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Betrüger umgehen Gebühren

Das Finanzministerium hat eingeräumt, dass der Regierung hohe Einnahmen durch betrügerische Machenschaften von Unternehmen verloren gingen, die durch Bestechung von Grenzbeamten die fälligen Zoll- und Steuergebühren umgehen würden.

Windhoek - "Ich kann leider nicht behaupten, dass dies nicht passiert", sagte der Staatssekretär des Ministeriums, Calle Schlettwein, gestern vor dem ständigen Parlamentsausschuss für öffentliche Finanzen. Dieser hatte den Staatssekretär einbestellt, um ihn über die Ergebnisse einer Leistungsrevision zu befragen, die der Generalbuchprüfer vor kurzem bei der hiesigen Zollbehörde durchgeführt hat.

Im Laufe seiner Befragung teilte Schlettwein mit, sein Ministerium habe in den letzten zwei bis drei Jahren etwa 14 Betrugsfälle aufgedeckt, bei denen Unternehmer durch Bestechung von Grenzbeamten erwirkt hätten, dass ihnen beim Import von Produkten die fälligen Abgaben nicht berechnet wurden. Derzeit seien drei Strafverfahren gegen Zollbeamte anhängig, die sich offenbar von Privatfirmen hätten bestechen lassen. Außerdem habe das Ministerium einige Grenzbeamte entlassen, die von Unternehmen nachweislich Bestechungsgelder angenommen hätten.

Schlettwein zufolge kommt diese Form der Korruption unter anderem darin zum Ausdruck, dass Privatbetriebe Güter nach Namibia einführen und durch die Bestechung von Grenzbeamten erreichen, dass ihnen auf die importierten Waren keine Mehrwertsteuer (VAT) berechnet wird. Einige der beteiligten Firmen würden später die angeblich entrichtete Mehrwertsteuer beim Finanzamt wie vom Gesetz erlaubt zurückfordern und damit gleich doppelt profitieren.

Abgesehen von diesem Schwindel bereichern sich einige Unternehmen auf Kosten des Fiskus offenbar auch dadurch, dass sie eingeführte Produkte an der Grenze als Transitware deklarieren und damit die Import- und Mehrwertsteuer einsparen. Bei dieser Art der Täuschung werden Schlettwein zufolge Waren, die eigentlich für den Verkauf in Namibia vorgesehen sind, an der Grenze als eine Fracht deklariert, die für eines der Nachbarländer Namibias bestimmt und als solches von Zoll- und Steuergebühren befreit sei. Anstatt die Fracht aber wie angekündigt über die Grenze in das angebliche Bestimmungsland zu transportieren, werde sie in Namibia entladen oder nach der Einfuhr in das vermeintliche Abnehmerland wieder nach Namibia zurückgebracht und verkauft, ohne dass hierzulande die fälligen Gebühren bezahlt würden.

"Zu einer Bestechung gehören immer zwei Parteien", betonte Schlettwein und ergänzte: "Bei den beteiligten Beamten können wir eine interne Untersuchung einleiten und sie überführen. Bei den korrupten Unternehmen ist dies jedoch schwieriger, weil wir in einem strafrechtlichen Verfahren zweifelsfrei nachweisen müssen, dass sie tatsächlich einen Grenzbeamten bestochen haben."

Nach Angaben des Staatssekretärs hat sein Ministerium angesichts der bekannt gewordenen Bestechungsfälle die Kontrollen an den Grenzen verschärft und dort unabhängige Beobachter einer dafür engagierten Privatfirma stationiert, die die VAT-Abrechung überwachen sollen. Außerdem würden die Zollbeamten inzwischen regelmäßig zu anderen Grenzposten versetzt, damit sie nicht an einem Grenzposten mit den dort passierenden Lastwagenfahrern zu vertraut und damit für Bestechungsangebote empfänglich würden. Darüber hinaus plane das Ministerium demnächst Röntgengeräte anzuschaffen, mit denen die Fracht von Lastwagen durchleuchtet und damit geprüft werden könne, ob die Angaben über die transportierten Güter korrekt sind.b

Kommentar

Allgemeine Zeitung 2024-11-27

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