich ist. Folglich unterteilt die Stadtverwaltung die Gewerbe- und Wohnviertel in Tarifzonen, um jeweils die anwendbare Steuerrate zu ermitteln. Dazu sollen die Abschätzer auf der Grundlage der vorigen Abschätzung vor fünf Jahren zur neuen und zeitgemäßen Abschätzung gelangen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts, dass die letztjährige Abschätzung der Stadt für null und nichtig erklärt hat, sind nunmehr sechs Jahre seit der vorigen Wertaufnahme verstrichen.
Die seitdem gegründete Vereinigung Windhoeker Steuerzahler begleitet den derzeitigen Verlauf kritisch und rät den Hauseigentümern darauf zu achten, dass die städtischen Beamten sich durch ihre Kennkarte ausweisen und dem Eigentümer auch das rechte Formular mit der korrekten Grundstücksnummer vorlegen.
Theoretisch muss die Stadt nach dem Gesetz über Lokalbehörden (1992) alle fünf Jahre alle Immobilien neu abschätzen, was jedoch bei dem Ausmaß der Aufgabe für die städtischen Abschätzer unmöglich ist. Folglich unterteilt die Stadtverwaltung die Gewerbe- und Wohnviertel in Tarifzonen, um jeweils die anwendbare Steuerrate zu ermitteln. Dazu sollen die Abschätzer auf der Grundlage der vorigen Abschätzung vor fünf Jahren zur neuen und zeitgemäßen Abschätzung gelangen. Durch die Entscheidung des Schiedsgerichts, dass die letztjährige Abschätzung der Stadt für null und nichtig erklärt hat, sind nunmehr sechs Jahre seit der vorigen Wertaufnahme verstrichen.
Die seitdem gegründete Vereinigung Windhoeker Steuerzahler begleitet den derzeitigen Verlauf kritisch und rät den Hauseigentümern darauf zu achten, dass die städtischen Beamten sich durch ihre Kennkarte ausweisen und dem Eigentümer auch das rechte Formular mit der korrekten Grundstücksnummer vorlegen.
Kommentar
Allgemeine Zeitung
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