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Betrüger schuldig gesprochen
Betrüger schuldig gesprochen

Betrüger schuldig gesprochen

Gemeinschaftliche Absicht wird drei Angeklagten zum Verhängnis
Marc Springer
Von Marc Springer, Windhoek

In seiner Urteilsbegründung sah es Richter Alfred Siboleka als erwiesen an, dass die Angeklagten Charles van Rensburg (42), Melanie van Niekerk (43) und Jeremia van Niekerk (48) in gemeinschaftlicher Absicht gehandelt haben, als sie zwischen Februar 2004 und August 2006 von Kunden aus Oranjemund, Windhoek und Südafrika insgesamt 11,5 Millionen N$ angenommen, das Geld aber nicht investiert, sondern veruntreut haben.

Ferner hatte er keinen Zweifel daran, dass die Angeklagten bzw. die von ihnen gegründete Firmen West Coast Financial Aid CC und Mias Micro-Lending keine Investitionslizenz von der Finanzdienstaufsicht NAMFISA gehabt hätten. Folglich hätten sie gegen das Bankengesetz verstoßen, als sie Kunden mit dem Versprechen hoher Renditen dazu bewogen hätten, ihnen Geld zur Anlage anzuvertrauen, das sie anschließend für Privatzwecke ausgegeben oder dafür genutzt hätten, nach dem Pyramidensystem die Zinsen neuer Investoren zu zahlen.

Siboleka zufolge sei die Beteuerung von van Rensburg und Jeremia van Niekerk mit an Gewissheit grenzender Wahrscheinlichkeit unzutreffend, wonach sie selbst keine Kenntnis über den Verbleib des Geldes hätten und von Melanie van Niekerk nicht über die prekäre Finanzlage der inzwischen liquidierten Firma Firma West Coast Financial Aid CC informiert worden seien.

Vielmehr habe die Staatsanwaltschaft belegt, dass alle drei Angeklagten von Beginn an geplant hätten, Kunden mit der Aussicht auf Renditen zwischen 7 und 15 Prozent zu ködern und sie anschließend „um ihr hart erarbeitetes Geld zu bringen“. Dabei sei unter anderem deshalb eine besondere Schwere der Schuld gegeben, weil viele der über 40 Geschädigten Rentner gewesen seien und einige von ihnen bis zu 400000 N$ verloren hätten.

Nach der Verurteilung wurde den Angeklagten die Kaution entzogen, die folglich bis zu ihrer noch bevorstehenden Strafmaßverkündung in Haft bleiben werden. Ihr Verfahren soll am 4. Juni mit den Strafanträgen von Anklage und Verteidigung fortgesetzt werden.

Ein Zwischenurteil im Februar vergangenen Jahres hatte den Beschuldigten noch Hoffnung auf einen möglichen Freispruch gemacht. Damals hatte Siboleka einige von Staatsanwältin Ingrid Husselmann genutzte Dokumente als Beweismittel disqualifiziert, weil diese mit Hilfe eines inhaltlich defekten Dursuchungsbeschlusses erlangt worden seien. Dieser war am 25. September 2006 am Magistratsgericht in Oranjemund ausgestellt worden, benannte aber keinen Polizisten, der zu der darin angeordneten Durchsuchung befugt sei.

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-22

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